Biotop bei Schwennenbach beschädigt
„Biberdämme dürfen ohne behördliche Genehmigung grundsätzlich nicht abgesenkt oder entfernt werden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) diesen Naturfrevel genehmigt hat“, erklärte der BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert. Schon seit Jahren lebt in diesem Bereich an der Mündung des Breitwiesengrabens in den oberen Riedgraben eine Biberfamilie. Mit mehreren Dämmen haben die tierischen Flussbaumeister einen größeren Teich geschaffen. Bei der betroffenen Fläche handelte es sich um eine Ausgleichsfläche für die Beeinträchtigungen der Natur durch den Bau der Ortsumfahrung Lutzingen.
„Oft kümmern sich die staatlichen Institutionen nicht um die Entwicklung einer Ausgleichsfläche. Hier hat aber zum Glück der Biber die Arbeit übernommen und etwas Schönes und für den Artenschutz Wertvolles geschaffen“, so der Kreisvorsitzende. Eine 2020 durch das Landesamt für Umweltschutz (LfU) durchgeführte Kartierung hat die Bedeutsamkeit verdeutlicht und den Lebensraum als schützenswert eingestuft.
Für den BN ist es ärgerlich, dass immer wieder derartige Lebensräume zerstört werden. Im aktuellen Fall müsse man davon ausgehen, dass hunderte Kaulquappen und Fischlarven verendet sind.
„Hier könnte es jedoch für den Verursacher weitreichende Folgen haben“, so Leippert weiter. Denn er hat ca. 200 m stromabwärts am Oberen Riedgraben auch den Hauptdamm zur Sicherung der Biberburg zerstört. Dadurch ist der Eingang zur Biberburg, wo sich der Nachwuchs aufhält, nicht mehr geschützt. Aus diesem Grund bewertet der Gesetzgeber die Zerstörung des Hauptdammes grundsätzlich als Straftat. Der Vorfall wurde der UNB gemeldet.