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Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen muss auch bei staatlichen Bauvorhaben oberste Priorität haben

Der Bund Naturschutz fordert, dass die staatlichen Bauämter bei der Realisierung staatlicher Bauvorhaben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oberste Priorität einräumen. Dass dies bisher nicht der Fall ist, zeigt die aktuelle Vorgehensweise des Staatlichen Bauamts Krumbach im Zusammenhang mit den Planungen zur B16-Orstumgehung von Höchstädt a. d. Donau. Hier bietet das Staatliche Bauamt der Stadt eine Prämie von knapp 1,5 Millionen Euro für die Auflösung des städtischen Wasserschutzgebietes. Mit unserer Petition wollen wir die staatlichen Bauämter zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichten.  (weiter zur Petition)

Immer wieder stellt der Bund Naturschutz im Zusammenhang mit staatlichen Bauvorhaben fest, dass die staatlichen Bauämter ihr Planungsziel leider über die Belange des Natur- und Umweltschutzes stellen.

Jüngstes Beispiel hierfür ist die unverantwortbare Vorgehensweise des Staatlichen Bauamtes Krumbach im Zusammenhang mit den Planungen zur B16-Ortsumgehung von Höchstädt an der Donau. Das Bauamt bietet der Stadt Höchstädt eine Vereinbarung an, mit der es die Stadt gegen eine Zahlung von knapp 1,5 Millionen Euro zur Auflösung des seit Jahrzehnten im Norden bestehenden Wasserschutzgebietes bewegen will. Dabei ist für eine B16-Ortsumgehung von Höchstädt eine ebenso verkehrswirksame, dafür weitaus umweltfreundlichere Trassierung entlang der bestehenden Bahnlinie möglich.

Eigentlich sollte es auch den Verantwortlichen beim Staatlichen Bauamt Krumbach bewusst sein, dass der Schutz des Trinkwassers oberste Priorität haben muss. Denn nur ca. 3,5 % des Landes sind Wasserschutzgebiete. Deshalb weist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in seiner Broschüre „Aus gutem Grund - Trinkwasser aus Wasserschutzgebieten“ zurecht darauf hin, dass zur Sicherung des Trinkwassers für die Zukunft eine Ausweitung zahlreicher Wasserschutzgebiete erforderlich sei. Dieser Notwendigkeit steht die Auflösung des Wasserschutzgebietes im Norden der Stadt Höchstädt a. d. Donau zweifellos diametral entgegen und ist somit nicht verantwortbar.

Zudem gehört es entsprechend § 141 der Verfassung des Freistaates Bayern zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen.

Nur unser massiver Protest, unterstützt durch hunderte Unterzeichner, hat das Trinkwasservorkommen nördlich von Höchstädt a. d. Donau vorerst gerettet.