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Bund Naturschutz kritisiert Ministerin

Aus naturschutzrechtlichen Gründen müssen die Flutpolder regelmäßig geflutet werden

Der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz kritisiert die bayerische Umweltministerin Scharf. Denn ihre beschwichtigende Behauptung, die Flutung der Polder würde ein sehr seltenes Ereignis darstellen, sei mit der Wirkungsanalyse zu den Flutpoldern der Technischen Universität München nicht in Einklang zu bringen.

"Entweder führt die Ministerin den Bürgerdialog zu den Flutpoldern, ohne die Sachverhalte zu kennen, oder der Dialog wird nicht offen geführt", erklärt der BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert. Denn bei den vorgesehenen Flutpolderstandorten Dillingen, Steinheim, Höchstädt-Blindheim und Schwenningen-Tapfheim im Landkreis Dillingen handle es sich um ökologisch hochsensible Lebensräume für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Deshalb seien auch diese Flächen größtenteils als europäisches Schutzgebiet der Kulisse Natura 2000 ausgewiesen. Im vorgesehenen Polder bei Blindheim würde sogar das Naturschutzgebiet Apfelwörth liegen.

Dieser Sachverhalt könne auch dem Zwischenbericht der vertieften Wirkungsanalyse der Technischen Universität München zu den Flutpoldern zweifelsfrei entnommen werden. Hierin werde auch darauf hingewiesen, dass zur Überwindung dieses naturschutzrechtlichen Planungshindernisses unter anderem ökologische Flutungen notwendig seien. Dies bedeute jedoch nichts anderes, als dass die Polder mehrmals jährlich geflutet würden. Hierdurch solle sich dann ein Feuchtlebensraum entwickeln, dessen Arten mit Flutungen besser zurechtkämen. Viele der bestehenden Lebensräume dieser Kulturlandschaft und deren Arten, für deren Erhalt der Bund Naturschutz in den zurückliegenden 40 Jahren unzählige ehrenamtliche Stunden aufgebracht habe, würden damit zerstört.

Allerdings könne mit dieser Kompensationsmaßnahme das Naturschutzrecht nur überwunden werden, wenn es zugleich zu den geplanten Flutpoldern keine zumutbare Alternative gäbe. “Unsere Expertin Frau Dr. Christine Margraf wird jedoch am 3. März um 19.00 Uhr im Gasthof Zum Kreuz in Blindheim der Öffentlichkeit eine Alternative zu den Flutpoldern vorstellen, die zudem noch wirksamer ist”, so Leippert.


Naturnaher Hochwasserschutz statt Flutpolder

Bund Naturschutz erläutert in Blindheim seinen Vorschlag für ein naturnahes Hochwasserschutzkonzept

Der Bund Naturschutz sieht die geplanten Flutpolder entlang der nordschwäbischen Donau kritisch, da sie einen unzureichender Hochwasserschutz und zudem eine Gefährdung für die Natur und Umwelt darstellen würden. Deshalb fordert der BN, anstelle der Flutpolder einen naturnahen Hochwasserschutz zu realisieren, der zudem wirksamer sei.

"Flutpolder werden in ihrer Wirksamkeit für den Hochwasserschutz im Allgemeinen überschätzt und ihre negativen Auswirkungen auf die Natur und Umwelt oft mißachtet", erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. So gefährde zum Beispiel der geplante Flutpolder bei Dillingen die nach § 30 BNatSchG geschützten Kalktuffquellen, die dort vorhanden seien. Dieser prioritäre Lebensraum gemäß den FFH-Richtlinien sei auch durch das europäische Naturschutzrecht besonders geschützt. Die Flutpolder bei Höchstädt und Blindheim würden seltene Amphibien ernsthaft bedrohen. Folglich würde durch den Bau der dort geplanten Polder sogar der Verbotstatbestand des § 44 BNatSchG erfüllt werden.

„Wie immer, wenn der gebotene Natur- und Umweltschutz für die Realisierung eines staatlichen Vorhabens hinderlich ist, wird auch bei den Flutpoldern das höher zu bewertende öffentliche Interesse und fehlende Alternativen angeführt“, so Leippert weiter. Diese Behauptung sei jedoch nicht zutreffend. Denn mit den Poldern zäume die Staatsregierung das Pferd quasi von hinten auf. Die zunehmende Hochwasserproblematik an Bayerns Flüssen erfordere nämlich einen landesweiten naturnahen Hochwasserschutz und Wasserrückhalt im gesamten Einzugsgebiet. Die Wassermassen der Niederschläge müssten bereits im Oberlauf der Fließgewässer zurückgehalten werden, damit an den großen Flüssen die Hochwasserwellen gar nicht bedrohlich ansteigen können. Deshalb brauche Bayern für einen wirksamen Hochwasserschutz ein Gesamtkonzept statt der geplanten Konzentration von Flutpoldern auf wenige Standorte für Extremhochwasser.

Der BN habe für ein derartiges Gesamtkonzept einen Vorschlag erstellt, den Frau Dr. Christine Margraf vom BN-Landesverband am 3. März um 19 Uhr im Gasthof "Zum Kreuz" in Blindheim (neben der Kirche) vorstellen werde. Zu dieser Veranstaltung seien alle Interessierte und Betroffene eingeladen.


Natur- und Umweltschutz wird vor Ort entschieden

BN sieht den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als zentrale Aufgabe der Kommunalpolitik

 

Der Kreisvorsitzende des BUND Naturschutz (BN), Dieter Leippert, vermisst bei vielen Kommunalpolitikern ein ausreichendes Bewusstsein für die Belange des Natur- und Umweltschutzes. Dies spiegle sich auch in den Wahlprogrammen der meisten Kandidatinnen und Kandidaten wider. Obwohl der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen die zentrale Aufgabe der Kommunalpolitik sein sollte, suche man Aussagen hierzu meist vergebens.

„Der Schutz unserer Natur und Umwelt hängt von den Entscheidungen vor Ort ab“, erklärte Leippert. Denn viele Entscheidungen auf kommunaler Ebene hätten unmittelbar Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen. Dies seien die Luft, das Wasser, der Boden, die wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie deren Lebensräume. Doch über deren Schutz finde man in den Positionen der kommunalpolitischen Gruppierungen und Kandidaten nur wenig.

So vermisse der BN klare Aussagen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Nach wie vor sei der Flächenverbrauch in den Kommunen des Landkreises viel zu groß. „Es ist kurios, dass viele Kommunalpolitiker einerseits ein Veröden der Dorfkerne beklagen und andererseits neue Baugebiete im Außenbereich fordern“, so Leippert weiter. Denn nur eine nachhaltige Bauleitplanung, die brachliegende Flächen im Innenbereich verfügbar mache und zugleich die Flächen im Außenbereich schone, würde einer Verödung der Dorfkerne entgegenwirken.

Ebenso wichtig sei es, dass die Gemeinden, Städte und der Landkreis ihren Beitrag zum Schutz des Klimas leisteten. Deshalb müsse die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, das Energiesparen und der Ausbau regenerativer Energien in den nächsten sechs Jahren oberste Priorität haben. Ein einfacher, jedoch nicht zu unterschätzender Beitrag zum Energiesparen sei der Verzicht auf das nächtliche Beleuchten von Rathausfassaden, Kunstwerken und Kirchtürmen. Anspruchsvoller, jedoch durchaus realisierbar, sei das Ziel einer energieautarken Kommune, wie dies bereits von einigen bayerischen Gemeinden praktiziert würde.

Doch anstatt im Natur- und Umweltschutz innovativ voranzugehen, würden viele Kommunen nicht einmal ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Viele der vor 20 Jahren kartierten Biotope würden nur noch auf dem Papier existieren, weil sich die politisch Verantwortlichen zu deren Schutz nicht einsetzten. Hierdurch seien viele wertvolle Lebensräume zum Schutz seltener Pflanzen und Tiere bereits verloren gegangen.

„Angesichts der vielfältigen kommunalen Aufgaben im Natur- und Umweltschutz empfehlen wir dem Wähler, die jeweiligen Kandidaten gezielt zu diesen Themen zu befragen“, sagte Leippert.

 

 

 

 


Politiker torpetieren die Sperrung der B16 für den Transitschwerlastverkehr

Bund Naturschutz fordert Sperre für den Transitschwerlastverkehr und sieht sich damit allein

Der Kreisvorsitzende des BUND Naturschutz (BN) Dieter Leippert kritisiert, dass von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden und Städte an der B16 sowie den Landräten der betroffenen Landkreise Donauwörth, Dillingen und Günzburg bisher keinerlei Unterstützung für eine Korridorsperrung der Bundesstraße B16 zwischen Donauwörth und Günzburg festzustellen sei.

„Damit nicht genug, sprechen sich sogar einzelne Kommunalpolitiker mit fragwürdigen Begründungen gegen eine Sperrung des B16-Korridors für den Transitschwerlastverkehr aus“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. So sei die Behauptung, dass eine Korridorsperrung aus rechtlicher Sicht nicht möglich sei, nicht nachvollziehbar. Denn den Mautausweichverkehr durch eine Korridorsperrung wieder auf die mautpflichtigen Autobahnen zurückzuführen, sondern werde in Deutschland schon vielerorts praktiziert. Ein Beispiel sei die Korridorsperrung gegen den Mautausweichverkehr im baden-württembergischen Ostalbkreis. „Dort hat ein engagierter Landrat für die betroffenen Bürger eine Korridorsperrung gegen alle Widerstände herbeigeführt. Dies wünschen wir uns auch für die B16“, erklärte Leippert.

Die rechtliche Grundlage für eine Korridorsperrung bilde die 15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22.12.2005, die verkehrsrechtliche Maßnahmen zulasse, um den Mautausweichverkehr auf den Autobahnen zu halten bzw. diesen Verkehr vom nachgeordneten Straßennetz wieder auf die Autobahn zu leiten.

Ebenso unbegründet sei die Befürchtung, dass mit einer Korridorsperrung der B16 der Transitschwerlastverkehr auf Nebenstraßen ausweiche. Denn im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Straßensperrung werde bei einer Korridorsperrung ein zusammenhängender Straßenraum für den betreffenden Verkehr gesperrt. Dies bedeute, dass auch die Ausweichstraßen in einem definierten Erschließungskorridor beidseits der B16 für den Schwerlastdurchgangsverkehr ab 12 t gesperrt wären.

„Die mangelnde Unterstützung für unsere Aktion durch die Politiker unserer Region ist enttäuschend. Damit die Korridorsperrung gegen den Mautausweichverkehr auf der B16 dennoch möglich wird, müssen möglichst viele Menschen unsere Petition unterzeichnen“, so Leippert. Dies könne man noch bis zum 15. November im Internet unter www.openpetition.de/petition/online/stoppt-die-mautflucht oder auf Papierlisten, die unter 09071/1589 erhältlich seien. Weitere Infos finden Sie hier...


BN erhofft Unterstützung bei der EU-Kommission

Ausbau der Riedstraße schadet der Funktionalität des Donauriedes für den Schutz der Biodiversität

Der BUND Naturschutz (BN) hat sich wegen des geplanten Ausbaus der Ortsverbindungsstraße zwischen Tapfheim-Rettingen und Buttenwiesen-Pfaffenhofen nun mit einem Schreiben an die EU-Kommission gewandt. Hierin bitten die Naturschützer um Unterstützung in ihren Bemühungen, den Ausbau der Straße zu abzuwenden.

„Das Schwäbische Donauried zwischen Neu-Ulm und Donauwörth ist einer der wertvollsten Großlebensräume Mitteleuropas“, erläuterte Dillingens BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Denn durch die Konzentration der Siedlungen und der Verkehrswege auf die Randbereiche stelle dieser großräumige Talraum der Donau einen weitgehend zusammenhängenden, durch infrastrukturelle Einrichtungen nur gering zerschnittenen Lebensraum dar. Somit sei das Schwäbische Donauried besonders bedeutsam für die Funktionalität der Donau als europäische Biotopverbundachse.

Die europaweite Bedeutung dieses Lebensraumes für die Artenvielfalt zeige sich auch in der Tatsache, dass seitens der EU bereits viele Millionen Euro für Naturschutzprojekte im Donauried ausgegeben worden seien. „Diese sinnvollen Investitionen in die Zukunft eines der bedeutsamsten Lebensräume Europas haben bereits zu sichtlichen Verbesserungen des Naturhaushaltes geführt“, erklärte der Vertreter des BN-Landesverbandes Richard Mergner.

Fehlendes Bewusstsein für die Empfindlichkeit den Naturhaushalt

Deshalb sei es geradezu grotesk, dass die Gemeinden Tapfheim und Buttenwiesen ohne eine verkehrliche Not die bestehende Ortsverbindungsstraße ausbauen wollten. Denn ein derartiges Vorhaben stehe den Zielen des Naturschutzes diametral entgegen. So würden hierdurch zusätzlich Flächen versiegelt und durchschnitten, die Zerschneidungs- und Störwirkung der Straße durch ein höheres Verkehrsaufkommen und die deutlich breitere Trasse erheblich verstärkt und zusätzlich Boden versiegelt. „Das Gesamtökologische Gutachten und die Natura2000-Managementpläne zeigen deutlich, dass derartige Eingriffe zu verhindern sind, wenn dieser wertvolle Lebensraum nachhaltig gesichert werden soll“, erläuterte Leippert.

Dieses Bewusstsein sei leider bei den politisch Verantwortlichen in der Region nicht besonders ausgeprägt, wie man an den Ausbauplanungen der Ortsverbindungsstraße unschwer erkennen könne.

„Seit Bekanntwerden der Planungen zum Ausbau der Ortsverbindungsstraße bemühen wir uns, die politisch Verantwortlichen zu einem Umdenken zu bewegen. Jedoch müssen wir leider feststellen, dass unsere Bemühungen bisher nicht fruchten“, sagte Leippert. Aus diesem Grund habe man nun die EU-Kommission um Unterstützung gebeten.


Meistens kommt es teurer als geplant

BUND Naturschutz vermutet Schönrechnen der Kosten einer Nordumfahrung von Lauterbach

Der Kreisvorsitzende des BUND Naturschutz (BN), Dieter Leippert, misstraut den Zahlen von Buttenwiesens Bürgermeister Norbert Beutmüller. Denn aus eigenen Erfahrungen wisse der BN, dass die Kosten für Straßenbauprojekte bis zu deren Fertigstellung deutlich über den Kalkulationen einer Planung liegen.

„Vielleicht hatte Herr Beutmüller seine eigene Milchmädchenrechnung im Kopf“, kommentierte Leippert den Vorwurf von Buttenwiesens Bürgermeister gegen die Umgehungsgegner. Denn mit dieser rhetorischen Phrase werde eigentlich abfällig die finanzielle Planung eines Vorhabens bezeichnet, bei der abzusehen sei, dass sie das Vorhaben niemals tragen werde.

Bis zu 30% höhere Kosten sind nicht ungewöhnlich

Genau diese Erfahrung habe der BN mit den meisten Straßenbauprojekten in Bayern bisher gemacht. Zunächst würden die Verantwortlichen offensichtliche Mehrkosten zur Überwindung von Planungshindernissen kategorisch missachten und hierdurch die Planung wissentlich oder unwissentlich schönrechnen. Sobald dann die demokratischen Hürden, wie zum Beispiel die erforderliche Zustimmung des Rates einer Kommune, überwunden seien, komme es meistens zu einer unerklärlichen Baukostenexplosion, die angeblich nicht vorhersehbar war. „Nicht selten sind die tatsächlichen Baukosten gegenüber der Kalkulation dann um bis zu 30% höher“, erklärte Leippert.

Nun seien die zu erwartenden Mehrkosten letztendlich das Problem der Bürger der jeweiligen Kommune, die hierdurch auf die Erledigung anderer, vielleicht sogar dringlicherer Aufgaben verzichten müssten. Ärgerlich sei jedoch dabei, dass so manche überflüssige Zerstörung der Natur und Landschaft bei einer offenen Darstellung der tatsächlichen Kosten durch die demokratischen Entscheidungsträger nicht beschlossen worden wäre.

Soll mit viel Geld ein weiteres Stück Natur und Landschaft zerstört werden

Bei der geplanten Nordumgehung von Lauterbach seien die negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt aufgrund der Besonderheit des Gebietes besonders gravierend. Deshalb sei es für den BN auch nicht verwunderlich, dass das Staatliche Bauamt Krumbach und die Regierung von Schwaben den Bau einer Nordumgehung von Lauterbach nicht in Eigenregie verfolgen würden. Denn diese Behörde sei zur Durchführung eines geordneten Planfeststellungsverfahrens unter strikter Beachtung der Belange des Naturschutzes gezwungen. Dass man statt dessen die Straße mit Hilfe der kommunalen Bauleitplanung realisieren wolle, sei eine bekannte Vorgehensweise, um das nationale und europäische Naturschutzrecht auszuhebeln und die folgenschweren Eingriffe in den Naturhaushalt doch noch zu ermöglichen. „Folglich stimmen die Bürger von Buttenwiesen am kommenden Sonntag auch darüber ab, ob mit viel Geld ein weiteres Stück Natur und Landschaft ihrer Heimat zerstört werden soll, oder nicht“ so Leippert.


Wen soll ich wählen?

BUND Naturschutz gibt mit dem BUND-KandidatInnencheck eine Entscheidungshilfe

Mit dem BUND-KandidatInnencheck will der BUND Naturschutz (BN) den Umwelt- und Naturschutz zum Thema des Wahlkampfes machen. Hierbei wurden die Bundestagskandidatinnen und -kandidaten von Union, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu den Themen Energiewende, Massentierhaltung und Bürgerbeteiligung befragt.

„Mit dem Kandidatencheck unterstützen wir den natur- und umweltbewussten Wähler bei seiner Entscheidungsfindung für die Bundestagswahl“, erläuterte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Insbesondere habe den BN interessiert, ob die künftigen Volksvertreterinnen und -vertreter die Energiewende beschleunigen, aus Atom- und Kohlestrom sowie Fracking aussteigen, die Massentierhaltung stoppen und Fleischexporte nicht länger fördern wollen. Außerdem wurden sie befragt, ob sie sich für eine verpflichtende und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten aller Art einsetzen werden.

Bereits 63% der 1445 Befragten hätten auf die vom BN gestellten Fragen geantwortet. Hierbei sprächen sich gut 81% für eine beschleunigte Energiewende und 88% für mehr Bürgerbeteiligung aus. Immerhin 78% würden eine industrielle Massentierhaltung ablehnen.

Zudem seien für den Wähler vor Ort die Mandatsbewerberinnen und -bewerber der Landkreise Dillingen und Donau Ries, Ulrich Lange (CSU), Gabriele Fograscher (SPD), Heinz Liehr (FDP), Manfred Seel (Die Linke) und Bettina Merkl-Zierer (Bündnis 90/Die Grünen), zusätzlich gefragt worden, ob sie eine Korridorsperrung der Bundesstraße B16 zwischen Donauwörth und Günzburg für den Schwerlastverkehr befürworteten und eine Erhöhung der Stromproduktion im AKW Gundremmingen ablehnten.

„Mit den Antworten einiger der Kandidatinnen und Kandidaten unserer Region kann man nicht zufrieden sein“, erklärte Leippert. So sei es für den natur- und umweltbewussten Wähler enttäuschend, dass sowohl der Kandidat der CSU als auch derjenige der FDP zu den Fragen bisher überhaupt keine Angaben gemacht hätten. Ebensowenig sei es akzeptabel, dass sich nur Frau Bettina Merkl-Zierer deutlich für eine Korridorsperrung der Bundesstraße B16 ausgesprochen habe. „Dieses Thema werden wir noch in den Fokus der anstehenden Wahl rücken“, kündigte Leippert an. Die Antworten der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten könne man detailliert im Internet unter www.dillingen.bund-naturschutz.de nachlesen.


Breites Bündnis kämpft für die Saatgut-Vielfalt

Landwirte, Naturschützer, Imker und Weltladen rufen zum Unterzeichnen einer Petition an die EU-Kommission auf.

 

Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen, berät das EU-Parlament derzeit über eine Gesetzesvorlage der EU-Kommission zum Saatgut-Recht. Doch Vertreter der Landwirtschaft, Entwicklungshilfeorganisationen und Naturschützer schlagen Alarm. Denn sie sehen insbesondere die Sortenvielfalt des Saatgutes in Gefahr und befürchten eine Herrschaft über das Saatgut durch wenige Agrarkonzerne wie Bayer, BASF, Monsanto und Syngenta. Bereits jetzt würden zehn Unternehmen drei Viertel des Weltmarktes beherrschen.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, rufen die Regionalgruppe der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Kreisgruppe des BUND Naturschutz (BN), der Bundesverband deutscher Milchviehhalter, der Kreisverband der Imker, der Weltladen Dillingen und das Forum Schwäbisches Donautal (mooseum) gemeinsam dazu auf, eine Petition zum Erhalt der Saatgutvielfalt zu unterzeichnen. Zudem veranstalten sie gemeinsam am heutigen Freitag, den 31. Mai 2013 um 19.30 Uhr einen Informationsabend im Gasthof Zur Traube. Hierbei berichtet Jörg Bergstedt, der bekannte Umweltaktivist und Autor des Buches MONSANTO, auf Deutsch über die Machenschaften deutscher Gentechnikkonzerne und deren Einfluss auf Behörden und Ministerien. Wer die Petition zum Schutz der Saatgut-Vielfalt online unterzeichnen will, findet den entsprechenden Link auf der Internetseite des BN Dillingen (www.dillingen.bund-naturschutz.de).


Bund Naturschutz kritisiert gesetzliche Ausnahmen

BN-Kreisvorsitzender Leippert fordert Ökologisierung der Landwirtschaft

In der andauernden Diskussion um die Erweiterung des Mastschweinestalls in Wittislingen meldet sich nun auch der Bund Naturschutz (BN) zu Wort, der seit Jahren gegen die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft kämpft. „Wer behauptet, dass in derartigen Tierfabriken durch gesetzliche Auflagen das Tierwohl sichergestellt sei, der verschließt entweder die Augen vor der Realität oder versucht den Verbraucher in die Irre zu führen“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.

Regelungen gelten nicht für Nutztiere

Denn die strengen gesetzlichen Auflagen zum gewerblichen Züchten und Halten von Tieren sowie deren Handel seien im § 11 des derzeit noch gültigen Tierschutzgesetzes (TierSchG) von 2009 geregelt. Jedoch werde hierin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des § 11 TierSchG nicht für landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild gelten.

„Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass bestimmte gesetzliche Regelungen für die Landwirtschaft nicht gelten“, bemerkte Leippert. So würden neben dem Tierschutzgesetz auch das Naturschutzgesetz, das Baugesetzbuch und die Bundesemissionschutzverordnung Ausnahmen für die Landwirtschaft beinhalten. Die Folgen seien mit riesigen Mastställen verbaute Landschaften, mit Dünger und Agrargiften belastete Böden und Gewässer sowie ein durch Methan und Lachgas geschädigtes Klima.

„Es ist schon fragwürdig, dass ein kleiner Weiler mit weniger als 50 Einwohnern an eine moderne Kläranlage angeschlossen sein muss, während die mit einem Medikamentencocktail belasteten Fäkalien und Abwässer eines Maststalles mit 1400 Schweinen ungereinigt in der Landschaft entsorgt werden“ so der BN-Kreisvorsitzende. Mit Düngen habe diese Verklappung in der Landschaft nicht viel gemein.

BN kämpft weiterhin gegen die Fehlentwicklungen in der Landwirtschaft

Um dieser offensichtlichen Fehlentwicklung in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, werde der BN weiterhin für eine Ökologisierung der europäischen Agrarförderpolitik kämpfen. Denn es müsse der Landwirt belohnt werden, der die Landschaft erhalte, die Natur und Umwelt schone und  seine Tiere artgerecht behandle. Die derzeitige Förderung der Agrarindustrie sei jedoch sicherlich nicht im Interesse der Gesellschaft.

Jedoch sei auch der Verbraucher in der Pflicht. Denn was er nicht kaufe, werde auch nicht produziert. „Eigentlich kann man auch ohne Fleisch leben. Doch wer darauf nicht verzichten will, sollte möglichst wenig Fleisch kaufen, das von einem Biohof stammt“, appellierte Leippert.


Biber vorerst gerettet

BN ist mit Eilantrag beim VG Augsburg erfolgreich und verhindert das Töten von mehreren Bibern

Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat auf Antrag des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) im Eilverfahren entschieden, dass die Verfügung des Landratsamtes Dillingen zum Abschießen und Abfangen von Bibern bei acht der fünfzehn ausgewiesenen Fließgewässerabschnitte nicht vollzogen werden darf. „Der BN begrüßt die Entscheidung, die eindeutig zeigt, dass für die Mehrheit der ausgewiesenen Gewässerabschnitte das Töten dieser geschützten Wildtierart nicht gerechtfertigt ist“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.

Hintergrund des Eilantrages war, dass das Landratsamt durch die Anordnung des sofortigen Vollzugs die aufschiebende Wirkung der Klage des BN gegen die Verfügung zum Abschießen von Bibern außer Kraft gesetzt hatte. Aus diesem Grund habe der BN beim VG Augsburg ein Eilverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt, damit ein ungerechtfertigtes Töten von Bibern verhindert werde. Diesem Antrag habe das VG Augsburg nun größtenteils stattgegeben und für die Mehrheit der betroffenen Fließgewässerabschnitte das Töten von Bibern bis zur Entscheidung der Klage untersagt.

In seiner Entscheidung habe das Gericht festgestellt, dass der BN als staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung grundsätzlich befugt sei, einen derartigen Antrag zu stellen. Des weiteren stellte das Gericht fest, dass bei acht der betroffenen Gebiete die angeführten Schäden und Gefahren nicht so erheblich seien. Deshalb sei hier das Fangen und Töten von Bibern auch nicht gerechtfertigt. Außerdem sei teilweise nicht belegt, ob andere, tierschonendere Maßnahmen nicht denselben Effekt erzielen würden.

Lediglich bei sieben Gewässern lägen die Voraussetzungen für die Verfügung des Landratsamtes vor. Hier habe das Gericht ohne tiefergehende Prüfung auf die Aussagen des Landratsamtes vertraut, dass die Aktivitäten der dort lebenden Biber eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen würden. „Wir werden die sieben Gewässerabschnitte genau betrachten“, so Leippert. Sollten die Aussagen des Landratsamtes zutreffend sein, werde der BN das Töten der Biber dort akzeptieren.

Die Entscheidung des Gerichts bestätige jedoch die Auffassung des BN, daß die Allgemeinverfügung zum Töten der Biber vorschnell erlassen wurde. „Deshalb wäre es vernünftig, wenn das Landratsamt die Allgemeinverfügung aufheben und mit dem BN ein tragfähiges tierschonenderes Bibermanagementkonzept erarbeiten würde“, so Leippert weiter


Bund Naturschutz weist Vorwürfe zurück

Leippert verweist auf unsere ethisch-moralische Verantwortung und die Vorteile des Bibers für die Natur

Der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN), Dieter Leippert, weist die Vorwürfe seitens der Biberkritiker entschieden zurück. So würden die Biber in der Regel keine hohen Schäden verursachen. Dies belege die Tatsache, dass in den zurückliegenden Jahren in der Regel gerade einmal Schäden von 5000 bis 8000 Euro pro Jahr an den staatlichen Biberschadensfonds gemeldet wurden.

Dagegen sei die erneute Vertreibung des Bibers aus unseren Fließgewässern ein zweifelsfrei größerer Schaden für die Gesellschaft. Denn die Aktivitäten eines Bibers führten nachweislich im und am Fließgewässer zu einer deutlichen Zunahme der Tier- und Pflanzenarten sowie zu einer verbesserten Hydrologie. So hätten Untersuchungen belgischer Wissenschaftler gezeigt, dass die Dämme der Biber eine überraschend gute hochwasserregulierende Wirkung entfalten und die Kosten für einen technischen Hochwasserschutz durchaus senken können.

Probleme mit dem Biber sind die Ausnahme

Der BN bestreite jedoch nicht, dass einzelne Tiere auch ernstzunehmende Probleme verursachen können. Diese Problemfälle, die eher die Ausnahme darstellen würden, seien bisher in der Regel zur Zufriedenheit der Betroffenen gelöst worden. „Deshalb ist eine Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern, wie sie nun vom Landratsamt erlassen worden ist, nicht erforderlich“, erläuterte der BN-Kreisvorsitzende.

Denn bei schweren, nicht lösbaren Konfliktfällen seien schon immer einzelne Tiere auf Basis einer artenschutzrechtlichen Einzelverfügung gefangen und, falls erforderlich, auch getötet worden. Als jüngstes Beispiel hierfür verweist Leippert auf die genehmigte Beseitigung eines Bibers bei Bächingen, der eine Scheune untergraben habe. Jährlich würden auf diese Weise von den ca. 400 im Landkreis Dillingen lebenden Bibern zwischen 15 und 20 Individuen aus der Natur entfernt werden. „Diese Vorgehensweise hat im Allgemeinen unsere Akzeptanz, weil hierdurch der jeweilige nicht anders lösbare Konflikte gezielt angegangen wird“, erklärte der BN-Kreisvorsitzende.

Entgegen einer Einzelverfügung, die sich mit dem einzelnen Problemfall auseinandersetze, differenziere die nun vom Landratsamt erlassene Allgemeinverfügung jedoch nicht mehr zwischen einem einzelnen Problemtier und den mehrheitlich unproblematischen Bibern. Vielmehr würden hierdurch alle Individuen, die einen als Tabuzone ausgewiesenen Gewässerabschnitt betreten, unter Generalverdacht gestellt und auch bejagt. Eine derart undifferenzierte Vorgehensweise sei de facto der Anfang der Ausrottung einer Wildtierart. „Wer dies nicht will, kann die Allgemeinverfügung folglich auch nicht akzeptieren. Dies sollte aufgrund unserer ethisch-moralischen Verantwortung gegenüber den uns unterlegenen Mitgeschöpfen selbstverständlich sein“, so Leippert.


Keine Berufung gegen Overfly-Urteil

Bund Naturschutz sieht aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten schlechte Erfolgsaussichten

Der Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg in der Verwaltungsstreitsache zum Ausbau der Laugnakreuzung in Wertingen keine Berufung einlegen. Die Frist hierfür endet am 31. Dezember. BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass aus der Sicht des Naturschutzverbandes das Urteil eine Fehlentscheidung darstelle und der Verzicht auf weitere Rechtsmittel nicht leicht gefallen sei.

„Das Urteil wendet sich eindeutig gegen den europäischen Artenschutz, um eine möglichst ungestörte Straßenplanung zu ermöglichen“, erklärte Leippert. Insbesondere habe das Gericht bei widerstreitenden fachlichen Meinungen stets nach der Devise entschieden, dass im Zweifelsfall der Vorhabensträger und die Behörde Recht haben. Dies sei nicht nachvollziehbar, denn der BN habe im Gegensatz zur gegnerischen Seite in allen strittigen Punkten seine Sicht der Dinge mit wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet. Trotz der begründeten Zweifel an der Richtigkeit der richterlichen Entscheidung seien die Erfolgsaussichten einer Berufung jedoch eher als schlecht einzustufen. Denn in den vergangenen Jahren habe die Rechtsprechung mehrere Instrumente entwickelt, um zweifelhafte Entscheidungen gerichtsfest und nicht überprüfbar zu machen.

BN achtet auf Realisierung der vollmundigen Versprechungen

Deshalb habe man sich gegen eine Berufung entschieden. Denn der Bund Naturschutz habe im Landkreis Dillingen vielfältige und umfangreiche Aufgaben zu erfüllen. „Wir werden jedoch darauf achten, dass die vollmundigen Versprechen in Sachen Naturschutz, die seitens des Planungsbüros, der Stadt und der Regierung von Schwaben während des Gerichtsverfahrens gemacht wurden, ohne Abstriche realisiert werden“, kündigt Leippert an.

Der BN-Kreisvorsitzende zweifelt nicht daran, dass der millionenteure, unnötige und landschaftsverschandelnde Betonkoloss südlich von Wertingen ab dem Frühjahr 2013 gebaut wird. „Mit dem neuerlichen Vorschlag der abschnittsweisen Realisierung von Bürgermeister Lehmeier und Stadtrat Popp sollen wohl nachdenklich gewordene Stadträte beruhigt werden, damit sich für ein Ratsbegehren zum Bau des Overfly keine Mehrheit findet“, so Leippert. Denn der Leiter des Staatlichen Bauamtes Krumbach, Wilhelm Weirather, habe bereits in einer Presseerklärung vom 10. September 2010 (WZ berichtete) erklärt, dass eine abschnittsweise Realisierung - zunächst Bau des Kreisverkehrs, danach im Bedarfsfalle Nachrüstung einer Überführung - aufgrund der baulichen und technischen Besonderheiten ausscheide und ein reiner Kreisverkehr vom Staat nicht gefördert werde.


Bund Naturschutz klagt gegen den Abschuss von Bibern

Das Tier zeigt uns den schändlichen Umgang mit unseren Bächen und Flüssen auf.

Eine schöne Bescherung flatterte Landrat Leo Schrell drei Tage vor Weihnachten ins Haus. Denn der Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) hat beim Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Dillingen, Klage eingereicht. Hierin wird beantragt, dass die Allgemeinverfügung für den Abfang und Abschuss von Bibern des Landratsamtes Dillingen vom 23.11.2011 aufgehoben wird, da diese gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verstoße.

 „Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir den Biber mit Zähnen und Klauen verteidigen werden. Seine erneute Ausrottung werden wir nicht kampflos hinnehmen“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Diese Gefahr sei vor Ort gegeben, wenn die Tiere von 15 Bibervorkommen im Landkreis Dillingen, wie mit der vom Landratsamt erlassenen Verfügung beabsichtigt, getötet werden.

Die Allgemeinverfügung zeuge von einem falschen Naturverständnis

Entsprechend den naturschutzrechtlichen Vorgaben dürfe ein Biber ohnehin nur getötet werden, wenn das Gemeinwohl gefährdet sei und zumutbare Präventionsmaßnahmen nicht möglich seien. So könnten fünf bis 20 Meter breite Streifen unberührter Natur zwischen dem Wasser und den Nutzflächen vielerorts die Konflikte entschärfen. Hiervon würde nicht nur der Biber profitieren, sondern auch das Gewässer vor Verschmutzungen durch die angrenzenden Nutzflächen geschützt. Aus diesem Grunde sei es auch nicht hinnehmbar, dass das Landratsamt gegen die illegale Nutzung öffentlicher Uferstreifen durch die Anlieger nicht einschreite. „Ich bin gespannt, wie das Gericht diese illegalen Nutzungen der Uferstreifen bewertet“, sagt Leippert.

Erschreckend sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Allgemeinverfügung des Landratsamtes letztendlich ein weitverbreitetes falsches Naturverständnis widerspiegle. So sei es nicht natürlich, wenn man entlang der Fließgewässer ufernah Obstgärten anlege oder intensiven Maisanbau betreibe. „Vielleicht begründet sich das in der Politik allgemein verbreitete Abwehrverhalten gegenüber dem Biber darin, dass wir durch diesen einen Spiegel vorgehalten bekommen, der uns unseren schändlichen Umgang mit unseren Bächen und Flüssen zeigt“, so Leippert weiter.


Größte Spendensammelaktion für Bayerns Natur

Naturfreunde des BN sammeln Kröten für Frosch & Co

Rund 30.000 Naturfreunde sind bayernweit vom 23. bis zum 29. April für den Bund Naturschutz (BN) unterwegs, um Spenden für die gute Sache zu sammeln. Dies sei die größte derartige Aktion im Umwelt- und Naturschutzbereich in Bayern. Auch im Landkreis Dillingen sollen viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterwegs sein und sammeln.

„Mit den Spenden finanzieren wir unseren Kampf gegen die Atomkraft und für eine gentechnikfreie Landwirtschaft, die Rettung bedrohter Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen und alle anderen Aktivitäten für die Natur und Umwelt“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.

Leippert erläuterte, dass der BN sich seine Unabhängigkeit bewahre, indem er sich überwiegend durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziere. Die Absage an Zuwendungen aus Wirtschaft und Politik habe der BN sogar in seiner Satzung festgeschrieben. Denn Bayerns größter Natur- und Umweltschutzverband sei stolz darauf, dass er sich von außen nicht beeinflussen lasse und seine Positionen zu Natur- und Umweltschutz ausschließlich auf dem verbandsinternen Sachverstand begründe. „Dank unserer vielen Unterstützern sind wir eine ernst zu nehmende gesellschaftliche Kraft, die von Politikern auch so wahrgenommen wird. Hierdurch konnten wir schon manches zum Guten wenden für unsere Natur und Umwelt“, so Leippert weiter.

Neben den landesweit laufenden Projekten verwende der BN die Spendengelder für Projekte vor Ort, wie für Artenschutzmaßnahmen, den Ankauf ökologisch wertvoller Grundstücke oder die Umweltbildung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie für seine Arbeit als Anwalt für Mensch, Natur und Umwelt. „Damit wir diese Arbeit erfolgreich weiterführen können, bitte ich um Spenden. Denn jeder Euro zählt“, appelliert Leippert.

Spenden könne man auch direkt auf das Konto des BN-Kreisverbandes, Konto-Nr. 18830 bei der Kreis-und Stadtsparkasse Dillingen, BLZ 722 515 20 mit dem Vermerk „Spende HuS-Naturschutz“.

Wer sich selbst bei der Sammelwoche für die Natur engagieren oder mehr über die Arbeit des BN wissen möchte, könne weitere Informationen über das Büro der Kreisgruppe in Dillingen, Örtelstr. 7, anfordern. Zudem sei jeder willkommen, der sich selbst gerne für den Erhalt der heimischen Natur und für eine lebenswerte Umwelt engagieren möchte.

Ansprechpartner ist Heinz Gundelfinger, Bund Naturschutz in Bayern e.V.,  Tel.: 09071-1589. 

Bund Naturschutz kritisiert Ausbau des Knotenpunktes Binswangen-Höchstädt

Bereits heute seien die negativen Auswirkungen der St2033 für das Donauried und den Auwald beträchtlich

Der Bund Naturschutz (BN) kritisiert den geplanten Ausbau des Knotenpunktes Binswangen-Höchstädt der Staatsstraße St2033. Denn hierdurch würden nur Probleme geschaffen und keine gelöst. Insbesondere seien negative Auswirkungen für den Naturhaushalt des betroffenen Gebietes und für die Bewohner der Stadt Höchstädt zu erwarten.

„Der Vorschlag des Staatlichen Bauamtes Krumbach, den Knotenpunkt Binswangen-Höchstädt mit einem Kreisverkehr auszubauen, damit mehr Verkehr in Richtung Höchstädt gelenkt wird, kann nur als Schildbürgerstreich verstanden werden“, erklärte der BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert. Denn hierdurch würde der bisher mäßige Verkehr in der Höchstädter Herzogin-Anna-Straße zur echten Verkehrsbelastung anschwellen. Die verkehrliche Situation in Höchstädt sei dem Staatlichen Bauamt Krumbach bekannt. „Deshalb fragen wir uns, ob hier vielleicht nicht absichtlich die Verkehrssituation in Höchstädt verschärft werden soll“, so Leippert. Einen Sinn würde es durchaus ergeben, denn bisher sei die Mehrheit des Höchstädter Stadtrates gegenüber dem Neubauvorschlag einer exorbitant teuren Ostspange, die die ST2033 mit der B16 verbinden würde, eher kritisch eingestellt gewesen. Unter dem Damoklesschwert des drohenden Verkehrskollapses würde sich sicherlich eine Stadtratsmehrheit für diese bisher unsinnige Straße finden lassen.

Ausbau ist mit dem Bundesnaturschutzgesetz nicht vereinbar

Zudem gewinne man leider den Eindruck, dass dem Staatlichen Bauamt Krumbach die nötige Sensibilität für die Verletzbarkeit des Naturhaushaltes in diesem Gebiet fehle.  Dies zeige auch der Vorschlag zum Ausbau des Knotenpunktes Binswangen-Höchstädt. Denn die Staatstraße St2033 zwischen Binswangen und Höchstädt zerschneide einen der bedeutsamsten europäischen Naturräume für den Erhalt der Biodiversität. „Bereits heute sind die negativen Auswirkungen für das Donauried und den Donau-Auwald durch die bestehende St2033 zwischen Binswangen und Höchstädt massiv“, erläuterte Leippert. Durch die mit dem Ausbau des Knotenpunktes Binswangen-Höchstädt beabsichtigte Verkehrssteigerung nehme die Zerschneidungswirkung dieser Straße erheblich zu. Deshalb sei davon auszugehen, dass eine fachlich ordentlich durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH = Flora-Fauna-Habitat) das Ausbauvorhaben mit den Zielen und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der europäischen FFH-Richtlinie für nicht vereinbar befinden werde. Hierbei müsse entsprechend den europäischen und nationalen naturschutzrechtlichen Vorgaben der gesamte Straßenabschnitt zwischen Binswangen und Höchstädt untersucht werden. „Als Anwalt der Natur werden wir auf jeden Fall darauf achten, dass diese Untersuchungen vollständig und ordentlich durchgeführt werden“, erklärte Leippert.

Bund Naturschutz nimmt Biber in Schutz

Nicht der Biber ist das Problem, sondern der traurige Zustand unserer Fließgewässer

Auf die derzeitige Diskussion um den Biber im Landkreis Dillingen reagierte nun der Bund Naturschutz mit einer Pressemitteilung. Insbesondere habe der Bericht in der DZ, wonach Landrat Leo Schrell die Biberpopulation im Landkreis massiv eindämmen wolle, im gesamten Landesverband für Empörung gesorgt. Zwischenzeitlich habe der Landrat seine Aussagen zum Biber gegenüber dem BN-Kreisvorsitzenden Dieter Leippert jedoch relativiert.

„Wer dem Biber ans Fell will,  bekommt zwangsläufig Ärger mit uns“, erklärte Leippert. Aus diesem Grund begrüße er es, dass Landrat Leo Schrell bei einer Veranstaltung zum Naturschutzprojekt DonAuwald seine Aussagen zum Biber relativiert habe. So versicherte dieser, dass er den Biber nicht bekämpfen wolle, sondern lediglich einen angemessenen Ausgleich für entstandenen Schaden und eine Beseitigung des Bibers in sensiblen Bereichen fordere.

Biber verursacht keine großen Schäden

„Offensichtlich ist Landrat Leo Schrell nicht ausreichend informiert. Denn er fordert, was durch das bayrische Bibermanagement schon längst realisiert wird“, erklärte Leippert.  So würden von den 350-400 im Landkreis Dillingen lebenden Bibern jedes Jahr zwischen 15 und 20 Tiere mit behördlicher Genehmigung aus der Natur entnommen, um sensible Bereiche vom Biber frei zu halten. Zusätzlich würden jedes Jahr zwischen 20-30 Tiere dem Verkehr zum Opfer fallen. „Dies bedeutet, dass zu den Bibern, die eines natürlichen Todes sterben, zusätzlich noch mindestens 10% der Tiere der Population im Landkreis Dillingen auf unnatürliche Weise verloren gehen“, so Leippert. Noch mehr Verluste würden die Biberpopulation im Landkreis langfristig sicherlich schädigen.

Ebenso würden durch den Biber verursachte Schäden aus dem Biberschadenfonds entschädigt, wobei jährlich Schäden von insgesamt 5000 bis 8000 Euro an den Fonds gemeldet würden. Lediglich im vergangenen Jahr seien zwei kostenintensive Maschinenschäden hinzugekommen, so dass 2011 ein Gesamtschaden von 14.613 Euro gemeldet wurde. Somit könne man wirklich nicht von riesigen Schäden oder einem ernstzunehmenden Problem sprechen.

Unzulässiger Landraub verursacht größeren Schaden für die Allgemeinheit

„Das Problem ist nicht der Biber, sondern der desolate ökologische Zustand der Fließgewässer in unserem Landkreis“, erläuterte der BN-Kreisvorsitzende. Diese traurige Wahrheit habe der bayrische Flussbericht 2012 aufgezeigt. Hierzu würden auch die Landwirte ihren Teil beitragen. Denn eine stichprobenartige Überprüfung einzelner Biberbrennpunkte durch den BN habe gezeigt, dass unter anderem entlang der Fließgewässer, häufig weit über die Grenzmarkierung hinaus, Uferstreifen und somit öffentlicher Grund unzulässig bewirtschaftet werde. Hierdurch entstehe ein nicht unerheblicher Schaden für die Allgemeinheit durch die Zerstörung von Grenzmarkierungen, den Eintrag von Dünger und Pestiziden in die Gewässer, Mehraufwendungen für den Gewässerunterhalt und die Schädigung des Naturhaushaltes bis hin zur Zerstörung von Biotopen. „Wir werden diesem unzulässigen Landraub, auf den wir dank der Diskussionen um den Biber aufmerksam wurden, gezielt nachgehen“, kündigte Leippert an.

Bund Naturschutz begründet Klage gegen den Overfly

Der Planfeststellungsbeschluss verstoße gegen zwingendes Recht und sei deshalb aufzuheben

Mit einem umfangreichen und detailliert ausgeführten Schriftsatz hat der Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN)  nun beim Verwaltungsgericht Augsburg seine Klage begründet. Hierin beantragt der BN, dass der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben vom 9. Dezember 2011 für den Umbau des Kreuzungsbereichs Südliche Entlastungsstraße und Laugnastraße (Laugnakreuzung) aufgehoben wird. Des weiteren wird festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss ohnehin rechtswidrig sei und nicht vollzogen werden dürfe.

„Denn entgegen der Behauptung im Planfeststellungsbeschluss kann nicht ausgeschlossen werden, dass gegen eines oder sogar mehrere der artenschutzrechtlichen Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wird“, erklärte der BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert.

Planung verstößt gegen artenschutzrechtliche Verbote

So müsse man davon ausgehen, dass insbesondere die lokalen Populationen der Vögel, Fledermäuse und Amphibien durch den geplanten Ausbau der Laugnakreuzung ernsthaft gefährdet werden. Besonders gravierend seien die Folgen für die beachtliche Fledermausfauna mit zehn verschiedenen Arten, die dieses Gebiet als Lebensraum nutzten. Denn aufgrund der ampelgeregelten Kreuzung mit Geschwindigkeitsbegrenzung bestand für die Fledermäuse beim Queren der Südlichen Entlastungsstraße bisher kein besonderes Kollisionsrisiko. Doch der Ausbau der Laugnakreuzung werde aufgrund der deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten die Kollisionen der Fledermäuse drastisch ansteigen lassen. Durch den sogenannten Overfly werde die Bedrohung sogar noch verschärft. Die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse seien jedoch unzureichend, wie man den einschlägigen Leitfäden zum Thema Fledermausschutz und Straßenverkehr entnehmen könne. Die Gefährdung potentiell vorkommender Amphibien habe man gänzlich verdrängt und somit auch keine Schutzmaßnahmen vorgesehen, obwohl vorhandene Feuchtbiotope überbaut werden sollen. Bei den Vögel seien die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schutz der Vögel, die dem Leitfaden „Vögel und Straßenverkehr“ des Bundesverkehrsministeriums zu entnehmen seien, ebenfalls nicht beachtet worden.

Baumfällungen am Forellenbach verstoßen gegen das Naturschutzgesetz

„Zudem muss man davon ausgehen, dass mit der anschließenden Umplanung des erforderlichen Hochwasserretentionsausgleichs bereits im Planungsstadium gegen die Verbote des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verstoßen wurde“, so Leippert weiter. Denn aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse bestehe der begründete Verdacht, dass im Zusammenhang mit dieser Umplanung zur Realisierung des erforderlichen Hochwasserretentionsausgleichs drei stattliche Biotopbäume der Fledermäuse in einem kleinen Wäldchen am Forellenbach, die mit Sicherheit ein Planungshindernis darstellten, unter Missachtung des Artenschutzrechts gefällt wurden. „Hierdurch wurden völlig unsinnig ganzjährig geschützte Sommer- und Winterquartiere der Fledermäuse zerstört und mit großer Wahrscheinlichkeit winterschlafende Individuen dieser streng geschützten Tiere getötet. Dies wird für die Verantwortlichen mit Sicherheit noch unangenehme Konsequenzen haben“, erklärte Leippert.

Mitwirkungsrecht wurde unzulässig eingeschränkt

Merkwürdig sei in diesem Zusammenhang auch, dass in der Unterlage zur  artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 7.11.2011, die Ergebnisse einer späteren Begehung des Wäldchens am 6.12.2011 dargestellt werden und die saP erst am 12.12.2011 digital erstellt wurde. Aufgrund dieses mit dem Artenschutzrecht nicht zu vereinbarenden Vorganges sei es auch nicht verwunderlich, dass dem BN die saP für die Umplanung nicht zugänglich gemacht wurde. Dies sei jedoch in unzulässiger Weise eine Einschränkung des Mitwirkungsrechtes des BN, weshalb bereits aus diesem Grund der Planfeststellungsbeschluss aufzuheben sei.

Bessere Alternativen wurden nicht ausreichend berücksichtigt

Ebenso kritisiere der BN in seiner Klageschrift, dass die zahlreichen naturschonenderen Alternativen nicht ausreichend gewürdigt wurden. Im Sinne des Naturschutzgesetzes und Abwägungsgebotes hätte man eine dieser Alternativen anstatt der planfestgestellten Variante wählen müssen. „Der Planfeststellungsbeschluss verstößt zweifelsfrei gegen zwingendes Recht. Deshalb gehen wir davon aus, dass unsere Klage erfolg hat und der Planfeststellungsbeschluss antragsgemäß aufgehoben wird. Unterstützen kann man uns durch eine Spende bei der Kreis- und Stadtsparkasse Dillingen unter der Kontonummer 18830 des Bund Naturschutz mit dem Verwendungshinweis Spende Wertingen“, so Leippert.


Bund Naturschutz ruft zur Demo gegen das AKW Gundremmingen auf.

Naturschützer warnen vor den Gefahren des Weiterbetriebs und kündigen massiven Widerstand an.

Anlässlich des Jahrestags der Atomkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 fordert der Bund Naturschutz (BN), dass das Atomkraftwerk Gundremmingen sofort abgeschaltet wird.

BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert verweist darauf, dass das AKW Gundremmingen deutschlandweit das einzige noch verbliebene Atomkraftwerk sei, das mit dem gleichen Reaktortyp, dem sogenannten Siedewasserreaktor, wie das AKW Fukushima ausgestattet ist. Deshalb sei es kurios, dass Merkel und Co ihre energiepolitische Kehrtwende mit den Lehren aus Fukushima begründen. Denn eine der Lehren sei nun einmal, dass dieser Reaktortyp tückisch sei und somit ein verstärktes Risiko berge. Zudem verschärfe sich das Risiko durch die Verwendung der sogenannten MOX-Brennelemente im AKW Gundremmingen. Denn hierdurch würde ein Reaktor grundsätzlich instabiler laufen und somit das GAU-Risiko verschärft.

Flyer informiert über die Risiken des Weiterbetriebs

„Wir werden es nicht hinnehmen, dass dieser Schrottmeiler läuft, bis er auseinanderfällt“, erklärte der BN-Kreisvorsitzende. Deshalb werde der BN gezielt gegen den Betrieb des AKW-Gundremmingen agieren. So habe man bereits einen bundesweit in Umlauf gebrachten Flyer erstellt, der über die besondere Gefährlichkeit und die Risiken eines Weiterbetriebs des AKW Gundremmingen informiere. Für Sonntag, den 11. März rufe der BN zu der Demo „Fukushima – Gundremmingen: Abschalten vor dem GAU“ in Gundremmingen auf.  Die Demo beginne um 13 Uhr, wobei von zwei Sammelplätzen aus Demonstrationszüge zum Rathaus ziehen. Dort werde die Großveranstaltung mit einem interessanten Kulturprogramm abgehalten. „Ich hoffe, dass viele Bürger des Landkreises den Weg nach Gundremmingen finden und ihren Widerstand gegen den Weiterbetrieb des AKW Gundremmingen bei der Demo kundtun“, so Leippert. Weitere Infos unter www.dillingen.bund-naturschutz.de.

 

Bund Naturschutz fordert eine Korridorsperrung für die B16.

Die Kreisgruppe Dillingen des Bund Naturschutz fordert die Sperrung der B16 für den Durchgangsschwerlastverkehr zwischen Donauwörth und Günzburg. Hierdurch sei eine sofortige Verkehrsentlastung für die betroffenen Bürger entlang der B16 möglich. Außerdem würden hierdurch die Verkehrssicherheit verbessert und die Verkehrsbehinderungen durch den Schwerlastverkehr deutlich verringert. Deshalb werde der BN im Jahr 2012 für eine Korridorsperrung der B16 für den überregionalen Schwerlastverkehr kämpfen und hoffe auf eine breite Unterstützung aus der Gesellschaft und der Politik.

„Es wird sich zeigen, wer es mit der Verkehrsentlastung der betroffenen Bürger ernst meint oder lediglich das Wohlergehen der Bau- und Transportwirtschaft im Sinn hat“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.

Seine Forderung begründet der BN mit dem Hinweis, dass der Bau der B16-Ortsumgehung bei Dillingen sich über Jahre hinziehen werde und deshalb selbst bei einem Baubeginn in diesem Jahr das Problem des Schwerlastverkehrs für lange Zeit nicht gelöst sei. „Angesichts der Tatsache, dass die Dillinger B16-Umgehung über 30 Mio. Euro kosten soll, zeigen die nun in Aussicht gestellten 3 Mio. Euro für dieses Jahr und weiteren 6 Mio. Euro für 2013, wie lange sich der Bau hinschleppen wird“, erklärte Leippert. Deshalb würden vom Baubeginn der Dillinger Umgehungen zunächst nur die beteiligten Baufirmen profitieren, wobei eine Sperrung für auswärtige LKWs ab 12 Tonnen sofort eine Entlastung herbeiführe.  Noch schlechter stelle sich die Situation für Höchstädt, Schwenningen und Tapfheim dar. Denn die Planung der Höchstädter Umgehung stecke noch in den Anfängen, und für Schwenningen sowie Tapfheim sei sie im Grunde genommen nur angedacht. Des weiteren beobachten die Umweltschützer infolge der Korridorsperrungen im baden-württembergischen Ostalbkreis zwischen Nördlingen und der Autobahn A7, dass die Mautflüchtlinge auf der B16 deutlich zugenommen hätten. So gäbe es für einen LKW-Fahrer, der aus Regensburg oder sogar Tschechien kommend in Richtung Ulm oder Stuttgart unterwegs sei, außer der Mautersparnis keinen Grund, die B16 zu befahren. „Deshalb ist eine Sperrung der B16 für den Schwerlasttransitverkehr längst überfällig und die Zurückhaltung der Politik in dieser Frage für mich nicht nachvollziehbar“, so Leippert.

Bund Naturschutz klagt gegen den Ausbau der Laugnakreuzung

Der Bund Naturschutz (BN) hat wegen der Planfeststellung Staatstraße 2033, Umbau des Kreuzungsbereiches Südliche Entlastungsstraße/Laugnastraße in Wertingen beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht. Hierin beantragt der BN, dass der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben vom 9. Dezember 2011 aufgehoben wird. „Nach intensiver Prüfung der Planung müssen wir leider feststellen, dass die Planung die arten- und naturschutzrechtlichen Vorgaben eklatant missachtet. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Leippert. Die Begründung der Klage, so Leippert weiter, werde noch nachgereicht.

Bund Naturschutz ruft zru Demo gegen Gundremmingen auf

Naturschützer warnen vor den Gefahren des Weiterbetriebs und kündigen massiven Widerstand an

Anlässlich des Jahrestags der Atomkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 fordert der Bund Naturschutz (BN), dass das Atomkraftwerk Gundremmingen sofort abgeschaltet wird.

BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert verweist darauf, dass das AKW Gundremmingen deutschlandweit das einzige noch verbliebene Atomkraftwerk sei, das mit dem gleichen Reaktortyp, dem sogenannten Siedewasserreaktor, wie das AKW Fukushima ausgestattet ist. Deshalb sei es kurios, dass Merkel und Co ihre energiepolitische Kehrtwende mit den Lehren aus Fukushima begründen. Denn eine der Lehren sei nun einmal, dass dieser Reaktortyp tückisch sei und somit ein verstärktes Risiko berge. Zudem verschärfe sich das Risiko durch die Verwendung der sogenannten MOX-Brennelemente im AKW Gundremmingen. Denn hierdurch würde ein Reaktor grundsätzlich instabiler laufen und somit das GAU-Risiko verschärft.

Flyer informiert über die Risiken des Weiterbetriebs

„Wir werden es nicht hinnehmen, dass dieser Schrottmeiler läuft, bis er auseinanderfällt“, erklärte der BN-Kreisvorsitzende. Deshalb werde der BN gezielt gegen den Betrieb des AKW-Gundremmingen agieren. So habe man bereits einen bundesweit in Umlauf gebrachten <link file:70965 _blank bn folder atom grundremmingen>Flyer erstellt, der über die besondere Gefährlichkeit und die Risiken eines Weiterbetriebs des AKW Gundremmingen informiere. Für Sonntag, den 11. März rufe der BN zu der Demo „Fukushima – Gundremmingen: Abschalten vor dem GAU“ in Gundremmingen auf.  Die Demo beginne um 13 Uhr, wobei von zwei Sammelplätzen aus Demonstrationszüge zum Rathaus ziehen. Dort werde die Großveranstaltung mit einem interessanten Kulturprogramm abgehalten. „Ich hoffe, dass viele Bürger des Landkreises den Weg nach Gundremmingen finden und ihren Widerstand gegen den Weiterbetrieb des AKW Gundremmingen bei der Demo kundtun“, so Leippert.

 

Bund Naturschutz gegen eine Nordumfahrung von Lauterbach

Vor der morgigen Abstimmung der Bürger von Buttenwiesen, ob sie für oder gegen eine Umgehungsstraße im Bereich Frauenstetten-Buttenwiesen-Lauterbach sind, meldete sich nun auch der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz (BN), Dieter Leippert, zu Wort. „Wer hier eine Umgehungsstraße befürwortet, sollte sich im klaren sein, dass der Bund Naturschutz alles unternimmt um eine Nordumgehung zu verhindern“, erklärte Leippert. Aus diesem Grund könne, wenn überhaupt, nur eine Südumgehung realisiert werden.

Leippert erklärte, dass bei einer Nordumgehung letztendlich das an Lauterbach angrenzende europäische Schutzgebiet Natura 2000 durchschnitten werde. Die Verteidigung dieses für den europäischen Artenschutz bedeutsamen Gebietes sei nun einmal eine der zentralen Aufgaben des BN. Diese Erfahrung habe im Landkreis bereits die Stadt Höchstädt machen müssen. Mit ihrem unsinnigen Vorhaben, die B16 in einem Abstand von 90 m zum Natura 2000-Gebiet im Süden der Stadt Höchstädt vorbeizuführen, sei sie letztendlich gescheitert. „Eine Nordumgehung von Lauterbach würde im Gegensatz zum Höchstädter Fall das Natura 2000-Gebiet sogar durchschneiden und ist deshalb nach Auffassung unserer Rechtsabteilung auch nicht realisierbar“, erklärte Leippert.

Bund Naturschutz lehnt eine Umfahrung von Villenbach und Hausen ab

Für den massiven Eingriff in Natur und Landschaft gibt es keine Rechtfertigung 

Der Bund Naturschutz (BN) lehnt eine Umgehung der Staatsstraße St2027 bei Villenbach-Hausen ab. Denn das geringe Verkehrsaufkommen würde den massiven Eingriff in Natur und Landschaft nicht rechtfertigen. „Eine Ortsumfahrung von Villenbach-Hausen ist eines der unsinnigsten bayrischen Steuerverschwendungsprojekte zur Zerstörung eines Naturraumes unserer Heimat“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Dies beweise letztendlich die Tatsache, dass die ebenfalls an der St2027 gelegene Nachbargemeinde Zusamaltheim für ihre betroffenen Ortsteile keinen Bedarf einer Ortsumfahrung sieht.

Verkehrsaufkommen spricht gegen eine Umgehung

Deshalb sei das Vorhaben aus Sicht des BN nicht ausreichend begründet und hinsichtlich des zu erwartenden massiven Eingriffes in Natur und Landschaft unverantwortbar. Leippert verweist darauf, dass die Geländeformationen nördlich von Villenbach und Hausen mit dem tiefen Taleinschnitt des Mollenbachs zwangsläufig nur mit entsprechend tiefen Geländeeinschnitten oder einer ausgeprägten Talbrücke überwunden werden können. Beide Optionen seien für den BN aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht hinnehmbar, zumal das Verkehrsaufkommen der Straße eine Umgehung ohnehin nicht rechtfertige.

Ortsumfahrungen sind keine Lösung der Verkehrsprobleme

„Letztendlich werden die Verkehrsprobleme durch Ortsumfahrungen nicht gelöst, sondern nur verlagert und häufig in der Summe sogar verschärft“, erklärte der Kreisvorsitzende des BN. Denn eine Umgehung verbessere grundsätzlich die Durchgängigkeit der Straße für den überregionalen Verkehr. Die Folge sei meistens eine deutliche Verkehrszunahme, mit der dann die betroffenen Bewohner des Villenbacher Ortsrandes sowie die umliegenden Gemeinden, die entweder an der Staatsstraße St2027 oder an einer der Zubringerstraßen liegen, leben müssen. „Initiativen gegen die geplante Verschandelung der Heimat von Hausen und Villenbach mit Asphalt unterstützt der Bund Naturschutz auf jeden Fall“, erklärte Leippert.

Statt Kirchturmdenken ganzheitlichen Natur- und Umweltschutz

Rotmilan wird nicht durch Windkraftanlagen, sondern durch die Vermaisung der Landschaft gefährdet

Die Attacken des Zöschinger NABU-Vorsitzenden Georg Holzheu weist der Bund Naturschutz (BN) als völligen Unsinn entschieden zurück. „Offensichtlich scheint Herr Holzheu hier einiges durcheinanderzubringen“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Denn die Untersuchungen zum zweiten Gutachten würden letztendlich die Einschätzung des BN bestätigen, dass die Windkraftanlagen (WEA) keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Vögel und Fledermäuse haben werden. Hierbei sei von Bedeutung, dass die Untersuchungen durch einen renommierten Biologen und Artenschutzexperten durchgeführt worden seien und somit das Gutachten weder von Herrn Holzheu noch von Herrn Kayser in Frage gestellt werden könne. Zudem müssten sich die Zöschinger Windkraft-Gegner die Frage nach dem Verbleib der angeblichen Greifvogelschwärme bei Zöschingen, die der Gutachter vergebens suchte, gefallen lassen.  „Es war Georg Holzheu, der in einem Leserbrief in der DZ am 12.05.2009 den Windkraft-Gegnern pauschal vorwarf, dass sie den Naturschutz nur vorschieben, und sie scheinheilig nannte. Wer weiß, vielleicht hat er recht“, so Leippert weiter. Wie Herr Holzheu jedoch zu der falschen Behauptung komme, dass der BN bei Zöschingen aus den Erkenntnissen vom Verfahren Ziertheim bereits die fachlichen Mängel des Gutachters gekannt habe, sei völlig schleierhaft. Denn der BN habe nachweislich die Unterlagen der WEA Ziertheim erst drei Monate nach Fertigstellung der Stellungnahme zu den WEA bei Zöschingen erhalten. Des weiteren müsse es Herr Holzheu nun mal akzeptieren, dass nicht er entscheide, wer in eine Stellungnahme des BN eingebunden werde. Jedoch sei Herr Kayser in die Ausarbeitung der Stellungnahme im April 2010 aufgrund eigenen Zutuns nicht eingebunden worden. Denn Ende März 2010 habe er dem BN handschriftlich mitgeteilt, dass er bis auf wenige Tage den ganzen April 2010 verreist sei.

Ausbau der Windenergie nutzt dem Rotmilan

„Auch wenn Herr Kayser in die Ausarbeitung der Stellungnahme eingebunden worden wäre, hätte der BN die Windräder im Vorranggebiet von Zöschingen befürwortet“, erklärte BN-Regionalreferent Thomas Frey. Denn der BN würde einen ganzheitlichen Natur- und Umweltschutz verfolgen, in dem stets die Auswirkungen auf den gesamten Naturhaushalt im Fokus stünden. Ein Kirchturmdenken, das nur einzelne Arten betrachte, schade letztendlich der gesamten Artenvielfalt.

Der BN-Artenschutzreferent Dr. Kai Frobel weist darauf hin, dass man, wenn man nicht das Individuum, sondern den Erhalt der Art im Focus habe, zu einem verblüffenden Ergebnis komme. „Der Ausbau der Windenergie nützt dem Rotmilan mehr, als sie ihm schadet“, so Frobel. Denn in Mitteleuropa sei diese Greifvogelart durch den Klimawandel massiv gefährdet. Nach allen bekannten Simulationsrechnungen sei davon auszugehen, dass sich bei einem weiter fortschreitenden Klimawandel der Verbreitungsschwerpunkt des Rotmilans aus unserer Region nach Südschweden verlagere. Dagegen sei ein Rückgang des regionalen Bestands von Rotmilanen auch in Windenergiegebieten bundesweit nicht nachgewiesen worden, auch wenn einzelne Individuen an einem Windrad verunglücken könnten. Zudem gäbe es inzwischen auch Hinweise für Gewöhnungs- und Anpassungseffekte von Rotmilanen an Windräder.

Deshalb sei jeder unglaubwürdig, der vorgebe, den Rotmilan schützen zu wollen, jedoch nichts für die CO2-Minimerung tun wolle oder sogar zu verhindern versuche. Hierbei sollten die Freunde des Rotmilans vor allem bedenken, dass die Windkraft im Vergleich zu den anderen erneuerbarer Energien eine überzeugend gute Umweltbilanz vorzuweisen habe. So würde ein Windrad die Menge Strom erzeugen, für die ca. 400 ha Mais-Monokulturen in Biogasanlagen benötigt werden.  Gerade für den Rotmilan sei die Vermaisung der Landschaft eine viel größere Gefährdungsursache als die Windenergie, weil damit die für die Nahrungssuche benötigten Flächen verloren gehen würden. Die steigenden Probleme des Rotmilans im Landkreis Dillingen seien vor allem auf diese Ursache zurückzuführen.

Bund Naturschutz begrüßt Genehmigung der Zöschinger Windräder

Leippert sieht die Einschätzung des BN zu den Auswirkungen der Windräder bestätigt

Der Bund Naturschutz (BN) begrüßt es, dass das Landratsamt Dillingen 10 der 13 geplanten Windräder bei Zöschingen genehmigt hat. „Die Genehmigung ist ein wichtiges Signal für die Energiewende in Bayern“, erklärte BN-Regionalreferent Thomas Frey. Der Windpark in Zöschingen entspräche der Forderung des Bundes Naturschutz, die Nutzung der Windenergie nach dem Prinzip der dezentralen Konzentration auszubauen. Denn die Bündelung der Anlagen auf Konzentrationsflächen sei sowohl für den Arten- als auch Landschaftsschutz vorteilhaft. So würde eine Verspargelung der Landschaft verhindert und große Flächen unberührt bleiben.

Bestand des Rotmilans durch Windräder nicht gefährdet

„Eine Bedrohung der Bestände von Fledermäusen und Vögeln ist nach wissenschaftlichem Ermessen ausgeschlossen“, ergänzte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Zu diesem Ergebnis kam der BN bereits vor über einem Jahr nach der Überprüfung der Planungsunterlagen. Die zusätzlich durchgeführten artenschutzfachlichen und -rechtlichen Untersuchungen, die aufgrund fachlicher Mängel des Erstgutachtens unerlässlich waren, hätten die Einschätzung der Artenschutzexperten des BN letztendlich bestätigt. Dennoch sei es richtig, dass das vom BN geforderte Monitoring im Genehmigungsbescheid als Auflage festgeschrieben wurde. „Durch ein Monitoring erweitern wir unser Wissen und können sowohl bestehende als auch künftige Anlagen hinsichtlich des Artenschutzes weiter optimieren“, so Leippert weiter. Dies sei zwingend erforderlich, wenn der erforderliche Ausbau der Windenergie-Nutzung nicht zu Lasten des Artenschutzes realisiert werden solle. Allerdings könne man Kollisionen von einzelnen Fledermäusen und Vögeln niemals gänzlich ausschließen. Dies gelte auch für die nun genehmigten WEAs bei Zöschingen. Jedoch sei davon auszugehen, dass der Bestand der potentiell betroffenen Arten, wie zum Beispiel der Rotmilan, hierdurch nicht gefährdet werde.

Fortschreitender Lebensraumverlust bedroht den Rotmilan

Vielmehr werde diese Vogelart durch den fortschreitenden Lebensraumverlust ernsthaft bedroht. So seien im Landkreis Dillingen zwischen den Jahren 2005 und 2010 ca. 7% des Dauergrünlandes umgebrochen worden. Zudem seien dem Rotmilan durch überzogenen Straßenbau, flächige Bebauung und zunehmenden Maisanbau auch im Landkreis Dillingen zahlreiche Nahrungshabitate verloren gegangen. „Im Kampf gegen diese für den Rotmilan bedrohlichen Fehlentwicklungen freuen wir uns über Unterstützung aus den Reihen der Zöschinger Naturschützer. Denn letztendlich verfolgen wir doch das gleiche Ziel – den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten“, so Leippert.

Bund Naturschutz ist bei Anti-Atom-Großdemo mit dabei

Bündnis aus BN, Forum und sechs Parteien macht mobil gegen das AKW Gundremmingen

Der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN) Dieter Leippert informierte seine Vorstandschaft über die aktuellen Entwicklungen im Kampf gegen die Nutzung der Kernenergie. So seien alle BN-Kreisgruppen Schwabens und die BUND-Gruppen Ostwürttembergs, die sechs atomgegnerischen Parteien Freie Wähler, GRÜNE, LINKE, ÖDP, Piratenpartei und SPD dem Aufruf der schwäbischen Anti-Atom-Initiative FORUM gefolgt, um sich gemeinsam gegen Atomkraft stark zu machen.

"25 Jahre nach Tschernobyl und in Anbetracht von Fukushima werden wir am Ostermontag in Günzburg mit der bisher größten Anti-Atom-Demo Nordschwabens ein klares Zeichen setzen", erklärte Leippert. Er sei zuversichtlich, dass dem Aufruf unter dem Titel "Deine Stimme gegen Atomkraft" viele Menschen folgen würden.

Atomausstieg nach wie vor nicht sicher

Denn nur ein massiver Protest gewährleiste, dass sich die Bundesregierung durch die Atomlobby von ihrem derzeitigen Kurs nicht wieder abbringen lasse. Zudem würden die Menschen Schwabens und Ostwürttembergs in der Gefahrenzone des gefährlichsten derzeit noch betriebenen Kernkraftwerks Deutschlands leben. Denn im AKW Gundremmingen würden die zwei einzigen in Deutschland noch betriebenen Siedewasserreaktoren laufen. Mit diesem Reaktortyp sei auch das japanische Katastrophen-Kernkraftwerk Fukushima ausgestattet. Eine weitere nicht mindere Gefahr würden die mehreren Tausend heiße Brennstäbe in den Abklingbecken des AKW Gundremmingen darstellen, wie Fukushima zweifelsfrei beweise. Angesichts dieser Bedrohung traue man sich fast nicht mehr zu erwähnen, dass sich zudem auch noch riesige Mengen Atommüll im dortigen Zwischenlager befänden.

Gundremmingen sofort abschalten

"Deshalb muss Gundremmingen sofort abgeschaltet werden. Dies ist eine der zentralen Forderungen des Bündnisses, die auf der Demonstration am Ostermontag durch möglichst viele Teilnehmer eine kräftige Stimme erhalten soll", so Leippert. Er fordere daher alle Bürger des Landkreises auf, an der Protestkundgebung teilzunehmen. Die Demonstration beginne am Ostermontag, den 25. April um 13 Uhr am Günzburger Bahnhof mit einem Demozug zum nahegelegenen Marktplatz, wo die Abschlußkundgebung mit zahlreichen Bands und prominenten Rednern stattfinde.

Weitere Infos zur Demo 

 

40.000 Menschen fordern ein sofortiges Aus der Atomkraft

Rund 40.000 Menschen protestierten trotz des zeitweise strömenden Regens am vergangenen Samstag in München friedlich gegen die Atomkraft. Insgesamt gingen am Wochenende deutschlandweit 250.000 Menschen gegen Atom auf die Straße. Auch Bürger aus dem Landkreis Dillingen folgten dem Aufruf des Bundes Naturschutz (BN) und skandierten auf dem menschenüberfüllten Odeonsplatz in München "Abschalten! Abschalten!"

Angela Merkel mit Anti-Atomkraft-Buttom

"Die Bürger dieses Landes haben die atomaren Risikospielchen dieser Bundesregierung offensichtlich satt", erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Dies sei auch gut so, denn die Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Brüderle würden beweisen, dass die Bundesregierung nach den Wahlen ihren atomaren Kurs wieder aufnehmen wolle.

Die überraschende und für die Demonstranten unglaubwürdige Kehrtwende der Bundeskanzlerin wurde auch in Beiträgen der prominenten Redner, wie Grünen-Chef Dieter Janecek, ÖDP-Chef Sebastian Frankenberger und IG-Metall-Vorstand Jürgen Wechsler, sowie vom Kabarettisten Urban Priol thematisiert. "Es fehlt nur noch, dass Angela Merkel mit einem Atomkraft-Nein-Danke-Button auftaucht", so Priol unter tosendem Applaus der Demonstranten.

Dann würde ich alles verlieren

Viele der Demonstranten erklärten, dass sie erst durch die derzeitige atomare Katastrophe in Japan die Risiken dieser Technologie erkannt hätten. Ein Demonstrant aus Lauingen verwies darauf, dass das AKW Gundremmingen mit dem gleichen Reaktortyp ausgestattet sei wie das außer Kontrolle geratene und ganze Landstriche verstrahlende Kernkraftwerk Fukushima in Japan. "Sollte in Gundremmingen das Gleiche passieren, was nicht undenkbar ist, dann würde ich alles verlieren. Denn alles, was ich besitze steckt in meinem Einfamilienhäuschen", erklärte der Lauinger. Leippert ergänzte, dass die Versicherungen grundsätzlich eine Entschädigung bei atomaren Katastrophen ausschließen würden.

Die Botschaft des Tages konnte weder übersehen noch überhört werden. Denn sowohl die Redebeiträge als auch unzählige Transparente der Demonstranten forderten nicht nur die Rücknahme der Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke, sondern deren sofortige Abschaltung. "Neben der Sofortabschaltung der veralteten Atomkraftwerke wie Isar 1, Grafenrheinfeld oder Gundremmingen fordert der BN, dass spätestens in zwei Jahren alle deutschen Atomkraftwerke stillgelegt werden", erklärte BN-Kreisvorsitzender Leippert.

Spontane Anti-Atomkraft-Demo in München

Der Bund Naturschutz (BN) ruft zum spontanen Protest gegen den Weiterbetrieb deutscher Atomkraftwerke auf. In den vier großen deutschen Städten, Berlin, Hamburg, Köln und München, finden am heutigen Samstag, den 26. März spontane Großdemonstrationen statt. Die Demonstration in München beginnt um 14 Uhr am Odeonsplatz.

„Nachdem Bundeswirtschaftsminister Brüderle gegenüber den Bossen der Industrie einräumte, dass die deutschen Schrottmeiler lediglich aus wahltaktischen Gründen vorübergehend abgeschaltet wurden, rufen wir zum spontanen Protest und Widerstand gegen diese Politik auf“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Es sei an der Zeit, dass die Bürger durch ihren Protest den atomaren Restrisikospielchen der Bundesregierung ein Ende bereiten. Neben der Sofortabschaltung der veralteten Atomkraftwerke aus den siebziger Jahren wie Isar 1, Grafenrheinfeld oder Gundremmingen, fordere der BN, dass spätestens in zwei Jahren alle deutschen Atomkraftwerke stillgelegt werden. „Bis dahin können wir nur hoffen, dass nichts passiert“, erklärte Leippert.

Bund Naturschutz fordert sofortige Umkehr in der Atompolitik

Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke müsse umgehend zurückgenommen werden

Der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN) Dieter Leippert zeigte sich über die dramatischen Ereignisse in Japan bestürzt. Alleine die Zerstörungen infolge des Erbebens und Tsunamis seien dramatisch, so dass die Entwicklungen an dem zerstörten Kernkraftwerk Fukushima I  einen fassungslos machten. Denn offensichtlich sei es dort zum Super-GAU (GAU = größter anzunehmender Unfall), der Kernschmelze, gekommen. „Auf schreckliche Weise führt es uns vor Augen, dass die Nutzung der Kernenergie ein Spiel mit dem Teufel ist“, erklärte Leippert. Denn letztendlich verhalte es sich mit der Kernenergie wie mit den Naturgewalten: beides sei vom Menschen nicht beherrschbar.

Er vertraue darauf, dass die Weltgemeinschaft der japanischen Bevölkerung zur Seite stehe. Die Hilfe der notleidenden Menschen müsse mit Nachdruck vorangebracht werden, wobei alle zum Mitwirken aufgefordert seien. Zudem fordert er auch Konsequenzen für Deutschland hinsichtlich der beschlossenen Laufzeitverlängerung. „Der größte anzunehmende Fehler dieser Bundesregierung, die Laufzeitverlängerung für die deutschen Kernkraftwerke, müsse umgehend zurückgenommen werden“, forderte Leippert. Der Kreisvorsitzende versicherte, dass der BN den Druck auf die politisch Verantwortlichen weiter erhöhen werde.

Wissenschaftler warnen vor bedrohlichem Lebensraumverlust für Rotmilan & Co. durch den Klimawandel

Am Rande einer Veranstaltung des Bundes Naturschutz (BN) wurde der Kreisvorsitzende Dieter Leippert von BN-Mitgliedern auf die neuerlichen Attacken des Zöschinger NABU-Vorsitzenden Georg Holzheu gegen den BN und seine Person angesprochen. Leippert nannte es bedauerlich, dass Holzheu die erschreckenden Fakten und die übereinstimmenden Positionen der Natur- und Umweltschutzverbände zum Klimawandel und Artenschutz allem Anschein nach in Zweifel ziehe.

 "Die Behauptung, dass ich einen Verlust von 86% der Rotmilan-Lebensräume prophezeie, und dass Herr Holzheu dies dann auch noch bedauert, ist schlichtweg polemischer Unsinn“, erklärte Leippert. Denn der Pressemitteilung des BN vom 8. Februar sei klar zu entnehmen, dass Wissenschaftler vor diesen erschreckenden Lebensraumverlust für den Rotmilan infolge des fortschreitenden Klimawandels warnen. Hierauf weise unter anderem auch der World Wide Fund for Nature (WWF) in seiner Hintergrundinformation „Warme Winter, heiße Sommer: Wie geht es heimische Arten“ hin. Mit seiner Aussage, dass für den Rotmilan der Temperaturanstieg weniger von Bedeutung sei, widerspreche der NABU-Ortsvorsitzende zudem dem bayerischen Landesverband des NABU, dem Landesbund für Vogelschutz (LBV). Denn der LBV weise auf seiner Internetseite www.lbv.de/artenschutz/voegel/rotmilan.html explizit darauf hin, dass den Rotmilan „… nach neuesten Untersuchungen … neben der Intensivierung der Landwirtschaft und der Strukturverluste in der Landschaft der Klimawandel sehr stark …“ treffen werde. "Dieses Schicksal werden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zahlreiche Arten mit dem Rotmilan teilen", so Leippert weiter.

21 Windräder in jedem Landkreis

Zugleich würden die meisten Energieexperten darauf hinweisen, dass zur Abwehr eines Klimawandels letztendlich der Ausbau der regenerativen Energie und insbesondere der Windkraft-Nutzung unerlässlich sei. Nach Berechnungen des BN müssten zur nachhaltigen Sicherung der Energieversorgung ca. 21 Windenergieanlagen (WEA) in jedem bayerischen Landkreis errichtet werden.

Leippert weist ausdrücklich darauf hin, dass der Ausbau der Windkraft-Nutzung möglichst natur- und landschaftsverträglich und in einem ausreichenden Abstand zu Wohngebieten erfolgen müsse. Nach allen bisherigen Erkenntnissen, die aus den aufwendigen Untersuchungen zu entnehmen seien, könne dies für die meisten der bei Zöschingen geplanten WEA garantiert werden. Deshalb sei es auch verwunderlich, dass Herr Holzheu nach wie vor gegen die WEA mit dem Argument des Vogelschutzes agiere. „Es war doch Herr Holzheu, der bei der Debatte um die geplanten Windkraftanlagen bei Wittislingen in seinem Leserbrief vom 12. Mai 2009 die Windkraftgegner für ihr Verhalten mit barschen Worten rügte. Unter anderem verneinte er eine Bedrohung der Vogelwelt durch Windkraftanlagen grundsätzlich und bezeichnete es als scheinheilig, den Vogelschutz als Argument gegen Windkraftanlagen vorzubringen“, erklärte Leippert.

"Dann sterben nicht nur Individuen, sondern Massen des Rotmilans"

BN-Positionen zur Ortsumfahrung Bachhagel-Burghagel und zum Windpark Zöschingen gehen in die gleiche Richtung

Auf die erneute Leserbrief-Attacke des Zöschinger Gemeinderates, Herrn Andreas Mengele, gegen den Bund Naturschutz (BN) kontert BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert mit den Fakten. "Herr Mengele sollte sich mit den Tatsachen besser auseinandersetzen und sich nicht in unsinnigen Mutmaßungen und falschen Behauptungen verlieren", erklärte Leippert.

Denn weder irgendwelche Ideologien noch die Windkraft-Lobby würden die Position des BN zur Ortsumfahrung Bachhagel-Burghagel und zum Windpark Zöschingen begründen. Zudem gingen die Forderungen des BN bei beiden Projekten in die gleiche Richtung, wobei keines grundsätzlich in Frage gestellt wird. Jedoch müßten bei Eingriffen in die Natur und Landschaft die Beeinträchtigungen geschützter Tier- und Pflanzenarten ausreichend untersucht werden. Zudem bestehe der BN stets darauf, dass eventuelle Gefahren für Tier- und Pflanzenarten mit geeigneten Vermeidungs-, Minimierungs-, Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen so weit reduziert werden, dass die lokale Population der betroffenen geschützten Art keinen nachhaltigen Schaden nimmt. Andernfalls lehne der BN, wie in Wittislingen geschehen, die Errichtung von Windkraftanlagen auch ab. "Herr Mengele kann gerne unsere Stellungnahmen zu den geplanten Windkraft-Anlagen im Landkreis Dillingen einsehen. Dann weiß er endlich, worüber er spricht", erklärte Leippert.

Des weiteren sollte er endlich die Tatsache zu Kenntnis nehmen, dass der BN bereits bei der Bauleitplanung in seiner Stellungnahme vor vier Jahren, die bei der Zöschinger Gemeindverwaltung vorliegt, die Beachtung des erforderlichen Artenschutzes gefordert und nach zähem Ringen mit dem damaligen Gemeinderat die Erstellung eines Umweltberichtes erwirkt hat. Hierin ist bindend festgeschrieben, dass der WEA-Betreiber regelmäßig Untersuchungen (Monitoring) durchzuführen hat und bei festgestellten negativen Auswirkungen auf geschützte Vögel und Fledermäuse auch Betriebseinschränkungen hinnehmen muß. "Weder Herr Mengele noch der NABU haben bei der damaligen Bauleitplanung ihre heutigen Bedenken vorgebracht", erklärte Leippert.

Außerdem würden sowohl der BN als auch er persönlich die Nutzung der Windenergie nur befürworten, weil angesichts des fortschreitenden Klimawandels und zur nachhaltigen Sicherung der Energieversorgung nicht darauf verzichtet werden kann. So würden Wissenschaftler davor warnen, dass durch den Klimawandel zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedroht seien. So sei davon auszugehen, dass in Deutschland infolge des Klimawandels der Rotmilan 86% seiner Lebensräume verliert. "Dann sterben nicht nur einzelne Individuen, sondern Massen des Rotmilans", erläuterte Leippert.

Bund Naturschutz erhebt Einspruch gegen Ortsumfahrung Bachhagel-Burghagel

Umfangreiche Änderungen der Trassenführung zum Schutze der Natur werden gefordert

Im laufenden Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung Bachhagel-Burghagel hat der Bund Naturschutz (BN) gegen die Planung in der vorliegenden Form Einspruch erhoben. Darin stellt Bayerns größter Umweltverband fest, dass die Realisierung der derzeitigen Planung grundsätzlich das Vermeidungsgebot des Bundesnaturschutzgesetzes missachte, den naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Förderung eines Biotopverbundes entgegenstehe und einen vermeidbaren, nicht wieder gutzumachenden Schaden an wildlebenden Tierarten und deren Lebensstätten verursache. „Wir stellen das Projekt nicht grundsätzlich in Frage. Doch ist die geplante Ausgestaltung der Straße für das geringe Verkehrsaufkommen eindeutig überdimensioniert“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.

Höhlensystem im Burghagler Steinbruch sei gefährdet

Deshalb fordere der BN umfangreiche Änderungen an der Trassenführung, wobei die Trasse besser an das Gelände angepasst werden soll. Insbesondere soll auf die höhenfreien Anschlüsse mit Über- bzw. Unterführungen, die aufgrund des Verkehrsaufkommens ohnehin nicht begründet seien, verzichtet werden. Außerdem wird zum Schutze des Steinbruchs zwischen Burghagel und Bachhagel ein größerer Abstand der Trasse gefordert. Denn nach derzeitiger Kenntnislage sei es nicht ausgeschlossen, dass der Steinbruch für überwinternde Fledermäuse bedeutsam sei. Vor allem sorgten sich die Naturschützer um ein ausgedehntes Höhlensystem, dessen Eingang vermutlich vor 15-20 Jahren verfüllt wurde. Jedoch würden die vorhandenen Spalten für Fledermäuse ausreichen, um ins Höhleninnere zu gelangen. Winterschlafende Fledermäuse würden jedoch besonders empfindlich auf Lärm und Vibrationen, wie sie von der geplante Trasse aufgrund des zu geringen Abstandes zu erwarten seien, reagieren. Außerdem könne man auch nicht ausschließen, dass bei den Bauarbeiten das Höhlensystem zusammenbreche. „Der gesamte Untergrund ist ohnehin extrem zerklüftet und sollte deshalb schon aus Sicherheitsgründen nicht mit einer Straße überplant werden“, erklärte Leippert

Erforderlichen Artenschutz unzureichend gewürdigt

Doch nicht nur am Burghagler Steinbruch sei, nach Ansicht des BN, der erforderliche Artenschutz in den Planungsunterlagen unzureichend gewürdigt worden. So seien Konfliktpunkte mit einem erhöhten Kollisionsrisiko für Fledermäuse und Vögel entweder nicht erkannt oder völlig unzureichende, teilweise sogar kontraproduktive Maßnahmen zur Vermeidung von Kollisionen vorgeschlagen worden. Ebenso werde beklagt, dass im Gutachten zum Artenschutz die Beeinträchtigung des Rotmilans nicht untersucht worden sei, obwohl sich nicht unweit ein Brutrevier befände. "Eine Studie des Bundesverkehrsministeriums weist ausdrücklich darauf hin, dass Rotmilane am häufigsten an Straßen zu Tode kommen und gerade durch eine Verkehrsbeschleunigung infolge eines Straßenausbaus auch das Kollisionsrisiko erheblich steigt", erklärte Leippert.

Landschaft wird unnötig zerschnitten

Heftig kritisiert wird seitens des BN, dass die Zielsetzung des Naturschutzgesetzes, einer weiteren Zerschneidung der Landschaft entgegenzuwirken und einen Biotopverbund zu befördern, regelrecht konterkariert werde. So würde der Steinbruch durch die Straße und den begleitenden Rad- und Wirtschaftsweg regelrecht eingekesselt und viele dort lebenden Arten vom Umland abgeschnitten. Weiter östlich werde dann auch noch der nördlich von Burghagel gelegene, für den Artenschutz bedeutsame Hohlweg durchschnitten und in seiner ökologischen Funktion stark beeinträchtigt. „Wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen eindeutig, dass derartige rücksichtslose Zerschneidungen der Landschaft letztendlich zu den Hauptursachen des beklagten Artenschwundes zählen. Schon deswegen ist die vorliegende Planung zur Ortsumgehung Burghagel genau das Gegenteil von einer möglichst naturschonenden Planung und wird vom BN kategorisch abgelehnt“, so Leippert.

Bund Naturschutz ruft zur Großdemo gegen Tierfabriken, Gentechnik und Dumping-Exporte auf

In der Vorstandschaft der Kreisgruppe Dillingen des Bundes Naturschutz (BN) begrüßt man den Aufruf des BN-Bundesverbandes (BUND) zum öffentlichen Protest gegen die Tierfabriken, Gentechnik und Dumping-Exporte in der Landwirtschaft. Denn der verfehlten Agrarpolitik müsse energisch entgegengetreten werden. "Bei dem aktuellen Dioxin-Skandal handelt es sich doch nur um die Spitze des Eisberges. Verantwortlich für die Zustände ist ohne Zweifel die falsch ausgerichtete Politik", erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.

Sie habe letztendlich eine brutale Industrialisierung der Landwirtschaft vorangetrieben. Das traurige Ergebnis seien die gequälten Tiere in fabrikmäßigen Stallungen, eine immense Klimabelastung durch enorme Mengen des extrem klimaschädlichen Methangases, belastete Böden und Gewässer durch die Agrochemie, unkalkulierbare Risiken durch gentechnisch veränderte Pflanzen sowie Dumping-Exporte zu Lasten der armen Länder dieser Welt.

 „Im Grunde genommen vergeht doch kein Jahr, in dem nicht irgendwelche unappetitlichen und erschreckenden Tatsachen öffentlich werden. Viele Verbraucher, aber auch Landwirte, haben es einfach satt“, so Leippert weiter. Deshalb rufe auch ein bisher nie dagewesenes, gesellschaftlich breites Bündnis aus Bauern-, Tierschutz-, Verbraucherschutz- und Naturschutzverbänden unter dem Motto „Wir haben es satt“ zu einer Großdemonstration gegen die Tierfabriken, Grüne Gentechnik und Agrardumping-Exporte in Berlin auf.

Die Botschaft der Demonstration richte sich vor allem an die Bundesregierung, die weiter auf den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft, auf gesetzliche Privilegien für industrielle Massentierhaltung sowie auf eine aggressive Export-Strategie setze. Zudem blockiere sie eine nachhaltige EU-Agrarreform und treibe die Industrialisierung der Landwirtschaft dramatisch voran, währenddessen die Förderung für Ökolandbau gekürzt werde. Die Demonstration startet am 22. Januar 2011 um 12 Uhr am Berliner Hauptbahnhof und zieht zum Brandenburger Tor.

Bund Naturschutz fordert Planfeststellungsverfahren für die Laugnakreuzung

Der Bund Naturschutz (BN) hat bezüglich des geplanten Ausbaus der Laugnakreuzung bereits am 10. Dezember des vergangenen Jahres, also wenige Tage nach dem Bürgerentscheid, bei der Regierung von Schwaben schriftlich interveniert. In dem Schreiben, gezeichnet vom BN-Kreisvorsitzenden Dieter Leippert und BN-Regionalreferent Thomas Frey, erhebt der Naturschutzverband Einspruch gegen eine Bauausführung ohne ein ordentliches Planfeststellungsverfahren, das entsprechend dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für den geplanten Ausbau der Laugnakreuzung erforderlich sei.

Planung verstoße gegen europäisches und nationales Naturschutzrecht

Insbesondere bemängelt der BN, dass die derzeitige Planung eindeutig gegen das ergebnisoffene Abwägungsgebot sowie das Vermeidungsgebot des Naturschutzrechtes verstoße. Zudem würde die Bauausführung der derzeitigen Planung gegen europäisches und nationales Artenschutzrecht verstoßen und zwangsläufig vermeidbare Schädigungen von Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen zur Folge haben. Aus Sicht des Bundes Naturschutz unterläuft die Realisierung der Planung ohne ein Planfeststellungsverfahren das gesetzlich verankerte Mitwirkungsrecht des BN. Laut dem Kreisvorsitzenden soll noch im Januar ein Gespräch zwischen der Regierung von Schwaben, dem Staatlichen Bauamt Krumbach und dem Bund Naturschutz stattfinden. Voraussetzung für dieses Gespräch sei jedoch, dass bis zu diesem Termin mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen worden ist.

Planungsziel sei naturverträglicher zu realisieren

„Der BN verfolgt nicht die Absicht, den Ausbau der Kreuzung zu verhindern. Jedoch können die Planungsziele durch weitaus naturverträglichere Alternativen realisiert werden“, erklärte Leippert. In einer Planung, die planfestgestellt werden muss, sei der Vorhabensträger letztendlich dazu gezwungen, dass er sich mit diesen Alternativen ernsthaft auseinandersetzt und dann in einem nachvollziehbaren Abwägungsprozess zur Entscheidung findet. Dieser Abwägungsprozess müsse letztendlich einer etwaigen gerichtlichen Prüfung standhalten.

Situation erinnere an Höchstädt

Die Situation erinnere ihn an Höchstädt vor mehr als drei Jahren. Damals habe der BN für den Bau der Verbindungsspange zwischen B16 und der Staatsstraße Richtung Nördlingen ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren gefordert. Leider wurde damals die Forderung des BN nicht ernst genommen, so dass er die bereits angelaufenen Bauarbeiten per Gerichtsbeschluss einstellen lassen musste. Nach umfangreichen Zugeständnissen hinsichtlich naturschutzfachlicher Verbesserungen an der Trasse und vollständiger Übernahme der Verfahrenskosten seitens der Stadt Höchstädt habe der BN einem Vergleichsvertrag zugestimmt. „Damals glaubten wir, dass die Planfeststellungspflicht derartiger Straßenbauprojekte künftig nicht mehr hinterfragt wird. Ich hoffe, dass sich dies nicht als Trugschluss erweist", erklärte Leippert.

Der Einsatz für die Natur lohnt sich

"Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass man als Naturschützer mit dem Erreichten nicht zufrieden ist", antwortete der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN) Dieter Leippert auf die Frage, ob das vergangene Jahr zufriedenstellend war. Dies liege wohl auch darin begründet, dass nach wie vor der Schutz der Umwelt, Natur sowie wildlebenden Tieren und Pflanzen keine Selbstverständlichkeit sei und gegenüber Teilen der Gesellschaft und Politik leider immer wieder gerechtfertigt werden müsse. Dabei ginge es hierbei nicht um irgendwelches Getier, sondern um die Lebensgrundlagen des Menschen.

Wir werden bei der Bachmuschel und anderen bedrohten Arten dran bleiben

Das zurückliegende Jahr sei für den BN wieder einmal ein arbeitsreiches sowie bewegtes Jahr gewesen und habe bei den Aktiven der Kreisgruppe mit Sicherheit keine Langeweile aufkommen lassen. Daß sich der häufig auch schweißtreibende Einsatz für die Natur lohne, würden die beeindruckenden Ergebnisse einer Untersuchung der Streuwiesen im Auftrag der Regierung von Schwaben besonders verdeutlichen. Denn auf den vom BN gepflegten Wiesen im Wertinger Ried tummele sich der seltene und vom Aussterben bedrohte Schmetterling Wiesenkopf-Ameisenbläuling in einer außerordentlichen Anzahl.

Laut Leippert scheue der BN auch heftige Auseinandersetzungen nicht, wenn es um den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten ginge. So habe zum Beispiel der BN durch sein energisches Vorgehen gegen die zerstörerischen Ausbaggerungen am Nebelbach letztendlich erreicht, dass dem besorgniserregenden Rückgang der Bestände der bedrohten Bachmuschel im Landkreis endlich konsequent entgegengewirkt werden soll. Jedoch sei ihm auch bewußt, so Leippert, dass vollmundige Versprechungen in Sachen Naturschutz nur allzu bald in Vergessenheit geraten. "Deshalb werden wir an dem Thema auch 2011 dicht dranbleiben. Hier können wir zögerliches Vorgehen nicht mehr dulden, denn für die Bachmuschelbestände des Landkreises ist es bereits fünf vor zwölf", erklärte Leippert.

Für den bestmöglichen Schutz der Lebensgrundlagen

Den Kampf des vergangenen Jahres für eine ökologische Energieversorgung ohne die riskante Atomenergie werde man ebenfalls weiterführen. Denn unabhängig von der Tatsache, dass die Kernkraft-Nutzung nicht vertretbare Risiken und Müllprobleme berge, könne die Zukunft der Energieversorgung nur durch die regenerativen Energien gesichert werden. Angesichts der zunehmenden Katastrophen infolge des Klimawandels, wie die derzeitigen sintflutartigen Überschwemmungen in Australien, könne man sich auch in dieser Frage keinen Umweg mehr leisten, wie er mit der beschlossenen Laufzeitverlängerung eingeschlagen wurde.

Jedoch sei der Aufbruch in die Epoche der regenerativen Energien ohne einen Ausbau der Windkraft-Nutzung zum Scheitern verurteilt. Deshalb hätten die schwäbischen BN-Kreisgruppen im vergangenen Jahr eine gemeinsame Position zur Windkraft verabschiedet. Hierin forderten sie einen verantwortungsvollen Ausbau der Windenergie-Nutzung in Schwaben mit möglichst geringen Auswirkungen auf Mensch und Natur. Der Kreisvorsitzende befürchtet, dass auch in diesem Jahr das Thema Windkraft im Landkreis wieder für hitzige Diskussionen sorgen werde. Denn er erwarte, dass in diesem Jahr mehrere der 13 geplanten Windkraftanlagen bei Zöschingen genehmigt werden.

Als eines der Dauerthemen dieses Jahres sieht der Kreisvorsitzende die geplanten Naturzerstörungen infolge überzogener Straßenbauprojekte, wie der Overfly bei Wertingen und die Ortsumgehung Bachhagel-Burghagel. "Der BN wird beide Projekte, wie auch andere Eingriffe in die Natur, äußerst kritisch begleiten und hierbei mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für vernünftigere Lösungen und damit für den bestmöglichen Schutz der Lebensgrundlagen des Menschen kämpfen", erklärte Leippert.

Prof. Dr. Hubert Weiger kritisiert Fördermittelverschwendung für den Ausbau der Laugnakreuzung

Bei einem Arbeitsessen der Kreisvorstandschaft des Bundes Naturschutz (BN) mit dem Bundes- und Landesvorsitzenden des BN Prof. Dr. Hubert Weiger war der geplante Ausbau der Laugnakreuzung bei Wertingen ein zentrales Thema. „Der Landesverband beobachtet schon seit einiger Zeit, dass gerade in Nordschwaben und insbesondere im Landkreis Dillingen schonungslos die Landschaft mit Asphalt überzogen wird“, erklärte Prof. Weiger. Eines der unsinnigsten Straßenbauprojekte seit langem sei jedoch der geplante Ausbau der Laugnakreuzung. Denn es stehen durchgerechnete vernünftige Alternativen zur Verfügung, mit denen man nicht nur Natur und Landschaft schone, sondern auch noch Steuergelder im erheblichen Umfang spare. „Doch genau hierin liegt wohl die Ursache, dass von den staatlichen Stellen die Alternativen zu dem gigantischen Bauwerk abgelehnt werden. Die Steuergeldverschwendung durch diese überzogene Planung geht zu Lasten des Steuerzahlers und nützt nur den daran verdienenden Baunternehmen“, so Weiger weiter. Der BN hat deshalb kein Verständnis dafür, dass die Vertreter der Wirtschaft, welche ansonsten nicht müde werden, die Steuergeldverschwendung der öffentlichen Hand anzuprangern, gerade dieses Projekt begrüßen.

Denn für den BN  ist es nicht akzeptabel, dass die wirtschaftlichen Interessen Einzelner zu Lasten der Landschaft, Natur und Steuerzahler gehen. Deshalb habe sich der BN-Landesverband mit einem Brief an den bayerischen Innenminister Hermann mit der Bitte gewandt, die bestehenden Planungen noch mal zu überprüfen.

Denn immerhin habe das bayerische Innenministerium sich im Rahmen des Bündnisses zum Flächensparen in einer Selbstverpflichtung „zu einem schonenden und flächensparenden Umgang mit Böden“ verpflichtet. Die Ziele des Bündnisses dürften nicht nur in Sonntagsreden verkündet werden, sondern müssten auch bei konkreten Projekten umgesetzt werden, wenn wie in Wertingen flächensparende Alternativen vorlägen. Deshalb müsse eine Förderung aus dem Sonderbaulastprogramm stets möglichst an eine flächensparende Projektrealisierung gebunden werden.

Zum Schluss erkundigte sich Weiger noch nach den Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens. „Ich bin zuversichtlich, dass die Bürger von Wertingen beim Bürgerentscheid am 5. Dezember für das Bürgerbegehren und gegen das Ratsbegehren votieren und somit die Politik zu einem sorgsamen Umgang mit der Natur und Landschaft sowie den Steuergelder der Bürger verpflichtet“, antwortete BN-Kreisvorsitzender Leippert .

Bund Naturschutz zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Ratsbegehrens

Die Überprüfung des Ratsbegehrens zur Dreifeldbrücke bei Wertingen durch die Rechtsabteilung des Landesverbandes des Bundes Naturschutz (BN) habe ergeben, dass die Formulierungen des Ratsbegehrens nicht den rechtlichen Vorgaben entsprächen.

Hintergund der Überprüfung durch die Rechtsabteilung sei gewesen, so BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert, dass innerhalb des Aktionsbündnisses "Keine Dreifeldbrücke für Wertingen" Zweifel an der Rechtmässigkeit des Ratsbegehrens geäußert worden seien. Um Klarheit zu schaffen, habe er eine rechtliche Überprüfung des Ratsbegehrens angeboten und deshalb bereits vor einigen Wochen einen Musterstimmzettel und ergänzende Hintergrundinformationen der BN-Rechtsabteilung zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Vor wenigen Tagen habe er nun den Landesgeschäftsführer und Juristen Peter Rottner getroffen, der mitteilte, dass der Text des Ratsbegehrens rechtlich nicht in Ordnung sei. Vor allem verstoße das Ratsbegehren gegen das sogenannte Koppelungsverbot. Denn laut Rechtsprechung sei die Verknüpfung sachlich nicht zusammenhängender Materien, wie es beim Ratsbegehren der Fall sei, verboten. Details wollte Leippert noch nicht nennen. "Ich werde mich in den nächsten Tagen mit den Vertretern des Aktionsbündnisses treffen und die Details erörtern", erklärte Leippert.

Bund Naturschutz widerlegt Behauptungen des Zöschinger NABU-Ortsvorsitzenden

Umgehend reagierte der Bund Naturschutz (BN) auf die Pressemitteilung des Zöschinger NABU-Ortsvorsitzenden Georg Holzheu vor wenigen Tagen, in der BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert scharf angegriffen wurde.

"Es freut mich, dass, wie aus der Pressemitteilung zu entnehmen war, Herr Holzheu wieder Vorsitzender des NABU-Zöschingen ist", stellte Leippert zuerst fest. Denn Herr Holzheu habe in Sachen Naturschutz viel zum Positiven bewegt. Diese seine unbestrittene Lebensleistung erlaube ihm jedoch nicht, andere Menschen zu beschimpfen oder durch falsche Behauptungen zu diskreditieren.  Leippert verwies darauf, dass er während seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit im BN sich niemals gescheut habe, energisch für den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten einzutreten.

Nachdem  nach Artikel 42, Absatz 2, Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) der NABU in Bayern staatlich nicht anerkannt ist, käme den Empfehlungen des NABU-Artenschutzbeauftragten zwar keine maßgebliche Bedeutung zu. Jedoch sehe der BN-Kreisvorsitzende in den Forderungen nach Maßnahmen zur Vermeidung von Kollisionsopfern lediglich die Position des BN bestätigt. "Leider hat Herr Holzheu in unseren Pressemitteilungen anscheinend nur diejenigen Passagen gelesen, die seiner Haltung widersprachen", merkte Leippert an. Denn hierin seien wiederholt angemessene Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen zur Minimierung unnötiger Kollisionsopfer gefordert worden. Zudem sei Herr Holzheu zugegen gewesen, als der BN die gründlichen Untersuchungen zum Artenschutz für den Windpark Zöschingen initiiert habe.

BN-Regionalreferent Thomas Frey zeigte sich brüskiert über die unwahren Behauptungen von Herr Holzheu, wonach Dieter Leippert nicht im Einklang mit der Position des BN bzw. einer Stellungnahme zur Regionalplanung aus dem Jahr 2004 argumentiere. Der Vertreter des Landesverbandes verwies darauf, dass der BN in der Stellungnahme vom 03.08.2004, die der DZ vorgelegt wurde, den ausgewiesenen Vorranggebieten der Regionalplanung, wie z. B. Zöschingen, zugestimmt habe. Schriftstücke, die im Namen des BN anderslautende Aussagen träfen, seien vom BN niemals autorisiert worden und somit quasi als Fälschung einzustufen. Denn vom BN autorisierte Stellungnahmen müssten stets von einem Vertreter des Landesverbandes oder dem Kreisvorsitzenden gezeichnet sein.

"Nachdem Herr Holzheu in seiner Pressemitteilung erklärte, dass er die Stellungnahme des BN vom Jahr 2004 akzeptiere, ist für mich die ohnehin fruchtlose Diskussion vorerst beendet", so Leippert zum Schluß.

Windkraftgegner ignorieren wissenschaftliche Erkenntnisse

Auf die Pressemitteilung der Zöschinger Windkraftgegner reagierte der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN), Dieter Leippert, mit Kopfschütteln und bezeichnete die Darstellungen als wenig konstruktiv in der Sache.

Denn bei den gesammelten Daten der Brandenburgischen Vogelschutzwarte handle es sich lediglich um eine bundesweite, zentrale Kartei, bei der Meldungen über Vogel-Totfunde gemeldet werden können. Leippert wies darauf hin, dass derartige Datensammlungen wissenschaftlichen Ansprüchen, wenn überhaupt, nur bedingt gerecht werden können. So werde an vielen Windkraftanlagen aufgrund von Behördenauflagen oder laufenden Studien gezielt nach Kollisionsopfern gesucht, während es sich bei den gemeldeten Verkehrs- oder Vergiftungsopfern größtenteils um Zufallsfunde handle. "Eigentlich sollte es für jeden nachvollziehbar sein, dass dort, wo man gezielt sucht, auch mehr findet", erklärte Leippert.

Sterblichkeit durch Windkraft schwindend gering

Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen könne man jedoch davon ausgehen, dass jährlich über 10.000 Rotmilane in Deutschland sterben oder dauerhaft abwandern. Demgegenüber steht die geringe Zahl von 130 Rotmilanen (Stand 17.03.2010), die in über 20 Jahren, seit 1989, an Windenergieanlagen in Deutschland getötet wurden. Selbst unter der Annahme einer Dunkelziffer mit dem Faktor 10 sei der Anteil am Gesamtverlust schwindend gering. "Dieses Faktum wurde durch das Verwaltungsgericht Minden in seinem Urteil vom 10.03.2010 bestätigt", erläuterte Leippert. Das Urteil sei auch nicht verwunderlich, denn selbst der Naturschutzbund Deutschland (NABU) habe in einer eigens angefertigten Studie im Jahr 2004 festgestellt, dass durch WEAs keine wesentlichen Erhöhungen der Mortalitätsraten zu erwarten seien. Diese Studie beziffere die Zunahme der Mortalität beim Rotmilan auf ca. 0,3%, und nicht auf 55%, wie die Zöschinger Windkraftgegner glauben machen wollen. Es sei schon beachtlich, dass die Zöschinger Ortsgruppe des NABU die Studie des eigenen Verbandes gänzlich ignoriere.

Jedoch sei jeder tote Vogel und jede tote Fledermaus, die durch angemessene Maßnahmen hätte verhindert werden können, ein totes Tier zu viel. Deshalb müsse der Vogel- und Fledermausschlag an in Betrieb genommenen WEA regelmäßig beobachtet und müßten erforderlichenfalls wirksame Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden. „Nur auf diese Weise gelingt uns ein verantwortungsvoller Ausbau der Windenergie. Hierzu beizutragen, rufe ich die Vogel- und Fledermausschützer des Landkreises auf", erklärte Leippert.

Bund Naturschutz widerspricht Gegnern als auch Befürwortern der Windkraft-Nutzung

Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Windkraft meldete sich nun der Bund Naturschutz (BN) mit einer Pressemitteilung zu Wort. BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert widerspricht hierin Aussagen sowohl der Gegner als auch der Befürworter der Windkraft-Nutzung. Letztendlich läßt er keinen Zweifel darüber aufkommen, dass der BN die Nutzung der Windkraft forciere. Hierbei müssten jedoch die Belange des Natur- und Artenschutzes ausreichend beachtet werden.

Denn angesichts der Tatsache, dass die Uranvorkommen und fossile Energieträger allmählich zu Ende gingen, seien wir letztendlich zum Ausbau der regenerativen Energien gezwungen. Dieser Aufbruch in eine neue Ära der Energieversorgung gelinge jedoch nur, wenn im Energie-Mix der nachhaltigen und ökologischen Energiewirtschaft auch die Windenergie ausgebaut werde.  Bereits heute würde die Windenergie einen nicht unerheblichen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung unseres Energiebedarfes und zur Minderung klima- und gesundheitsschädlicher Emissionen bei der Energieerzeugung leisten.  Insbesondere die klimaschädlichen Emissionen würden indirekt zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen,  indem deren Lebensräume durch einen Klimawandel zerstört werden. Somit sei ganzheitlich betrachtet die Nutzung der Windenergie auch ein unerlässlicher Beitrag zum globalen Artenschutz. Insbesondere in Windkraft-Vorranggebieten der Regionalplanung, soweit sie keine ökologische Funktionalität (z. B. Wanderungsachse, Rastplatz etc.) für wandernde Vogel- und Fledermausarten aufwiesen, müsse dieser Aspekt bei der Abwägung gegenüber den Belangen des Natur- und Artenschutzes grundsätzlich in den Vordergrund gerückt werden.

Ehrenrunden in Sachen Artenschutz sind durch Windkraft-Betreiber selbstverschuldet

Leippert weist jedoch ausdrücklich darauf hin, daß dennoch zwischen moderner Windenergie-Nutzung und den Belangen des Naturschutzes erhebliche Konflikte entstehen können. Insbesondere lokale bis hin zu regionalen Beständen seltener Vögel und Fledermäuse könnten durch Windkraftanlagen erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. "Es ist schlichtweg Unsinn, wenn seitens der Windkraft-Befürworter eine Gefährdung geschützter Vögel und Fledermäuse mit dem Hinweis auf den Regionalplan grundsätzlich in Frage gestellt wird", erklärte Leippert. Denn für die Erstellung des Regionalplanes seien auf die erforderlichen naturschutzfachlichen  Untersuchungen leider verzichtet worden. Aus diesem Grund müssten die Windkraft-Betreiber als Verursacher des Eingriffes die erforderlichen Untersuchungen zum Vogel- als auch Fledermausvorkommen durchführen lassen. In dem naturschutzfachlichen Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) seien mögliche Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz darzustellen. Hierbei könne der Gutachter geeignete Verhinderungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen zur Konfliktminimierung mit dem Natur- und Artenschutz vorschlagen. Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme zum Artenschutz durch entsprechende Studien in ihrer Wirksamkeit sichergestellt ist oder in einem sogenannten Monitoring beobachtet und gegebenenfalls nachgebessert wird, stehe einer Planrealisierung aus naturschutzfachlicher und  -rechtlicher Sicht in der Regel auch nichts entgegen. "Daß die Windkraftbetreiber in Sachen Artenschutz eine Ehrenrunde nach der anderen drehen, liegt an ihren fachlich schlechten Gutachten und nicht an überzogenen Forderungen des Naturschutzes", erklärte der BN-Kreisvorsitzende.

Straßen sind für Vögel und Fledermäuse eine weitaus größere Bedrohung

Denn die Forderungen entsprechen den naturschutzrechtlichen Vorgaben, die grundsätzlich bei allen Eingriffen in die Natur und Landschaft gleichermaßen angewandt werden. So sei zum Beispiel auch bei den Planungen zur B16-Ortsumgehung bei Dillingen verfahren worden. Doch als der BN bei der B16-Dillingen Nachuntersuchungen und Nachbesserungen bei den Verhinderungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen einforderte, sei die Entrüstung groß gewesen. Doch gerade Straßen stellten in der Regel für die Vögel und Fledermäuse eine weitaus größere Bedrohung dar als Windkraft-Anlagen. So würden jedes Jahr weitaus mehr Rotmilane durch den Straßenverkehr verunglücken als durch Windkraft-Anlagen. Denn der Greifvogel ernähre sich gerne von Aas und vergreife sich deshalb auch an den Kadavern überfahrener Tiere. Hierbei kollidierten Rotmilane immer wieder mit herannahenden Fahrzeugen. "Ich bin gespannt, wer aus Zöschingen im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Bachhagel-Burghagel Einwände zum Schutz des nahe brütenden Rotmilans vorbringt“, sagte Leippert .

Bund Naturschutz übt Kritik am Verkehrsgutachten

Verheißungen der Prognose-Experten bleiben meist aus, doch Naturzerstörungen und Schulden bleiben

Der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN), Dieter Leippert, sieht in den Darstellungen des Verkehrsgutachters Peter Neumann lediglich bestätigt, dass es ein Gebot der ökonomischen sowie ökologischen Vernunft sei, den Umbau der Laugna-Kreuzung abzulehnen. Denn auch der Verkehrsexperte bestätige letztendlich, dass die vorhandene Kreuzung mit Ampel derzeit vollkommen ausreichend sei. Sollte später wider Erwarten der Umbau doch als erforderlich erachtet werden, könne man immer noch gemeinsam mit den Bürgern eine vernünftige Lösung erarbeiten.

Als völligen Unsinn bezeichnete Leippert das wirtschaftliche Schicksal einzelner ostdeutscher Kommunen der Stadt Wertingen zu prophezeien, falls die Laugna-Kreuzung nicht sofort umgebaut werde. Denn gerade viele Kommunen in den ostdeutschen Bundesländern hätten riesige Schulden angehäuft, weil sie überzogene Infrastrukturmaßnahmen mit Hilfe von verführerischen Zuschüssen realisierten. Zahlreiche Experten und Gutachter prognostizierten diesen Kommunen Gewerbeansiedlungen und eine wachsende Wirtschaft, wenn erst die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen realisiert seien. Letztendlich seien die blumigen Verheißungen der Prognose-Experten ausgeblieben. Die nicht mehr beherrschbaren Schulden sowie die zerstörte Natur und Landschaft seien jedoch geblieben. Deshalb würden die Erfahrungen der ostdeutschen Kommunen nicht für, sondern eindeutig gegen den Umbau der Laugna-Kreuzung sprechen.

Untersuchung war auf das erwünschte Ergebnis ausgerichtet

In seiner Argumentation blende der Verkehrsexperte Neumann zudem alle kritischen Fakten, die seine Verkehrsprognosen relativieren, wissentlich oder unwissentlich aus. Jedoch sei auch nicht anderes zu erwarten. Denn immerhin weise Herr Neumann in seinem Gutachten bereits auf der ersten Seite im zweiten Absatz darauf hin, dass die Notwendigkeit des geplanten Kreuzungsumbaues mit der vorliegenden verkehrstechnischen Untersuchung nachgewiesen werden solle.

Teure Straßenprojekte führen zur Immobilität in der Zukunft

Deshalb könne er auch nicht darauf hinweisen, dass die von ihm erstellten Verkehrsprognosen letztendlich mit der Entwicklung der Bevölkerung, der Wirtschaft und den Kraftstoffpreisen stehen und fallen und somit die Ausgaben in Millionenhöhe nicht rechtfertigen. „Während sich die Entwicklung der Bevölkerung noch relativ sicher abschätzen lässt, sind Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2025 schon fahrlässige Spekulationen“, erklärte der BN-Kreisvorsitzende. Sicher sei jedoch, dass die Kraftstoffpreise weiter steigen werden und sich der Individualverkehr allmählich zum Luxusgut entwickle. Hiervor verschließe die Politik nach wie vor die Augen und bediene in alter Manier den Individualverkehr durch teure Straßenbauprojekte, während der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs sträflich vernachlässigt werde. In der Folge dieser verfehlten Verkehrspolitik werde insbesondere die ländliche Bevölkerung ihre Mobilität verlieren.

"Von einem Verkehrsexperten erwarte ich, dass er die Politik auf den erforderlichen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs hinweist und nicht als Kronzeuge für überzogene Straßenbauprojekte dient", erklärte Leippert.

Zehntausende protestieren gegen Atomkraft

Auch viele Landkreis-Bürger gliederten sich in die zehn Kilometer lange Menschenkette ein  

Das breite Bündnis "Kettenreaktion Bayern" aus Bürgerinitiativen, Oppositionsparteien und Naturschutzverbänden mobilisierte am vergangenen Samstag Zehntausende Menschen, die in München gegen eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken demonstrierten. In ihren Reihen protestierten auch zahlreiche Bürger aus dem Landkreis Dillingen, unter anderem der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz (BN) Dieter Leippert. "Nach Schätzung des BN sind es ca. 50.000 Menschen, die hier friedlich gegen den atomaren Wahn der Bundesregierung protestieren", erklärte der BN-Kreisvorsitzende. Die Demonstranten bildeten eine etwa zehn Kilometer lange Menschenkette quer durch die Innenstadt, die von der CSU-Zentrale und dem Bayerischen Wirtschaftsministerium bis zum Umweltministerium am Arabellapark reichte. Lautstark forderten die Demonstrierenden "Abschalten, abschalten" und unterstrichen ihre Forderung mit Trillerpfeifen. Auf Plakaten griffen die Menschen die Bundesregierung wegen der geplanten Verlängerung der Atomkraftnutzung an. Vor allem die Bundeskanzlerin wurde auf vielen Plakaten scharf attackiert. So forderten die Demonstranten mit Blick auf das ungelöste Atommüllproblem "Merkel bring' mal den Müll weg!".

Eine der größten Anti-Atom-Demos in Bayern

 Neben zahlreichen Künstlern, wie den Biermösl Blosn, Haindling und Christoph Süß, befand sich unter den Demonstranten auch Münchens Oberbürgermeister Christian Ude. Er kritisierte bei der Abschlußkundgebung auf dem Odeonsplatz die verantwortungslose Energiepolitik der Bundesregierung. So seien der Union und FDP die Gewinne der Stromkonzerne wichtiger als die Sicherheit der Bürger. "Es ist schon beeindruckend, zu sehen, dass so viele Menschen gegen diese verfehlte Politik auf die Straße gehen. Wir erleben hier und heute eine der größten Anti-Atom-Demos in Bayern", erklärte Leippert. Unter den Atomkraftgegnern befanden sich neben den jungen auch viele ältere Menschen sowie Familien mit Kindern. "Der BN werde den Druck weiter aufrecht erhalten. Denn auf die Dauer können Merkel, Seehofer, Westerwelle & Co. gegen diese gesellschaftlich breite Anti-Atomkraft-Bewegung nicht regieren", gab sich Leippert zuversichtlich am Ende des Tages.

Naturschutzrechtliches Vermeidungsgebot und Staatsschulden sprechen gegen den Umbau der Laugna-Kreuzung

Bund Naturschutz reagiert auf den öffentlichen Brief vom Leiter des Staatlichen Bauamtes Krumbach mit Kritik

 "Für den BN ist der auch uns vorliegende Brief vom Leiter des Staatlichen Bauamtes Krumbach, Wilhelm Weirather, an den SPD-Bundestagsabgeordneten Paula ein wertvolles Dokument", erklärt der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz (BN). Denn gemeinsam mit den in der Presse veröffentlichten Aussagen des Landtagsabgeordneten und Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Winter beweise es eindeutig, dass sich die Planungen zum Umbau der Laugnakreuzung nicht am Bedarf, sondern an den Zuschüssen orientierten. Hierbei sei es dem Anschein nach für den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Landtages sowie für die Behörde unbedeutend, dass Millionen von Steuergeldern verschwendet werden.

Verkehrsprognosen auf Staatsstraßen nicht gesichert leistbar

So weise Herr Weirather in dem Brief selbst darauf hin, dass das Verkehrsaufkommen an der Laugna-Kreuzung derzeit über die bestehende Lichtsignalanlage noch zufriedenstellend und ohne Einbußen der Verkehrssicherheit abgewickelt werden könne. Lediglich laut einer in Auftrag gegebenen Verkehrsprognose solle die Laugna-Kreuzung im derzeitigen Zustand die zu erwartenden Verkehrsströme im Jahr 2025 nicht mehr bedienen können. In diesem Zusammenhang sei es für den BN-Kreisvorsitzenden verwunderlich, dass der Leiter des Staatlichen Bauamtes Krumbach den Jahresbericht 2009 zum Verkehrs- und Unfallgeschehen der übergeordneten Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern offensichtlich nicht kenne. Denn hierin werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Prognosen einer künftigen Entwicklung des Verkehrs auf Staatsstraßen nicht gesichert leistbar seien.

Naturschutzgesetze und Staatsschulden verbieten überdimensionierten Umbau

Deshalb sei für den BN die diskreditierende Aussage des Herrn Weirather, wonach die Kritiker der Verkehrsprognosen unverantwortlich handeln würden, mehr als inakzeptabel.  Vielmehr wäre es doch unverantwortlich, wenn auf der Grundlage nicht gesicherter Verkehrsprognosen die Laugna-Kreuzung für das derzeitige Verkehrsaufkommen eindeutig überdimensioniert umgebaut würde. Denn dies verbiete sowohl das Vermeidungsgebot des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG § 13) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG Art. 6a Abs. 1) als auch die 1,7 Billionen Schuldenlast von Bund, Ländern und Kommunen. "Bei der geplanten Bausumme von mindestens 10 Millionen Euro fallen selbst bei anhalten niedrigen Zinsen bis zum Jahr 2025 für die erforderlichen Kredite um die 6 Millionen Euro Zinsen an. Zudem kann niemand sicher garantieren, dass der derzeit geplante Umbau den verkehrlichen Anforderungen im Jahr 2025 tatsächlich genügt", erläutert Leippert. Deshalb sei es für ihn nicht nachvollziehbar, dass der Umbau der Launa-Kreuzung nicht erst dann in Angriff genommen werde, wenn es die Verkehrslast tatsächlich erfordere. Hierdurch ließen sich Milliarden von Zinsen sowie Fehlinvestitionen und unnötige Eingriffe in Natur und Landschaft vermeiden.

Bund Naturschutz ruft zur Großdemo gegen Atomkraft in München auf.

Unbeirrt vom Kabinettsbeschluß der Bundesregierung, die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke deutlich zu verlängern, kämpft der Bund Naturschutz (BN) weiterhin gemeinsam mit anderen Natur- und Umweltschutzorganisationen gegen die atomaren Absichten der Regierung.

Der BN weist darauf hin, dass gerade die aktuelle Computervirus-Attacke mit dem Trojaner Stuxnet die extreme Verwundbarkeit modernster Technik veranschauliche. Immerhin seien von der Attacke auch spezielle Siemenskontrollsysteme in Kraftwerken betroffen. "Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis Terroristen auf diesem Wege die Kontrolle über eine Atomkraftanlage erlangen", erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Deshalb sei es für ihn nicht nachvollziehbar, dass man den vor Jahren beschlossenen Atomausstieg nun revidiere, zumal er sozialverträglich gestaltet sei und selbst das Expertengutachten der Bundesregierung in einer Laufzeitverlängerung keinen Vorteil für Verbraucher und Energieversorgung sehe.

Abgeordnete des Bundestages können Laufzeitverlängerung noch verhindern

Der BN weist darauf hin, dass trotz des Kabinettsbeschlusses die beabsichtigte Laufzeitverlängerung immer noch gestoppt werden kann. Denn im Gesetzgebungsverfahren müssen die dem Volke verpflichteten Bundestagsabgeordneten dem Gesetzestext noch zustimmen. Zudem werden die Gegner der Laufzeitverlängerung auch noch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Hierbei sei zu bedenken, dass das Hohe Gericht im Namen des Volkes richtet.

Willen bei Demo in München bekunden

Deshalb sei es wichtig, dass bei der Großdemonstration gegen die Atomkraft am 9. Oktober in München möglichst viele Menschen ihren Willen bekunden. Der BN weist darauf hin, das das FORUM am 9. Oktober einen schwäbischen Sonderzug von Ulm aus mit Halt in Günzburg, Offingen, Dinkelscherben, Gessertshausen, Augsburg und Mering nach München fahren läßt. Informationen zur Demo und zum Sonderzug erhält man bei der BN-Kreisgruppe unter Tel. 09071-1589 oder www.dillingen.bund-naturschutz.de.

Umbau der Laugna-Kreuzung ist Aufgabe des Staates

Die Stadt solle ihr Geld für Kindergärten, Schulen und energetische Gebäudesanierung verwenden

Die Pressemitteilung des Staatlichen Bauamtes Krumbach zum Umbau der Laugna-Kreuzung in Wertingen überraschte den Kreisvorsitzenden des Bundes Naturschutz (BN) Dieter Leippert nicht sonderlich. Denn von einer staatlichen Behörde, die ihre Aufgabe unter anderem im Bau von Straßen sehe, könne man nicht eine kritische Haltung gegenüber Straßen- und Brückenbauprojekten erwarten.

Verkehrsprognosen sind reine Spekulationen

So weise das Staatliche Bauamt nicht darauf hin, dass jegliche Prognosen künftiger Verkehrsströme generell, also auch für Wertingen, auf gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Eckdaten beruhen, die selbst wiederum prognostiziert wurden. So werde im Schlussbericht „Regionalisierte Wirtschafts- und Außenhandelsprognose für die Verkehrsprognose 2025“ des Bundesverkehrsministeriums darauf hingewiesen, dass Abweichungen zwischen prognostizierten und beobachteten Größen wahrscheinlich sind. „Somit handelt es sich bei den Verkehrsprognosen 2025 für die Laugnakreuzung um reine Spekulationen, die nicht die Grundlage für millionenschwere Steuerausgaben sein können“, erklärte der BN-Kreisvorsitzende. Fakt sei jedoch, so Leippert weiter, dass die derzeitigen Verkehrsströme durch einen Kreisverkehr sehr wohl abgewickelt werden können. Dies sei auch seitens des bestellten Verkehrsgutachters bestätigt worden.

Bei Bedarf kann Overfly nachgerüstet werden

Sollten sich dann irgendwann im Jahre 2025 die spekulativen Prognosen bewahrheiten, könne die Staatsstraße 2033 immer noch wie geplant mit einem Overfly über den Kreisverkehr geführt werden. „Die Erklärung des Staatlichen Bauamtes, dass eine abschnittsweise Realisierung wegen baulicher und technischer Besonderheiten nicht möglich sei, ist nicht nachvollziehbar und belegt lediglich deren Unwillen“, erklärte Leippert.

Umbau der Kreuzung ist Aufgabe des Staates

Dies sei für den BN jedoch nicht besonders verwunderlich. Denn entsprechend dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BAYSTRWG) müsse dann der Freistaat und nicht die Stadt Wertingen als der rechtmäßige Träger der Straßenbaulast die Kreuzung der Staatstraßen an der südlichen Entlastungsstraße von Wertingen in einem dem Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand bauen und unterhalten. Dies gelte selbst dann, wenn, wie seitens des Staatlichen Bauamtes angedroht, die bestehende Kreuzung mit Lichtsignalen vorerst weiterbetrieben werde.

Deshalb empfiehlt Dieter Leippert der Stadt Wertingen, statt mit städtischen Finanzmitteln Staatsaufgaben zu erledigen, das Geld besser für Kindergärten und Schulen sowie zur energetischen Sanierung von Gebäuden zu verwenden. „Dies kommt den Bürgern der Stadt Wertingen dann wirklich zugute“, so Leippert.

Bund Naturschutz macht gegen längere Laufzeiten der Atomkraftwerke mobil

Für die Kreisgruppe Dillingen des Bundes Naturschutz (BN) geht der Kampf gegen eine Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland jetzt erst richtig los. „Die Beschlüsse zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken und vor allem die geheim gehaltenen Zugeständnisse an die Atomkonzerne belegen, dass diese von der Atomlobby dirigierte Regierung ein Sicherheitsrisiko darstellt“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.

BUND-Studie zeige erhebliche Risiken in der Materialermüdung

So habe eine Studie des BUND von 2009 eindeutig gezeigt, dass, wie in jeder Industrieanlage thermische und mechanische Beanspruchungen sowie Abrieb, Korrosion und Erosion zu Materialermüdungen führen würden. Besonders gravierend sei dabei, dass diese Alterungsprozesse in einem Atomkraftwerk durch die ionisierende Strahlung teilweise unkalkulierbar beschleunigt werden. Als Folge seien unter anderem Versprödung, Verfestigung, Rissbildung sowie eine Veränderung der elektrischen und anderer physikalischer Eigenschaften in den verwendeten Werkstoffen eines Kernkraftwerkes zu beobachten. Aus diesem Grund würden die Störfälle in den kerntechnischen Anlagen mit steigendem Alter rapide zunehmen. Für den Kreisvorsitzenden sei es zudem wenig beruhigend, dass Prüfverfahren zur Überwachung von Rissentwicklung, Oberflächenveränderungen und Wanddickenschwächungen aus Gründen der konstruktiven Unzugänglichkeit sowie hoher Strahlenbelastung nicht an allen Komponenten zuverlässig angewendet werden könnten.

Angesichts dieser Kenntnisse bezeichnet Leippert es skandalös, dass die Bundesregierung den Atomkonzernen vertraglich zugesichert hat, notwendige sicherheitsrelevante Nachrüstungen über 500 Mio. Euro nicht realisieren zu müssen. „Das ist so, als müssten Sie die Bremsen am Auto nur noch reparieren, wenn es nicht mehr kostet, als ihnen lieb ist“, erklärte Leippert.

Protest mit Briefen, Postkarten, E-mails und Demonstrationen ausdrücken

Nun sei es wichtig, so Leippert, dass die Abgeordneten des Bundestages, die dem entsprechenden Gesetzestext mehrheitlich zustimmen müssen, an ihre Verantwortung gegenüber den Menschen und den nachfolgenden Generationen dieses Landes erinnert werden. Denn er könne sich nicht vorstellen, dass jemand, der nach seinem Gewissen entscheidet, dieses unkalkulierbare Risiko für Mensch und Natur verantworten will. Deshalb fordert Leippert die Bevölkerung des Landkreises auf, mit Briefen, Postkarten und E-Mails an die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien ihren Unmut über die beabsichtigte Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke kund zu tun.  Außerdem sei es wichtig, dass an den Anti-Atomkraft-Großdemonstrationen am 18. September in Berlin und am 9. Oktober in München möglichst viele Menschen teilnehmen.

 

BN appelliert an Schüler, Eltern und Lehrer: Umweltfreundlich ins neue Schuljahr starten!

Zum Schulbeginn appelliert die Kreisgruppe Dillingen des Bundes Naturschutz (BN) an alle Schüler, Eltern und Lehrer auch im Schulalltag stets die Umwelt und Klima im Blick zu haben.

So schone jeder, der Schulhefte und –blöcke aus 100 Prozent Recyclingpapier anstatt „Primärfaserpapieren“ kaufe, die Umwelt und das Klima. Grund dafür sei der wesentlich geringere Wasser- und Energieverbrauch sowie eine geringere Abwasserbelastung bei der Herstellung, gegenüber den aus Holz gemachten Primärfaserpapieren. „Wer Recyclingpapier verwendet, hilft, dass für die Papierfasergewinnung weder Urwälder abgeholzt noch naturferne intensiv bewirtschaftete Baumplantagen anstatt natürliche Wälder entstehen“, erläuterte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.

Schulhefte und –blöcke aus 100% Recyclingpapier mit dem Blauen Umweltengel verlangen.

Auch das Umweltbundesamt (UBA) bewerte Recyclingpapier „grundsätzlich ökologisch günstiger“ als Primärfaserpapier  - auch sogenanntes chlorfrei gebleichtes. Ein sicheres Zeichen, dass es sich wirklich um umweltverträgliches Recyclingpapier handelt, sei das Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Deshalb solle man in Geschäften ganz gezielt nach Produkten aus 100% Recyclingpapier mit dem Blauen Engel fragen.

Aber auch gerade Schulverwaltungen, Banken, Versicherungen, Energieversorger und Behörden sollten umfassend Recyclingpapiere verwenden. Denn aus Altpapier würden heute hochwertige Papiere für schnelllaufende Drucker, Kopierer und Kuvertierautomaten entstehen. Sogar Stadtpläne könnten auf Recyclingpapier gedruckt werden. Gegen eine kleine Spende kann eine Broschüre zum Thema Recyclingpapier  bei der BN Geschäftsstelle in Dillingen, Örtelstr. 7 abgeholt oder angefordert werden (E-Mail: bund.dillingen-donau@bund.net,Tel 09071-1589)

Schulweg klimafreundlich nicht mit dem Auto, sondern zu Fuß mit Bus, Rad oder Roller zurücklegen

Außerdem appelliert der BN an alle Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen, sondern den Schulweg gemeinsam mit den Kindern mit dem Bus, zu Fuß, mit dem Rad oder Roller einzuüben. Denn nur so könnten Kinder sicheres Verhalten im Straßenverkehr lernen.

„Der Schulweg ist jeden Tag eine kleine Entdeckungsreise, wenn Kinder ihn selbstständig aktiv zurücklegen. Sie lernen die Umgebung besser kennen, schulen ihren Orientierungssinn und sammeln wichtige Erfahrungen im Verkehr. Und sie erweitern auf dem Weg ihre soziale Kompetenz im Umgang mit Freundinnen und Freunden“, so BN-Kreisgeschäftsführer Heinz Gundelfinger. Der Verzicht auf Schulfahrten per Auto sei auch ein Beitrag zum Klimaschutz und zum umweltverträglichen Schulbetrieb. Dies gelte natürlich im Rahmen ihrer Vorbildfunktion insbesondere für die Lehrerschaft, wo immer sich der Weg zur Arbeit zu Fuß, mit Bus, Rad oder Roller zurücklegen lasse.

Bund Naturschutz ruft zur 2. Großdemo in Berlin auf

Die Naturschützer sehen in der Kernenergienutzung ein Spiel mit dem Teufel.

Die Kreisgruppe Dillingen vom Bund Naturschutz (BN) ruft zur Teilnahme an einer Großkundgebung am 18. September 2010 in Berlin auf. Wieder fährt ein Bus aus Dillingen zu einer Anti-Atomkraft-Großkundgebung nach Berlin.

Nachdem mehrere Manager in einem offenen Brief an die Bundesregierung die weitere Nutzung der Kernkraft zur Stromerzeugung forderten, handelte die BN-Kreisgruppe Dillingen sofort und sagte die finanzielle Unterstützung eines Busses nach Berlin zu. „Es ist an der Zeit, dass man diesen Herren im feinen Zwirn klar macht, dass die Bürgerinnen und Bürger die Politik dieses Landes letztendlich bestimmen“, erklärt BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Hierbei sei auch von den Managern und von der Bundesregierung zu akzeptieren, dass eine deutliche Mehrheit gegen die Nutzung der atomaren Risikotechnologie sei.

Gerade die jüngsten Ereignisse in Rußland, bei denen durch die Waldbrände um das Gebiet von Tschernobyl beinahe eine zweite atomare Katastrophe ausgelöst worden sei, zeigten letztendlich, dass man sich mit der Nutzung der Kernenergie auf ein Spiel mit dem Teufel eingelassen habe. Es sei nicht nachvollziehbar, dass auf der Grundlage überholter Ideologien die derzeitige Bundesregierung einen mit der Energiewirtschaft ausgearbeiteten und funktionierenden Ausstiegsplan aus der Kernenergie in Frage stelle. Denn letztendlich würden hiervon nur die Atomstromkonzerne und deren Aktionäre profitieren. Die derzeitigen Versprechungen, wonach die Allgemeinheit durch eine Brennelementesteuer oder ähnliches von den verlängerten Laufzeiten profitiere, stelle nichts anderes als den Versuch einer Volksverdummung dar. Denn natürlich würden die Stromkonzerne diese Mehrkosten auf den Stromkunden durch einen höheren Strompreis abwälzen.

„Noch haben wir die Chance, diesem energiepolitischen Irrsinn ein Ende zu machen“, erklärte Leippert. Deshalb sei es wichtig, dass möglichst viele Menschen bei der Großdemo in Berlin teilnähmen. Hierzu empfiehlt der BN die Anti-Atomkraft-Busreise des FORUM nach Berlin.

Bund Naturschutz lehnt geplante Brücke bei Wertingen ab.

Am Rande einer Fledermausexkursion am Gymnasium Wertingen nutzten zahlreiche Wertinger Bürger die Gelegenheit, die Haltung des Bundes Naturschutz (BN) zum geplanten Bau der Brücke an der Kreuzung der Umgehungsstraße St2033 und der Laugnastraße zu erfragen.

"Unsinnige Zerstörungen der Natur und Landschaft lehnt der Bund Naturschutz grundsätzlich ab", erklärte der BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert. Offensichtlich sei einigen Verantwortlichen jedes Gefühl für einen nachhaltigen Umgang mit der Landschaft, der Natur und den Steuergeldern verloren gegangen. Ob eine falsche Zuschusspolitik oder eine generelle Sorglosigkeit hierfür ursächlich ist, sei noch zu klären. Der Kreisvorsitzende verweist darauf, dass die Kommunen und der Freistaat bereits jetzt nicht mehr in der Lage seien, dem Unterhalt der bestehenden Straßen ordnungsgemäß nachzukommen. Überall im Freistaat holpere man über Schlaglöcher, weil das Geld für die erforderliche Sanierung schlichtweg fehle. „Wenn bei Ihnen zuhause das Dach Ihres Wohnhauses undicht ist und Ihr Konto rote Zahlen aufweist, bauen Sie auch keine neue Garage“, stellte Leippert fest.

Der geplante massive Eingriff im Einflussbereich der Zusam sei für den Bund Naturschutz jedenfalls aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht akzeptabel. "Eine fachlich sauber durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung kann nur zum gleichen Ergebnis kommen", erklärte Leippert. Zudem werde die Hochlage der Staatsstraße das gesamte umliegende Gebiet extrem verlärmen. Dies könne nicht der Sinn einer Umgehungsstraße sein. Die Kreisgruppe des BN werde nach den Sommerferien mit seinen Mitgliedern aus Wertingen in einer Versammlung das weitere Vorgehen erörtern. Hierbei verfolge man die Absicht, eine Bürgerinitiative zu gründen. Diese Gruppe werde dann gemeinsam mit dem BN für eine landschafts- und naturverträgliche Verkehrslösung kämpfen. "Die Erfinder dieses unsinnigen Mammut-Prestigeprojektes sollten sich auf einen heißen Herbst einstellen", erklärte Leippert kämpferisch.

 

Bund Naturschutz lehnt Ortsumfahrung Bachhagel-Burghagel ab

Die Vorstandschaft der Kreisgruppe des Bundes Naturschutz (BN) lehnt die geplante Ortsumfahrung Bachhagel-Burghagel der Staatstrasse St1082 einstimmig ab. Es sei ein Armutszeugnis, dass Politik und die zuständigen Behörden trotz eines nahezu bankrotten Staates zum Umdenken nicht fähig seien. "Sobald irgendwelche Zuschüsse winken, verfallen sie in einen Gigantismus, der schon zur Gefahr für Natur und Mensch wird. Offensichtlich soll hier die schwäbische Variante der chinesischen Mauer verwirklicht werden", erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. So sei es nicht vermittelbar, dass bei einer derzeitigen Verkehrslast von gerade einmal 2800 Fahrzeugen/Tag die Straßenführung nicht dem Gelände angepaßt wird, sondern teilweise ein bis zu 7 m hoher Straßendamm errichtet werden soll. Hierdurch werde die gesamte Landschaft nördlich von Bachhagel und Burghagel verschandelt. Ebenso zeugen auch die geplanten kreuzungsfreien Anschlüsse, wie sie eigentlich nur in Metropolen zu erwarten seien, wie arglos mit dem Geld der Bürger seitens der Verantwortlichen umgegangen werde. Hierbei sei es egal, ob Bund, Freistaat oder Kommune die maßlosen Steuergeldverschwendungen finanziere. Denn letztendlich zahle diese sinnlose Geldvernichtung in Form einer überdimensionierten Straße der Steuerzahler.

Die Auswirkung auf die Natur könne man bisher noch nicht abschließend beurteilen, weil im Gegensatz zur üblichen Praxis der BN bisher in die Planungen noch nicht eingebunden worden sei. Nach den vorliegenden Informationen seien die Untersuchungen hinsichtlich des Artenschutzes jedoch unzureichend. Denn bisher seien die lückenhaften Daten am Schreibtisch und nicht im Gelände erhoben worden. Auf jeden Fall hinterlasse der Neubau einer Straße stets eine Wunde in der Natur. "Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen für den Naturhaushalt können hierbei nur die Schmerzen lindern, wobei ein dem Gelände angepaßter Straßenverlauf die beste Kompensation darstellt", erläuterte Leippert. Deshalb werde man nichts unversucht lassen, die Straße in der geplanten Form zu verhindern.

Anti-Kernkraft-Protestaktion bei der CSU-Umweltkonferenz in Kaufbeuren

Die BN-Kreisgruppe Dillingen unterstützt die Anti-Kernkraft-Protestaktion bei der Umweltkonferenz der CSU-Landtagsfraktion am 7.Mai in Kaufbeuren.
"Umfragen zeigten, dass die Mehrheit der Bevölkerung diese riskante Energietechnologie nicht will“, erklärt der BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert. Dies sei auch nicht verwunderlich, denn in wissenschaftlichen Studien sei zweifelsfrei eine erhöhte Krebsrate bei Kindern im Umfeld von Kernkraftwerken festgestellt worden. Bedenklich sei auch, so der Kreisvorsitzende, dass zum Beispiel gerade im Landkreis Dillingen, der im Windschatten des größten deutschen Kernkraftwerkes liegt, eine auffällig geringe Lebenserwartung festgestellt worden sei. Außerdem könne jederzeit durch das Versagen des Menschen oder der Technik eine apokalyptische Katastrophe ausgelöst und ganze Landstriche für ewige Zeiten unbewohnbar gemacht werden. Leippert ruft deshalb alle Landkreisbürger auf, am 7. Mai 2010 von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr an der BN-Protestaktion in Kaufbeuren vor der Stadthalle teilzunehmen.


Bund Naturschutz fordert Ausbau der Windkraft

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Kreisvorsitzenden des Bundes Naturschutz (BN) der Region Augsburg die Errichtung von 85 Windkraftanlagen in den Landkreisen Dillingen, Donau-Ries, Augsburg und Aichach-Friedberg zur ökologischen Stromerzeugung bis zum Jahr 2020. "Zum Ausbau der regenerativen Energien gibt es keine Alternative, wenn wir die Zukunft der Erde und somit auch die unsere sichern wollen", erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.

Windkraftstandorte der Regionalplanung basieren auf alter Technologie

Deshalb geht es bei der Windkraft-Resolution der BN-Kreisgruppen der Region Augsburg nicht um das Ob sondern um das Wie eines möglichst raschen und dennoch für Mensch und Natur verträglichen Ausbaus der Windkraftnutzung. Hierbei sind sich die Unterzeichner der Resolution einig, dass insbesondere der bestehende Regionalplan einer verträglichen Windkraftnutzung entgegensteht. Denn die hierbei festgelegten Vorranggebiete provozieren aufgrund der ungünstigen Lage geradezu Konflikte mit Mensch und Natur. Dies verdeutlicht der geplante Windpark bei Wittislingen in besonderer Weise. Obwohl in diesem Raum nur ein kleinflächiger Wald vorhanden ist, soll gerade in diesem Wäldchen unsinnigerweise ein Windpark errichtet werden. Deshalb fordert der BN, dass der Regionalplan hinsichtlich der Windkraftnutzung überarbeitet wird. Dies ist ohnehin geboten, denn die modernen hocheffizienten Windkraftanlagen sind nicht mehr mit den alten ratternden Anlagen der damaligen Zeit vergleichbar.
Jedoch darf die Nutzung der Windkraft nicht um jeden Preis erfolgen. So fordert der BN einen Mindestabstand von 800 m zur Wohnbebauung. Außerdem müssen die Belange des Arten- und Landschaftsschutzes im gebotenen Maße gewürdigt werden. "Hier muss jedoch sorgfältig abgewogen werden", so Leippert. Denn die Gefährdung von Vögel und Fledermäuse kann schließlich für einzelne Individuen an nahezu jedem Standort für Windkraftanlagen hergeleitet werden. Den betroffenen Arten nützt der Schutz einzelner Individuen letztendlich nicht viel, wenn infolge einer Klimaerwärmung die artspezifischen Lebensgrundlagen vernichtet werden.

Ganzheitliche Abwägung erforderlich

Diese ganzheitliche Abwägung begründet letztendlich, dass der BN die Windräder zwischen Wittislingen und Haunsheim ablehnt und den Windpark bei Zöschingen dagegen befürwortet. Denn im Gegensatz zu Wittislingen sind von dem Windpark Zöschingen keine erheblichen Beeinträchtigungen für Mensch und Natur zu erwarten. Für die Windräder zwischen Ziertheim und Mödingen steht noch der endgültige Untersuchungsbericht zur abschließenden Beurteilung aus.


Bund Naturschutz ruft zum Widerstand gegen eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken auf

Die Kreisgruppe Dillingen des Bundes Naturschutz (BN) appelliert am heutigen Jahrestag der verheerenden Reaktorkatastrophe von Tschernobyl an alle Bürger des Landkreises, dem Treiben der Stromkonzerne und einiger Politiker ein Zeichen des Protestes entgegenzusetzen. "Anstatt über Laufzeitverlängerungen einzig und allein zur Gewinnmaximierung milliardenschwerer Stromkonzerne nachzudenken, sollte der Ausstieg aus dieser riskanten Energietechnologie vielmehr beschleunigt werden", erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.
Denn selbst die modernsten Kernkraftwerke seien lediglich technische Anlagen, die von Menschenhand gesteuert werden. Beides, sowohl die Technik als auch der Mensch, könne versagen und eine verheerende Katastrophe herbeiführen. Dies sei letztendlich die bittere Erkenntnis aus Tschernobyl.
"Mir schaudert es bei dem Gedanken, dass die Unachtsamkeit von Mitarbeitern oder der Materialfehler eines Bauteiles des Kernkraftwerkes Gundremmingen den gesamten nordschwäbischen Raum verwüsten und unbewohnbar machen kann", erläutert Leippert.
Der Kreisvorsitzende verweist darauf, dass selbst beim Ausbleiben einer derartigen Katastrophe die Gefahr nicht gebannt sei. Denn in wissenschaftlichen Studien sei zweifelsfrei eine erhöhte Krebsrate bei Kindern im Umfeld von Kernkraftwerken festgestellt worden. Zudem sei im Landkreis Dillingen, der immerhin im Windschatten des Kernkraftwerkes liegt, bayernweit eine auffällig geringe Lebenserwartung festgestellt worden.
"Es ist an der Zeit zur Rebellion", so Leippert. Deshalb rufe der BN alle Bürger auf, denen unser Planet mehr am Herzen liege als die Gewinnmaximierung einiger Stromkonzerne, durch den Wechsel zu einem Ökostromanbieter ein Zeichen zu setzen und somit selbst zum Abschalten der Kernkraftwerke beizutragen. Hierbei sei es jedoch wichtig, dass man zu einem Anbieter wechselt, der ausschließlich Ökostrom vertreibt und nicht durch die Atomstromkonzerne beherrscht wird.


Bund Naturschutz sammelt Kröten für Frosch und Co.

Vom 22. bis 30. April führt der Bund Naturschutz (BN) seine jährliche Haus– und Straßensammlung durch. Zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind dann wieder als Sammler im Landkreis unterwegs und helfen so dem BN, sowohl im Landkreis als auch bayernweit sich für die Umwelt, Natur und Heimat einzusetzen. Die Aktivitäten des BN im Landkreis Dillingen hinterlassen meist Spuren in der heimischen Landschaft. So erweckten die Naturschützer mit viel Fleiß, Schweiß und erheblichen Geldmitteln die verloren geglaubte Blütenpracht der Streuwiesen des Donauriedes aus ihrem Dornröschenschlaf. Hierbei erfreuen die blühenden Wiesen zwischenzeitlich nicht nur das Auge des Wanderers und Erholungssuchenden, sondern auch den Gaumen zahlreicher seltener Schmetterlinge. Im Frühjahr helfen die Naturschützer den Amphibien, dass sie sicher die Straßen überqueren können, und im Sommer sichern sie Brutstätten seltener Vogelarten und die Quartiere von Fledermäusen, bevor sie sich im Herbst wieder der Mahd der zwischenzeitlich verblühten Streuwiesen annehmen. Besonders schützenswerte Flächen sichert der BN dauerhaft durch den Ankauf und verpflichtet sich zugleich zu deren Unterhalt. „Letztendlich verwenden wir unsere Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen für Umweltbildung, Natur- und Umweltschutzarbeit sowie Flächenkauf. Auf Vereinsheime oder dergleichen verzichten wir gerne, damit das Geld sinnvoll für den Schutz unserer Lebensgrundlagen, der Pflanzen, Tiere und Lebensräume verwendet werden kann“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.


Bewährte Mannschaft führt weiterhin den Bund Naturschutz

Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. (BN) wurde turnusgemäß der Vorstand neu gewählt. Hierbei bestätigten die Mitglieder der BN-Kreisgruppe für weitere 4 Jahre den amtierenden Vorstand.
Zu Beginn der Versammlung begrüßte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert die anwesenden Mitglieder und Gäste. Insbesondere galt sein Gruß dem BN-Landesbeauftragten Richard Mergner. "Er ist quasi der Generalsekretär des BN", erläuterte Leippert. Nachfolgend zeigte der Kreisvorsitzende in einer bebilderten Präsentation eine lange Liste der bisherigen Arbeit des Vorstandes auf. So habe der Vorstand zum Beispiel alleine im letzten Jahr sich an ca. 20 Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt, deutliche naturschutzfachliche Verbesserungen bei verschiedenen Ausgleichmaßnahmen erwirkt, zahlreiche Aktionen im Arten- und Biotopschutz durchgeführt und mit Vorträgen und Exkursionen zur Umweltbildung beigetragen. Zudem habe man sich immer wieder in aktuelle Diskussionen zur Energie- und Verkehrspolitik eingebracht. Dass die Mitglieder die Arbeit durchaus würdigen, verdeutlichte die anschließende Wahl des Vorstandes, die durch den Landesbeauftragten Richard Mergner geleitet wurde. Einstimmig wählten die Mitglieder der BN-Kreisgruppe Dieter Leippert wieder zum 1. Vorsitzenden, Reimut Kayser zum 2. Vorsitzenden, Marion Widmann zur Kassiererin, Caroline Stoll zur Schriftführerin und Harald Kraus zum Landesdelegierten.

BN kümmert sich nicht nur um Tiere und Pflanzen
Im Anschluss der Wahlen referierte Richard Mergner über die vielfältige Arbeit des BN-Landesverbandes. Hierbei wurde deutlich, dass die Arbeit des ältesten und größten Naturschutzverbandes Bayerns bei weitem nicht nur auf die klassischen Aufgaben des Naturschutzes beschränkt ist. So kümmere sich der BN nicht nur um Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, sondern lege auch sinnvolle Konzepte für Verkehr und Energie vor. Des weiteren schütze der BN die menschlichen Lebensgrundlagen wie Wasser, Boden und Luft und entwickle zukunftsweisende Konzepte für eine umweltfreundliche Landwirtschaft. Ausführlich ging Mergner auf die zwingend gebotene Umorientierung der Landwirtschaft ein, die nicht nur für zahlreiche Tiere und Pflanzen, sondern auch für die Landwirte überlebenswichtig sei.

Massiven Widerstand gegen Ausstieg vom Atomausstieg
In der anschließenden Diskussion erklärte ein anwesendes Nichtmitglied, daß er als praktizierender Landwirt überrascht sei, dass den Naturschützern die Landwirtschaft am Herzen liege. Des weiteren forderten mehrere Mitglieder, dass der BN in den nächsten Wochen gegen den geplanten Ausstieg aus dem Atomausstieg mobil mache. Mergner erklärte, dass nach einer aktuellen Umfrage des Bayerischen Umweltministeriums die Mehrheit der Bayern die Atomkraft ablehne. Mergner und Leippert versicherten, dass der Druck auf Politik und Wirtschaft massiv erhöht werde, damit sie endlich den Willen der Bürger respektierten.  


 

 

Bund Naturschutz fordert bessere Kontrolle des Rehwildbestandes

Das aktuelle Vegetationsgutachten belegt für den Landkreis Dillingen eine hohe Verbissbelastung. Für 5 von 6 Hegegemeinschaften im Landkreis wurde die Verbissbelastung als zu hoch oder deutlich zu hoch bewertet. Die Kreisgruppe Dillingen des Bundes Naturschutz (BN) fordert, dass der gesetzlich verankerte Grundsatz Wald vor Wild konsequent umgesetzt werden muss. „Wir sind uns gerade in Zeiten des Klimawandels mit vielen Waldbauern einig, dass überhöhte Rehwildbestände abgebaut werden müssen, damit naturnahe und zukunftsfähige Mischwälder begründet werden können“, so der BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert.

Grundsatz Wald vor Wild
Der Grundsatz Wald vor Wild bedeutet, dass die Verjüngung aller standortheimischen und standortgemäßen Baumarten ohne besondere Schutzmaßnahmen durch eine Bejagung der Schalenwildbestände sicherzustellen ist. Dies heißt, dass der Wald als ganzes mit seinen vielen verschiedenen Schutz- und Erholungsfunktionen und mit seiner Einkommensfunktion für die Waldbesitzer Vorrang genießt vor einer einseitigen Hege des Rehwildes, die hohe Wildbeständen zum Ziel hat.

Große Verbissbelastung und -schäden im Landkreis
Die zentrale Forderung gemäß des Grundsatzes Wald vor Wild lautet deshalb, dass nur soviel Wild vorhanden sein darf wie Wald und Natur vertragen. „Von diesem Zustand sind wir im in unserem Landkreis leider weit entfernt“, so Leippert. Auf großen Flächen gibt es noch immense Defizite in der Waldverjüngung, weil die Verbissbelastung zu hoch ist. Dies widerspricht eindeutig dem Grundsatz Wald vor Wild und hat verheerende ökonomische und ökologische Folgen. Viele wichtige Mischbaumarten werden tot gebissen oder vegetieren als „Bonsai-Bäumchen“ dahin. Dies verursacht nicht nur Verluste bei der Artenvielfalt, sondern bedeutet auch einschneidende finanzielle Verluste und Mehraufwendungen für die Waldbesitzer in einer Größenordnung von 20 bis 25 € für jeden Hektar Wald in jedem Jahr!

Nachwachsende Mischwälder hinter Zaun teuer und unsicher
In vielen Wäldern im Landkreis gelingt es nur hinter Zäunen, naturnahe und stabile Mischwälder nachzuziehen, was den gesetzlichen Vorgaben widerspricht. Doch die Zäunung und die Pflanzung kosten zusammen etliche 1000 € pro Hektar, die sich der Waldbesitzer oft sparen könnte, wenn es keine überhöhte Wildbestände gäbe, die die Naturverjüngung schädigen. „Die Zäune sind allerdings keine befriedigende Lösung. Denn sie sind teuer und wir können nicht jeden Wald einzäunen“, erklärt Dieter Leippert.

Jäger in besonderer Verantwortung
Der BN bedauert, dass der Grundsatz Wald vor Wild und das bayerische Vegetationsgutachten von Seiten des Bayerischen Landesjagdverbandes angegriffen wird. Der BN hält den Grundsatz Wald vor Wild und das Vegetationsgutachten gerade in Zeiten des Klimawandels für unverzichtbar, um naturnahe, zukunftsfähige Mischwälder aufzubauen. Der BN appelliert deshalb an die Jäger im Landkreis, sich ihrer Verantwortung zu stellen und die Vorgaben im Wald- und Jagdgesetz auch hier umzusetzen. 

Der BN appelliert an die zuständige Untere Jagdbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Grundsatz Wald vor Wild konsequenter als bisher umzusetzen. „Wir appellieren insbesondere an Landrat Schrell, sich für den Grundsatz Wald vor Wild einzusetzen und der Unteren Jagdbehörde für eine konsequente Umsetzung den Rücken zu stärken“, so der BN-Kreisvorsitzende. Der BN fordert den Landtagsabgeordneten Georg Winter auf, sich im Landtag für eine konsequente und flächige Umsetzung des Grundsatzes Wald vor Wild einzusetzen, damit die Defizite behoben werden können, die im Vegetationsgutachten festgestellt wurden.


Bund Naturschutz: Bahntrasse hat den Bau der B16 nicht verzögert.

"Die Behauptung, dass der Bund Naturschutz mit dem Bahntrassenvorschlag den Bau der Höchstädter B16-Umgehung verzögert hat, ist völliger Unsinn", erklärte der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN), als er mit den Vorwürfen von Frau Bürgermeisterin Wanner konfrontiert wurde. Leippert verweist darauf, dass bei einer Bürgerversammlung zum Thema B16 im Mai 2006 das damals noch in Neu-Ulm ansässige Staatliche Bauamt eine Schuld des BN an der Verzögerung ausdrücklich verneinte (DZ berichtete am 19. Mai 2006). Vielmehr habe der Bund Naturschutz zur Wahrung der Rechtssicherheit beigetragen. Denn die planungsrechtlichen Vorgaben verlangten, dass alle technisch und rechtlich realisierbaren Trassenvarianten in einem Abwägungsprozeß zur Trassenfindung gegenübergestellt würden. Deshalb habe der BN damals empfohlen, wie letztendlich auch geschehen, neben der Bahntrasse auch den Korridor der Mitteltrasse zwischen Deisenhofen und Höchstädt in die Untersuchungen mit einzubeziehen. Hierbei habe sich gezeigt, dass die Bahntrasse nicht nur technisch und rechtlich realisierbar, sondern auch noch die umweltverträglichste und verkehrswirksamste aller rechtlich möglichen Trassen sei. Insbesondere zeigten die Untersuchungen, dass die Anwohner einer Bahntrasse in Tieflage im Vergleich zu allen anderen Trassenmöglichkeiten am geringsten beeinträchtigt würden. Doch diese Fakten habe die Stadtregierung bis heute einfach ignoriert. Nach Kenntnis des BN, so Leippert, sei es bayernweit ein einmaliger Vorgang, dass eine Stadtregierung sich mehrheitlich gegen die verkehrswirksamste Lösung, die zudem noch die geringsten Beeinträchtigungen mit sich bringe, ausspreche. Mit ihrem Votum gegen eine Bahntrasse und für eine rechtlich nicht realisierbare Südumgehung habe die Stadtregierung letztendlich auf die schlechtere Alternative im Norden verwiesen. "Die hieraus zwangsläufig entstandene Trassenentscheidung wird das Bundesverkehrsministerium mit Sicherheit nicht revidieren", glaubt Leippert. Denn sonst würde sich die Behörde dem Vorwurf der Willkür aussetzen und eine objektive Trassenabwägung, wie planungsrechtlich gefordert, angezweifelt werden.

 

Bund Naturschutz fordert Sofortmaßnahmen für Bachmuscheln im Nebelbach

Als Unsinn kommentierte der BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert einige Äußerungen und Kommentare in der Auseinandersetzung um die Bachmuscheln im Nebelbach. So sei der Bund Naturschutz nicht auf Konfrontation mit der Stadt Höchstädt aus. Dies könne allenfalls umgekehrt der Fall sein, denn die Mißachtungen des Naturschutzes der Stadt Höchstädt im vergangenen Jahr seien nun einmal provokant gewesen. Jedoch ginge es aktuell nicht um die Beziehungen zwischen der Stadt Höchstädt und dem Bund Naturschutz, sondern um die Rettung der Bachmuscheln. Hierbei sei es wichtig, dass man die Fakten auseinanderhalte. So falle der Nebelbach lediglich oberhalb der sogenannten "Steinernen Brücke" bei Schwennenbach regelmäßig vollständig trocken. In diesem Bachabschnitt würden deshalb auch keine Bachmuscheln vorkommen. Der von den Ausbaggerungen betroffene Bachabschnitt sei jedoch lediglich im Sommer 2003 vollständig ausgetrocknet, als man verzweifelt versucht habe, die Bachmuscheln mittels künstlicher Bewässerung feucht zu halten. In normalen Sommern bleibt die Bachsohle in diesem Bereich ausreichend feucht, so dass die im Sediment lebenden Bachmuscheln auch Trockenperioden überstehen würden. Letztendlich seien in den vergangen Jahren im betroffenen Bachabschnitt wieder Jungmuscheln gesichtet worden. "Jetzt ein eventuelles Fehlen der Muscheln einem imaginär trockenen Sommer zu schulden, beruht entweder auf Unkenntnis oder ist ein durchsichtiges Manöver", erklärte Leippert. Jedoch könne bei einer gründlichen Untersuchung im Frühjahr festgestellt werden, ob die Bachmuscheln verendet sind oder zerstört wurden.
Hiervon unabhängig bleibt die Tatsache bestehen, dass am Nebelbach eine unzulässige massive Grabenräumung durchgeführt wurde. Nun sei einmal wissenschaftlich bewiesen, dass außer Gewässerverschmutzung, Stickstoffeintrag und unsachgemäße Ufermahd vor allem unangepaßtes Grabenräumen für das allmähliche Aussterben der Bachmuschel verantwortlich seien. Gerade der Nebelbach sei ein trauriges Beispiel für die Zerstörung der Bachmuschel durch Menschenhand. Hier sei der Bestand innerhalb von 20 Jahren von 12000 auf 2000 Tiere dezimiert worden. Derart angeschlagene Populationen würden auf zusätzliche Störungen besonders empfindlich reagieren, so dass letztendlich der gesamte Bestand zusammenbrechen würde. "Im Frühjahr kann somit jede Hilfe zu spät kommen, weshalb jetzt gehandelt werden muss", fordert Leippert.
Vor allem müßten die Muscheln vor weiteren Beeinträchtigungen, wie verstärktem Stickstoffeintrag infolge der zunehmenden Düngung der angrenzenden Agrarflächen gegen Ende des Winters, geschützt werden. Hierdurch gewinne man Zeit für eine Untersuchung im Frühjahr und zur Planung nachhaltiger Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie. "Ohne die Unterstützung der Landwirte, die natürlich entschädigt werden müssen, funktioniert es jedoch nicht", erklärte Leippert.


Bund Naturschutz weist die Vorwürfe der Stadt Höchstädt zurück

Der Bund Naturschutz weist die scharfen Angriffe seitens der Stadt Höchstädt entschieden zurück. Der Vorwurf, der BN habe sich auf die Stadt Höchstädt eingeschossen, sei ebenso absurd. "Jedoch ist es die Aufgabe des BN, derart eklatante Mißachtungen des Natur- und Artenschutzes nicht durchgehen zu lassen", erklärte Leippert
Die Stadträte von Höchstädt, so Leippert, sollten die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. So seien dem Bund Naturschutz erhebliche naturschutzfachliche Verbesserungen versprochen worden, damit dieser im Gegenzug die Klage gegen den Lückenschluß zurückzieht. Die entsprechenden naturschutzfachlichen Verbesserungen seien sowohl in einem landschaftspflegerischen Begleitplan als auch in einem rechtlich verbindlichen, außergerichtlichen Vergleichsvertrag festgehalten worden. Dieser Vertrag sei zwischen dem Baulastträger Landkreis Dillingen und dem Bund Naturschutz erst unterzeichnet worden, nachdem der Stadtrat von Höchstädt dem Inhalt zugestimmt hatte. Hierin sei unter anderem die Neuschaffung eines Biotops mit einer Fläche von 1000 m² entlang des verlagerten Grabens zwischen dem Lückenschluß und Sportplatz aufgeführt worden. Somit sei der Bau eines Schotterweges auf dieser Fläche rechtlich betrachtet ganz klar ein Vertragsbruch. Dennoch habe der Bund Naturschutz den im Vertrag enthaltenen Paragraphen der sofortigen Zwangsvollstreckung bisher nicht angewandt, sondern lediglich den Rückbau des Weges verlangt.
Die Obstbäume und die Hecke, die für die Erschließung des Gewerbegebietes "Dillinger Straße Nord" weichen mussten, seien nachweislich von geschützten Fledermäusen als Wohn- und Jungenaufzuchtquartier benutzt worden. Leippert verweist darauf, dass das Naturschutzgesetz Fledermausquartiere ganzjährig schütze und die absichtliche Beschädigung einen Verbotstatbestand darstelle. Mit diesem Problem konfrontiert, habe die Stadt Höchstädt den BN-Kreisvorsitzenden und Fledermausexperten Dieter Leippert um einen Gesprächstermin gebeten. Bei diesem Treffen im August 2008 habe Frau Wanner auf die dringende zeitnahe Erschließung des Gewerbegebietes hingewiesen und die verläßliche Umsetzung aller erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen versichert. Trotz der Zusicherung seitens Frau Bürgermeisterin Wanner seien die vereinbarten Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse jedoch nicht, wie zwingend erforderlich, bis zum Frühjahr 2009 realisiert worden. Erst nach massivem Druck des Bundes Naturschutz und unter Androhung von Bußgeldern habe die Stadt letztendlich eingelenkt. Zu diesem Zeitpunkt sei es für die betroffenen Fledermäuse bereits viel zu spät gewesen, so dass die armen Tiere eine erhebliche Schädigung erlitten hatten.
"Doch gerne lasse ich mir von Herrn Stadtrat Mesch in einem persönlichen Gespräch erläutern, warum der Bund Naturschutz dennoch auf die Zusagen der Stadt Höchstädt vertrauen soll", erklärte Leippert. 


BN fordert den Ausbau des Park & Ride-Angebotes am Bahnhof Donauwörth

Berufspendler aus der Region, die das Park & Ride-Angebot am Donauwörther Bahnhof nutzen, erhielten in den vergangenen Wochen von der Stadt Donauwörth unerfreuliche Post, in der eine satte Erhöhung der Jahresparkgebühr für das Bahnhofsparkhaus angekündigt wird. Nun kritisieren die nordschwäbischen Kreisvorsitzenden des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. (BN), Rudi Schubert (BN Donau-Ries) und Dieter Leippert (BN Dillingen), in einer gemeinsamen Presseerklärung die geplante Gebührenerhöhung als eine verkehrspolitische Fehlentscheidung. Hierbei weisen sie darauf hin, dass mit einem Park & Ride-Angebot Autofahrer zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bewegt werden sollen. Dieses Ziel werde jedoch verfehlt, wenn die Gebühr für die Nutzung eines P+R-Parkplatzes überhöht ist. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Erhöhung der Jahresgebühr für das Bahnhofsparkhaus um 114% von 70 € auf 150 € ihre negative ökologische Wirkung entfalten wird. Viele der Pendler, die bisher das Park & Ride-Angebot nutzen, werden künftig für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ausschließlich den eigenen PKW nutzen. Schubert und Leippert können vor allem nicht nachvollziehen, dass die Stadt Donauwörth durch die Parkgebührenerhöhung eine bessere Auslastung des Bahnhofsparkhauses sowie eine Entlastung des Volksfestplatzes erhoffe. Denn nach Ihrer Einschätzung sei genau das Gegenteil zu erwarten. So würden die betroffenen Pendler im Umfeld des Bahnhofes nach Parkmöglichkeiten suchen und dies auch nutzen. Somit werde die geplante Erhöhung der Jahresparkgebühr nicht nur die Umwelt, sondern auch die Bewohner im Umfeld des Bahnhofes belasten. Deshalb müsse, so die regionalen Vertreter des Bundes Naturschutz , das Park-Angebot am Bahnhof ausgebaut und weiterhin eine kostengünstige Park & Ride-Möglichkeit angeboten werden.


Höchstädter Bretterwand ist völlig überzogen und sogar kontraproduktiv.

Nicht nur, dass die ästhetisch nicht gerade ansprechende Bretterwand an der B16 bei der Bevölkerung auf Unverständnis trifft, erklärt der Bund Naturschutz (BN) die Maßnahme für völlig überzogen und sogar kontraproduktiv. Für den BN-Kreisvorsitzenden Dieter Leippert lässt sich diese Aktion der Stadt Höchstädt nur durch Unvermögen oder Unwillen erklären. „Nachdem ich von Unvermögen nicht ausgehe, wollte man mit dieser Sperrmüllwand die Naturschutzmaßnahme als solche offensichtlich diskreditieren“, erklärte Leippert.
Der Kreisvorsitzende weist darauf hin, dass die Maßnahmen entsprechend dem Naturschutzgesetz durch ein Fachbüro im Auftrag der Stadt Höchstädt auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgearbeitet und seitens der Stadt als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zugesagt wurden. Nur unter dieser Voraussetzung konnte die Regierung von Schwaben den Eingriff genehmigen. Der BN verlange nur, dass diese Zusagen dann auch eingehalten werden.
So habe die Stadt Höchstädt sich verpflichtet, zum Schutz der Fledermäuse und Vögel eine 6-7 m breite Vogelschutzhecke vor, und nicht wie geschehen, Monate nach der Rodung der vorhandenen Gehölze anzupflanzen. Zum Baugebiet sollte entlang der neu gepflanzten Hecke ein durchlässiger, ca. 2 m hoher, unbehandelter Holzzaun errichtet werden. Hierunter sei ein Rankgitter zu verstehen und nicht eine massive Holzwand, wie es seitens der Stadt Höchstädt realisiert worden ist. Der Zaun solle bei der Baufeldfreimachung verhindern, dass die Bepflanzung durch die Bauarbeiten beschädigt werde. Zudem diene er vorübergehend, bis die Neupflanzungen eine ausreichende Höhe erreicht haben, den Fledermäusen als Orientierungshilfe. Diese sogenannte Leitlinienfunktion könne der Zaun jedoch nur übernehmen, wenn er mit schnell wachsenden Rankpflanzen einwächst. "Nachdem eine derart massive Holzwand für Rankpflanzen völlig ungeeignet ist und zudem durch die Beschattung das Wachstum der Pflanzen behindert wird, kann dieses Ungetüm so nicht stehen bleiben", erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert.


Bund Naturschutz veranstaltet Elefantenrunde mit den Bundestagskandidaten

Für den Kreisvorsitzenden der Kreisgruppe Dillingen des Bundes Naturschutz (BN) Dieter Leippert geht es am 27. September um viel. Denn die dringlichen Probleme des Natur- und Umweltschutzes erfordern nach seiner Auffassung von den dann gewählten Volksvertretern konsequentes und vor allem richtiges sowie zukunftweisendes Handeln. "So muß dem rasanten Artensterben ebenso wirksam entgegengetreten werden wie dem extremen Klimawandel. Zudem steht bei der Energieversorgung eine Richtungsentscheidung an, die Auswirkungen auf Generationen im Guten oder Schlechten haben wird", erklärte Dieter Leippert.
Deshalb beteilige sich der Bund Naturschutz an der Meinungsbildung, damit die Themen zum Natur- und Umweltschutz ins Zentrum des Wählerinteresses rückt. Aus diesem Grunde würden die BN-Kreisgruppen Donau-Ries und Dillingen mit Bundestagskandidaten des Wahlkreises Dillingen/Donau-Ries eine "Elefantenrunde" unter dem Titel "Hilfe! Wen soll ich wählen?" veranstalten. Hierbei, so Leippert, müssen die Kandidaten der Parteien Farbe bekennen und die Fragen der Bürger beantworten.
Gernot Hartwig, Ortsvorsitzender der BN-Ortsgruppe Buttenwiesen, sei es als Organisator und Moderator der Veranstaltung gelungen, dass Frau Gabriele Fograscher (SPD), Albert Riedelsheimer (Die Grünen), Uwe Pranghofer (FDP) und Manfred Seel (Die Linken) ihre Teilnahme zugesagt haben. Lediglich Ulrich Lange (CSU) konnte aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen und wird durch seinen Parteikollegen Alois Stadler vertreten.
Dieser politische Abend der besonderen Art findet am Freitag, den 4. September 2009, um 19.30 Uhr im Tanzhaus (Reichsstraße) in Donauwörth statt und ist für die gesamte Bevölkerung frei.


Kreisgruppe Dillingen für Atomausstieg und Klimaschutz

Heinz Gundelfinger, Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Dillingen, übergab gestern zusammen mit weiteren Vertretern schwäbischer BN-Kreisgruppen in Augsburg den schwäbischen Energieappell an Bundestagsabgeordnete aus dem Regierungsbezirk. „Die Bundestagswahl 2009 ist die Schicksalswahl für Atomausstieg und Klimaschutz“ betont Richard Mergner, Landesbeauftragter. „Angesichts der Diskussion um eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten appelliert der Bund Naturschutz, nur Männer und Frauen in den Bundestag zu wählen, die das Ansinnen der Laufzeitverlängerung strikt ablehnen“. Um die Einstellung der Kandidaten zum Thema Atomausstieg und anderen Fragen des Natur- und Umweltschutz beurteilen zu können, hat der Bund Naturschutz alle Direktkandidaten Bayerns befragt. Die Antworten können im Internet unter www.bund-naturschutz.de eingesehen werden.

Mit einem Castor-Modell zogen die BN-Vertreter zu den Parteibüros in der Augsburger Innenstadt. Dr. Christian Ruck, CSU, Christien Kamm und Heidi Rohrlack von den Grünen, Heinz Paula von der SPD und Dr. Erwin Lotter von der FDP wurde der Schwäbische Energieappell des Bundes Naturschutz übergeben. Darin sprechen sich die schwäbischen Kreisgruppenvorsitzenden dafür aus, den Betrieb der Atomkraftwerke so schnell wie möglich zu beenden und Klimaschutzmaßnahmen in allen Lebensbereichen vom Verkehr über den Hausbau bis zur Industrie deutlich zügiger als bisher voranzutreiben. Für den Klimaschutz ist der schnelle und konsequente Ausbau der Erneuerbare Energien Voraussetzung – dieser wird jedoch durch die Laufzeitverlängerungen der AKWs massiv behindert, da sich zur Kombination mit Erneuerbaren Energien nur leicht und schnell regelbare Kraftwerke eignen. Atomkraftwerke sind, technisch bedingt, extrem unflexibel und eigenen sich daher nicht als Partner für die Erneuerbaren.

 

Neue Daten belegen: Atomkraft wird überflüssig

Bund Naturschutz ruft zur Teilnahme an Großkundgebung gegen Atomkraft auf.

Neue Daten belegen: Atomkraft wird überflüssig

 

Der Bund Naturschutz (BN) ruft zur Teilnahme an einer Großkundgebung gegen die Atomkraft Anfang September in Berlin auf. Auch aus Dillingen fährt ein Bus zur Großkundgebung.

In einem Gespräch informierte der Landesbeauftragte des Bundes Naturschutz Richard Mergner den BN-Kreisvorsitzenden Dieter Leippert über die neuesten Veröffentlichungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vom Frühjahr 2009. Hieraus sei zu entnehmen, dass die Strommengen aus konventionellen Kraftwerken der Stromkonzerne, Regionalunternehmen und Stadtwerke seit dem Jahr 2004 im Inland spürbar abnehmen. Die privaten Betreiber von Solaranlagen, Wind- und Biomassekraftwerken lägen inzwischen mit ihrem Stromangebot vor der Eigenstromerzeugung der Industrie und drängten die konventionelle Stromversorgung stetig zurück. Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wird schon im Jahre 2012 mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als derzeit aus der Atomkraft. Bis 2015 wird laut BDEW der Stromabsatz herkömmlicher Kraftwerke drastisch zurückgehen.

„Dies zeigt, dass der riskante Weiterbetrieb alter Atomkraftwerke, wie ihn einige Parteien fordern, einzig und allein der Profitgier deutscher Stromkonzerne dient. Das Unfall- und Entsorgungsrisiko wird hierbei billigend in Kauf genommen“, so der BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert.

Deshalb rufe die Kreisgruppe Dillingen des Bundes Naturschutz die Bevölkerung des Landkreises zur Teilnahme an der Großkundgebung am Samstag, den 5. September in Berlin auf. Bei der bundesweiten Demonstration aller Anti-Atomkraft-Initiativen werden tausende Bürger erwartet, die gegen einen geplanten Weiterbetrieb der längst überflüssig gewordene Atomkraft protestieren. Der BN weist darauf hin, dass das „FORUM, Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.“ einen Bus ab Dillingen und die erforderlichen Unterkünfte in Berlin organisiert hat.

 

Bundes Naturschutz weist Vorwürfe hinsichtlich der B16-Problematik entschieden zurück

Der Kreisvorsitzende Dieter Leippert des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. (BN)  weist darauf hin, dass der BN weder zündle noch leichtfertig die Muskeln spielen lasse. Immerhin habe der BN durch zahlreiche unentgeltliche Stunden zur zügigen Realisierung der Planfeststellungsunterlagen zur B16-Ortsumgehung Dillingen beigetragen. Gerade deshalb erwarte der Kreisvorsitzende einen fairen Umgang.

Innerhalb des Bundes Naturschutz sind die Zuständigkeiten durch die Vereinssatzung eindeutig geregelt. Hierin ist festgelegt, dass überregionale Angelegenheiten, wie zum Beispiel Planfeststellungsverfahren, im Einvernehmen mit dem Landesverband erfolgen. Nachdem die jüngsten Entwicklungen zur B16-Ortsumgehung Höchstädt innerhalb des Bundes Naturschutz Irritationen ausgelöst haben, sind die Unterlagen zur Planfeststellung vom Landesgeschäftsführer Peter Rottner zur Einsicht bei der Kreisgruppe Dillingen angefordert worden. Dies bedeute nicht zwangsläufig, dass der BN eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß der B16-Ortsumgehung Dillingen anstrebe. In der Pressemitteilung zu diesem verbandsinternen Vorgang ist von einer Klageabsicht nicht die Rede. Dennoch sollten die rechtlichen Bedenken des BN nicht leichtfertig ignoriert werde, denn der BN kann bei rechtlichen Zweifeln einen Planfeststellungsbeschluß nicht einfach hinnehmen, wenn hieraus ein Schaden für die Natur in nachgeordneten Verfahren zu erwarten ist. Deshalb hat der Bund Naturschutz in einem Brief an das Staatliche Bauamt Krumbach und die Regierung von Schwaben seinen Standpunkt dargestellt und um Antwort zur Klärung des Sachverhaltes gebeten. Eine Antwort seitens der beiden Behörden steht noch aus, wird jedoch in den nächsten Tagen erwartet. Die Erläuterungen seitens Herrn Weirather vom Staatlichen Bauamt Krumbach in der Donau-Zeitung vom 27. Juni 2009 hinsichtlich der Präjudizierung treffen im wesentlichen zu, wenn nicht, wie von der Stadt Höchstädt gefordert, eine stadtnahe Südumgehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen wird. Denn der Planfeststellungsbeschluß zur B16-Ortsumfahrung Dillingen vom 15. Mai 2009 umfaßt die Planungsunterlagen vom 28.05.2008 und die Niederschriften zu den Erörterungsterminen vom 25. und 26. Juli 2007 sowie vom 11. Dezember 2008. In diesen Planungsunterlagen sowie dem entsprechenden Planfeststellungsbeschluß wird stets von fünf Linienführungen für die nachgeordnete Planung B16-Ortsumgehung Höchstädt ausgegangen. Hierbei handelt es sich um die möglichen Trassenführungen Nord-WSG, Nord, Mittel, Bahn und stadtferne Süd nördlich der Donau.

Auf die Eingrenzung der erforderlichen Untersuchung auf diese fünf möglichen Trassenführungen hatte man sich beim Scoping-Termin am 28. Januar 2008 bei der Regierung von Schwaben geeinigt. Auch die Stadt Höchstädt hat diesem Konsens nicht widersprochen. Für den Bund Naturschutz gehört es zum fairen Umgang, dass man Vereinbarungen eines Scoping-Termins nicht in Frage stellt. Die Forderung der Stadt Höchstädt, nun, 17 Monate nach dem Scoping-Termin, eine stadtnahe Südumgehung zu untersuchen, entspricht dem jedoch nicht und hat letztendlich beim Bund Naturschutz entsprechende Irritationen ausgelöst. Deshalb sollten Kommentatoren und Politiker Ursache und Wirkung nicht verwechseln.

Dieter Leippert ist jedoch zuversichtlich, dass sich rechtzeitig bis zum 17. Juli, dem Tag der Klagefrist zum Planfeststellungsbeschluß B16-Dillingen, die noch offenen Fragen klären lassen.

 

Bund Naturschutz lehnt erneute Prüfung einer nicht machbaren Südumgehung ab

Der Kreisvorsitzende Dieter Leippert des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. (BN) bezeichnet das Vorgehen der Stadt Höchstädt bezüglich der B16 als nicht hinnehmbar. Denn beim Scoping-Termin (siehe unten) zur B16-Ortsumfahrung Höchstädt, am 28. Januar 2008 bei der Regierung von Schwaben, seien im Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange sowie den Verbänden die zu untersuchenden Trassen-Varianten sowie der Untersuchungsumfang festgelegt worden. Zwar wollte oder konnte Frau Bürgermeisterin Wanner an dem Scoping-Termin nicht teilnehmen, doch seien die Belange der Stadt durch Stadtbaumeister Wanner vertreten worden. Zudem hätten alle Scoping-Beteiligte, also auch Frau Bürgermeisterin Wanner als Vertreterin der Stadt Höchstädt, im Nachgang in den ersten Wochen durchaus noch Ergänzungswünsche vorbringen können. Nunmehr 17 Monaten nach dem Scoping-Termin eine erneute Prüfung einer ohnehin nicht machbaren Südumgehung zu fordern, sei nicht akzeptabel. "Offensichtlich wollen die Bürgermeisterin und ihre Gefolgsleute lieber ihre politischen Spielchen betreiben, anstatt an einer realisierbaren Lösung des Problems mitzuwirken. Der Bund Naturschutz hat das Höchstädter Kasperltheater jedenfalls satt", erläutert Leippert.
Deshalb habe der Bund Naturschutz in einem Brief an das Staatliche Bauamt Krumbach und die Regierung von Schwaben jetzt gefordert, dass die Behörden konsequent handeln und entsprechend der Übereinkunft aller Scoping-Teilnehmer vom 28.01.2008 mit den Planungen wie gegeben fortfahren.
Die Argumentation der Stadt Höchstädt gegen eine Bahntrasse ist für den Bund Naturschutz nicht nachvollziehbar, denn die Stadt Höchstädt habe mit dem Bau des sogenannten Lückenschlusses im betroffenen Planungsgebiet eine stark befahrene Kreisstraße (ca. 7500 Kfz/24h) eigenverantwortlich initiiert. Hierdurch sei der bestehende Bebauungsplan, der diese Kreisstraße nicht ausweist, bereits nicht mehr rechtsgültig und müsste ohnehin geändert werden. Die Verwirklichung der B16-Bahntrasse führe letztendlich zu einer Verkehrsbündelung von B16, DLG15 und Bahnlinie und würde gerade hierdurch die Möglichkeiten der Stadtentwicklung verbessern. Leippert verweist darauf, dass dem BN der Konflikt mit der Nutzung der Sportstätten durchaus bewusst sei. Jedoch ließen sich derartige Probleme unter der Voraussetzung eines guten Willens und gemeinsamen Handelns in der Regel zur vollsten Zufriedenheit der Betroffenen lösen. Er sei nach wie vor davon überzeugt, dass für Höchstädt eine optimal ausgestalte Bahntrasse die beste aller machbaren Trassenvarianten sei.
"Jedoch kann der Bund Naturschutz auch mit einer Nordumgehung leben, solange nicht das Wasserschutzgebiet durchquert wird", erklärt Leippert. Eine Südumgehung welcher Art auch immer werde vom Bund Naturschutz jedoch mit allen Mitteln bekämpft werden. Hierbei könne es keine Kompromisse geben.
Der seitens der Stadt eingeschlagene Weg hat, so Leippert, jedoch weitreichende Folgen, denn eine stadtnahen Südvariante bei Höchstädt werde durch die sogenannte "Steinheimer Spange" der B16-neu Dillingen präjudiziert. Es sei jedoch rechtlich nicht zulässig, dass sich der Planfeststellungsbeschluss der Ortsumgehung Dillingen auf das nachfolgende Verfahren zur B16-Ortsumgehung Höchstädt präjudizierend auswirkt. „Deshalb ist der Planfeststellungsbeschluss zur Dillinger B16-Ortsumgehung an die Rechtsabteilung des Bundes Naturschutz übergeben worden“, erklärt Leippert.


Was ist ein Scoping-Termin:

Im Scoping-Termin (§ 5 UVPG) werden den zu beteiligenden Behörden und Naturschutzverbänden die geplanten Maßnahmen vorgestellt und erörtert. Diese haben dann die Möglichkeit, sich mittels Hinweisen und Forderungen einzubringen. Der Termin dient somit der gegenseitigen Information des Trägers des Vorhabens einerseits und der Behörden und Verbände andererseits. Der endgültige Umfang des Untersuchungsraumes und der beizubringenden Unterlagen wird dann von der Planfeststellungsbehörde festgelegt. Der Träger des Vorhabens führt daraufhin die noch notwendigen Untersuchungen durch und stellt die Unterlagen zusammen. Diese sind Bestandteil des Antrags zur Durchführung des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens.


Bund Naturschutz fordert Ausweisung besserer Standorte für Windparks im Regionalplan

Der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN) Dieter Leippert sieht keine Möglichkeit, bei einem Betrieb der geplanten Windenergieanlagen zwischen Wittislingen und Haunsheim die Belange des Artenschutzes zu wahren. "Ausgerechnet hier Windenergieanlagen zu errichten, ist aus Gründen des Artenschutzes nicht zu verantworten", erläuterte Leippert.
In zahlreichen Gesprächen mit verschiedenen Vogel- und Fledermausexperten der Forschung und Fachplanung versuchte Leippert die Möglichkeiten der Kompensation und Vermeidung von Vogel- und Fledermausschlag auszuloten. Denn bei Konflikten mit dem Artenschutz erhalten Windenergieanlagen häufig eine eingeschränkte Betriebserlaubnis. Meistens verbirgt sich dahinter, dass die Windenergieanlagen angepaßt an die Lebensweise der gefährdeten Art zeitweise abgeschaltet werden. Hierdurch werde das Kollisionsrisiko zwar reduziert, jedoch nicht ausgeschlossen. Aus diesem Grund kommt eine eingeschränkte Betriebserlaubnis nur in Betracht, wenn der lokale Fortbestand der gefährdeten Art durch den Verlust einzelner Individuen nicht bedroht ist. Leippert verweist darauf, dass nur wenige hundert Meter entfernt die streng geschützten Vogelarten Weißstorch, Wanderfalke, Uhu, Bienenfresser und Baumfalke brüten. Hierbei handle es sich nicht um große Populationen, sondern um einzelne Brutpaare oder kleine Brutkolonien mit wenigen Individuen. Deshalb ist davon auszugehen, dass bereits der Tod einzelner Tiere die Gesamtpopulation zerstört. Zudem nutzt dieses Gebiet der durch Windenergieanlagen besonders gefährdete Rotmilan zur Nahrungssuche.
Nachdem der Wald und sein Umland nicht nur eine besondere Vogelfauna beherbergt, sondern auch für verschiedene Fledermausarten ein bedeutsamer Lebensraum zu sein scheint, fordert der Bund Naturschutz, dass für die Windenergieanlagen ein anderer Standort gesucht wird.
Doch genau hierin liegt laut Leippert das Problem, da aus der Sicht des Natur- und Artenschutzes günstigere Gebiete, die zudem von Wohnsiedlungen weiter entfernt liegen, bei der Regionalplanung aus nicht nachvollziehbaren Gründen für die energetische Nutzung der Windkraft ausgeschlossen wurden. "Hinsichtlich der Nutzung der Windkraft muss der Regionalplan überarbeitet werden. Ansonsten besteht der Verdacht, dass die Nutzung der Windenergie absichtlich verhindert werden soll", erklärt Dieter Leippert.


Bund Naturschutz bezieht Stellung zu Windpark Wittislingen

Die Vorstandschaft der Kreisgruppe Dillingen des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. (BN) befaßte sich in einer eigens anberaumten Sitzung mit den geplanten Windkraftanlagen bei Wittislingen. BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert stellte gleich zu Beginn klar, dass der Bund Naturschutz die geplanten Windenergieanlagen bisher weder befürwortet noch abgelehnt hat. Dies begründet sich mit dem für ihn unerfreulichen Umstand, dass die naturschutzfachlichen Planungsunterlagen nicht in allen Teilen dem geforderten wissenschaftlichen Standard entsprechen. Deshalb lehnt der Bund Naturschutz die Planung in der vorliegenden Form vorsorglich ab und fordert eine entsprechende Überarbeitung. Anderslautende Darstellungen zur Position des BN seien schlicht weg falsch.
Leippert verweist darauf, dass der Bund Naturschutz den Ausbau der Windenergie-Nutzung in Deutschland grundsätzlich befürwortet. "Der Betrieb von Windenergie-Anlagen verursacht praktisch keine Treibhausgase, Luftschadstoffe oder gefährliche Abfälle und bedroht weder Mensch noch Umwelt, wie die nicht verantwortbare Nutzung der Kernenergie", erläuterte der Kreisvorsitzende.
Dies sei jedoch kein Freibrief für die Errichtung von Windenergieanlagen, denn auch durch die moderne Windenergie-Nutzung könnten Mensch und Natur negativ beeinträchtigt werden. Deshalb ist es für Leippert unerläßlich, dass die erforderlichen Umweltuntersuchungen sorgfältig durchgeführt werden. Hierdurch könnten die Konflikte mit Mensch und Natur erkannt und durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden. Dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass an den Windenergieanlagen Vögel und Fledermäuse verunglücken werden. Hierzu gibt der Kreisvorsitzende jedoch auch zu bedenken, dass zum Beispiel an der neu geplanten B16-Ortsumgehung bei Dillingen weitaus mehr dieser Tiere sterben werden. "Wer Vögel und Fledermäuse wirklich vor großem Schaden bewahren will, wendet sich besser gegen den Neu- und Ausbau von Straßen. Doch wenn der BN sich zum Wohle der Natur gegen Straßen wendet, wird er seltsamerweise hierfür gescholten", erklärt Leippert.
Die befürchteten Lärmeinwirkungen auf die naheliegenden Wohnsiedlungen sind laut dem BN-Kreisvorsitzenden nach intensiver Prüfung der Planungsunterlagen unbegründet, denn die zulässigen Grenzwerte werden deutlich eingehalten.
Hinsichtlich der befürchteten Infraschallemissionen hat Leippert, der eigene wissenschaftlich publizierte Arbeiten der Bioakustik vorweisen kann, in einschlägiger Fachliteratur recherchiert. Leippert erläuterte, dass für den Menschen vor allem Schall, der sich über die Luft ausbreitet, von Bedeutung ist. Hierbei handle es sich nach seinen Ausführungen um einen schnellen Wechsel von Über- und Unterdruck. Diese Druckschwankungen werden am Trommelfell des Ohres aufgenommen und durch faszinierende Mechanismen des Innenohrs in Hörempfinden umgesetzt. Die Häufigkeit der Druckwechsel pro Sekunde bestimmt letztendlich die Tonhöhe der Schallwahrnehmung und wird in Hertz (Hz) gemessen. So wird ein Schall mit 16 Hz als sehr tiefer Ton wahrgenommen und mit 16.000 Hz (16 kHz) als äußerst hochtonig empfunden. Der für den Menschen deutlich wahrnehmbare Schall, der sogenannte Hörschall, muß zwischen diesen beiden Extremwerten liegen. Jenseits dieser Schallhörbarkeitsgrenzen des Menschen werden höhere Schalle als Ultraschall und tiefere als Infraschall bezeichnet. Sowohl Ultraschall als auch Infraschall kommen natürlich vor. So benutzen Fledermäuse Ultraschall zur Orientierung und Kommunikation. "Diese kleinen Tiere verursachen in ihrer eigenen Hörwelt einen unerträglichen Lärm, den der Mensch zum Glück nicht wahrnehmen kann", erklärt Leippert.
Blauwale und Elefanten, so der Experte, kommunizieren wiederum mit Infraschall. Im Gegensatz zum Ultraschall wird Infraschall über die Distanz weniger stark abgeschwächt. Für Tiere wie Elefanten oder Blauwale bringt dies den Vorteil, dass sie über größere Entfernungen miteinander kommunizieren können. Doch nicht nur Tiere verursachen Infraschall auf natürliche Weise, sondern auch der durch die Bäume streifende Wind und die Meeresbrandung. Durch die Aktivitäten des Menschen kann man davon ausgehen, dass Infraschall heutzutage nahezu überall gegenwärtig ist, denn er wird unter anderem verursacht durch Industrieanlagen und Straßenverkehr. "Über den Infraschall des Rasenmähers macht sich niemand Gedanken", gibt Leippert zu bedenken.
Nach seinen Erläuterungen wird an Windkraftanlagen der Infraschall immer in dem Moment erzeugt, wenn ein Rotorblatt den Masten passiert. Durch den Druck, der sich zwischen Mast und Rotorblatt aufbaut, entstehe der Infraschall, dessen Tonhöhe von der Anzahl der Rotorblätter sowie der Drehgeschwindigkeit abhänge. Der in Wittislingen geplante Windenergieanlagentyp erreicht laut Planungsunterlagen maximal 0,333 Umdrehungen pro Sekunde und ist mit drei Rotorblättern ausgestattet. Somit passiert in der Sekunde ein Rotorblatt den Masten, wodurch ein Infraschall von 1 Hz zu erwarten ist.
Der Mensch kann, so der Kreisvorsitzende, im Grenzbereich zum Infraschall und Ultraschall laute Schallereignisse durchaus noch wahrnehmen. Diese Fähigkeit ist jedoch altersabhängig. Insbesondere der Grenzbereich zum Ultraschall bleibt vor allem jungen Menschen vorbehalten. Unabhängig hiervon gilt für beide Grenzbereiche, dass der Mensch sowohl Ultraschalle als auch Infraschalle nur bei sehr hoher Intensität wahrnehmen kann. So liegt die Hörschwelle bei 100 Hz um 23 dB, bei 20 Hz schon über 70 dB und bei 4 Hz gar bei 120 dB. Der Infraschall der Windenergieanlagen hat je nach Anlagentyp 1 bis 3 Hz Tonhöhe und eine Lautstärke unmittelbar am Rotor von maximal 110 dB, die mit der Distanz stark abnimmt. Doch bereits am Rotor reicht die Lautstärke nicht aus, damit der Mensch den Infraschall noch wahrnehmen kann. Grundsätzlich sind Schalle nicht schädlich, solange sie nicht mit extrem hohen Lautstärken auftreten. Dies gilt für den Hörschall ebenso wie für den Ultraschall und Infraschall.
In sehr seltenen Fällen kann ein Mensch laut Leippert eine besondere Sensibilität gegenüber Infraschall aufweisen. Diese wenigen Menschen klagen an Orten, die permanenten Infraschall aufweisen, über ein allgemeines Unwohlsein und können im Extremfall an der sogenannten "Vibration-Noise-Desease" (VND, Vibrations-Geräusche-Krankheit) erkranken. Bei der Vibration-Noise-Desase scheint es nicht von Bedeutung zu sein, ob die Infraschall-Quelle natürlich, wie zum Beispiel die Meeresbrandung, oder unnatürlich, wie Straßen oder Industrieanlagen, ist. Über die Mechanismen, die eine hohe Empfindlichkeit gegen Infraschall hervorrufen, wird bisher lediglich gemutmaßt. Jedoch müssen diese für Infraschall besonders empfindlichen Menschen permanentem Infraschall ausgesetzt sein, damit VND überhaupt ausgelöst werden kann. Lediglich an der Küste mit ständigem Wind besteht, so der Kreisvorsitzende, überhaupt die Gefahr, dass Windkraftanlagen permanenten Infraschall verursachen. Für Leippert, der in den beiden renommiertesten medizinischen Literaturdatenbanken MedLine und PubMed recherchiert hat, ist es somit nicht verwunderlich, dass es keinen wissenschaftlichen Hinweis auf ein VND-Risiko durch Windenergieanlagen gibt.
Dennoch fordert Leippert, dass anstatt der geplanten fünf lediglich drei Windenergieanlagen errichtet werden. Dies würde mit Sicherheit die Akzeptanz bei der Bevölkerung verbessern und zudem bei ersichtlichen Konflikten mit Mensch, Natur und Umwelt ein Verrücken des jeweiligen Standortes auf der zur Verfügung stehenden Fläche ermöglichen.


Bund Naturschutz Dillingen und Donau-Ries sagen dem Straßenausbau Pfaffenhofen-Tapfheim den Kampf an

Noch ist es ruhig im Donauried, und am Himmel vermittelt die strahlende Sonne Zuversicht. Doch am Horizont ziehen bereits dunkle Wolken auf, und es braut sich etwas zusammen, das sich in einem gewaltigen Gewitter entladen könnte. Denn die Kreisgruppen Dillingen und Donau-Ries des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. vereinbarten den Schulterschluß im Kampf gegen den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Pfaffenhofen-Tapfheim im Donauried. Selbst ein Rechtsstreit bis zum Europäischen Gerichtshof wird nicht ausgeschlossen.
Die beiden Vorsitzenden der Kreisgruppen Donau-Ries und Dillingen des Bundes Naturschutz (BN), Rudolf Schubert und Dieter Leippert, sind sich einig, dass das Donauried keine weiteren Verschlechterungen mehr erfahren darf. "Deshalb kann und wird der Bund Naturschutz es nicht hinnehmen, dass die Ortsverbindungsstraße zwischen Buttenwiesen-Pfaffenhofen und Tapfheim-Erlingshofen zur Kreisstraße ausgebaut wird", so Leippert kämpferisch. Der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Dillingen verweist darauf, dass das Donautal mit seiner Auen- und Riedlandschaft die bedeutendste europäische Ost-West-Wanderachse für wildlebende Tiere und Pflanzen darstellt. Für einen nachhaltigen Artenschutz in Europa ist es unerläßlich, dass diese Wanderachsenfunktion des Donautales deutlich verbessert wird. Der Neubau bzw. Ausbau von Straßen steht diesen Bemühungen diametral entgegen. Leippert erläuterte diese auf wissenschaftlichen Studien basierende Erkenntnis am Beispiel der Erdkröte. Bei ihr können die Sommer- bzw. Winterlebensräume bis zu 2200 m vom Laichgewässer entfernt liegen. Deshalb verwundert es kaum, dass die Wanderwege dieser Tierart häufig von Straßen durchschnitten werden. In diesem Falle benötigt eine Erdkröte ca. 10 bis 20 Minuten zum Überqueren der lebensbedrohenden Barriere. Untersuchungen haben gezeigt, dass in ungünstigen Fällen durch den Bau einer einzigen Straße die gesamte Laichpopulation eines Gewässers innerhalb von vier bis sechs Jahren ausgelöscht werden kann. Krötenzäune und Querungshilfen können die Verluste zwar mindern, sind für einen dauerhaften Schutz jedoch unzureichend. Wie stark die Wanderbewegungen wildlebender Tiere durch eine Straße beeinträchtigt werden, hängt selbstverständlich von deren Ausgestaltung, Breite sowie Verkehrsaufkommen ab. Deshalb wird durch den Ausbau einer bestehenden Straße die Barrierewirkung auf wandernde Tiere grundsätzlich verstärkt.
Für den Vorsitzenden der BN-Ortsgruppe Tapfheim Alexander Helber ist es skandalös, wenn die Landkreise Dillingen und Donau-Ries dem Ausbau der Straße zur Kreisstraße zustimmen. "Denn immerhin zahlt Europa für dieses Gebiet Naturschutzfördergelder in Millionenhöhe. Somit fördert die Regierung von Schwaben nicht nur den unnötigen Ausbau einer Straße, sondern macht auch noch europäisch finanzierte Naturschutzbemühungen zunichte", beklagt Helber.
Der Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Buttenwiesen Gernot Hartwig findet es beachtlich, dass der Bürgermeister von Buttenwiesen in der "Jetzt red i"-Sendung des Bayrischen Fernsehens vor wenigen Tagen die wirklichen Gründe des Ausbaus zugegeben hat. Nach dessen Worten solle der Ausbau nur wegen der Fördergelder erfolgen. Somit ist er laut Hartwig verkehrsbedingt nicht erforderlich. Dennoch hofft er, dass die verantwortlichen Kreisräte des Landkreises Dillingen dem unnötigen Ausbau der Straße nicht zustimmen werden. Zumal die Unterhaltslast und spätere Sanierungen dann der Landkreis zu tragen hat. Angesichts dringlicher Aufgaben, wie der Erhalt beider Kreiskliniken und unaufschiebbare Sanierungen öffentlicher Einrichtungen, ist eine Zustimmung nicht vermittelbar. Zur Lösung des Radfahrer-Problems bieten sich laut Hartwig gleich mehrer vorhandene und gut ausgebaute Wirtschaftswege an.
Die beiden Kreisvorsitzenden Schubert und Leippert wollten die Zuversicht von Hartwig nicht teilen und beantragten deshalb vorsorglich bei ihren Vorstandschaften die Bereitstellung umfangreicher Mittel für einen etwaigen Rechtsstreit. Das einstimmige Votum für diesen Antrag demonstriert den Schulterschluß der Kreisgruppen Dillingen und Donau-Ries. "Wir fordern, dass die vorhandene Straße zwischen Pfaffenhofen und Erlingshofen lediglich saniert und für dieses Gebiet ein Radwegekonzept erstellt wird. Einen Ausbau dieser Straße werden wir mit allen Mitteln bekämpfen. Hierbei scheuen wir auch nicht den Gang nach Brüssel", versicherte der kampferprobte Artenschutzexperte Leippert.


Bund Naturschutz und Motorclub Kesseltal sprachen über Rennstrecke bei Brachstadt/Tapfheim

Auf Initiative des „Bund Naturschutz“ (BN) fand in der „Karthäuserklause“ in Tapfheim ein Gespräch mit dem „Motorclub Kesseltal“ (MCK) statt. Der MCK wurde vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden Christian Konrad und dessen Stellvertreter Erich Schmidbaur, Kassiererin Martina Lang und die Beisitzer Wolfgang Reitsam und Dieter Schäferling. Für den BN diskutierten die beiden Vorsitzenden des Kreisverbandes Donau-Ries, Rudi Schubert und Alexander Helber sowie Reimut Kayser, 2.Vorsitzender des Kreisverbandes Dillingen.

Wie in der DZ mehrmals berichtet gibt es Probleme mit der Veranstaltung von Rennen durch den MCK, da die Rennstrecke zum Teil im EU-Vogelschutzgebiet liegt und von diesem auf drei Seiten umschlossen wird. Nachdem 2007 letztmals von Landratsamt Donau-Ries eine Ausnahmegenehmigung für ein Rennen auf dem vorgesehenen Gelände bei Brachstadt(Gemeinde Tapfheim) erteilt worden war, mußte 2008 das Rennen dann auf einem Ausweichgelände durchgeführt werden. Der MCK läßt nun derzeit im Rahmen seiner Planung die naturschutzrechtlich notwendige Untersuchung, insbesondere zum Vogelschutz, durchführen, um die Genehmigung für reguläre Rennveranstaltungen auf seinem Vereinsgelände zu erhalten. Die Entscheidung des MCK zur Durchführung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen wurde von den BN-Vorsitzenden beim Gespräch ausdrücklich begrüßt. In folgenden Punkten kam es in sachlicher, freundlicher Diskussionsrunde zur Übereinstimmung zwischen den Freunden des Motorsports und den Naturschützern: 
1. Der MCK führt nur im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10. Rennen und Trainingsfahrten durch.
2. Der MCK wird nur vier Fahrtage innerhalb dieses Zeitraums nutzen, in der Regel 2 (bis 3) Tage für eine Rennveranstaltung am Wochenende und 1 (bis 2) Tage für Training oder ähnliches. 
Die BN-Vorsitzenden sehen die Belange des Artenschutzes gewahrt, wenn diese Zusagen auch im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Donau-Ries festgeschrieben werden. 
MCK-Vorsitzender Chr. Konrad brachte abschließend noch die Notwendigkeit eines kleinen Gebäudes für die Organisation der Rennveranstaltungen auf dem MCK-Gelände ins Gespräch. „Dies ist eine Vorschrift der Dachorganisation“. „Die Errichtung ortsfester Bauten müssen wir entschieden ablehnen“, meinten dazu die Vertreter des Naturschutzes. Bei der Verabschiedung waren sich die BN- und MCK-Vertreter einig, daß nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse ein zweiter Gesprächstermin vereinbart werden sollte.


Strahlung des Atomkraftwerks Gundremmingen ist weder natürlich noch harmlos

Die Vorstände des „Bund Naturschutz“ (BN) im Landkreis Dillingen, Dieter Leippert und sein Stellvertreter Reimut Kayser sowie Karsten Schultz Ninow, 1. Vorsitzender des BN, Kreis Günzburg, sind empört über die unehrliche Informationspolitik des Atomkraftwerks Gundremmingen. Im Lokalteil der Donau-Zeitung und der Günzburger-Zeitung wurden die beiden Geschäftsführer Dr. Bläsig und C. Quick zum Thema Strahlenrisiko zitiert: „Das ist natürliche Strahlung, sonst nichts“ (Überschrift) und im Text „Was wir hier messen ist natürliche Strahlung- und sonst nichts“. „Diese verharmlosenden Aussagen sind eine Irreführung der Öffentlichkeit und der Politik“, betonen K. Schultz Ninow und D. Leippert. „Das eigentliche Risiko beim Betrieb von Atomkraftwerken – nämlich die Abgabe radioaktiver Teilchen durch den Abluftkamin in die Umgebung wird wie immer diskret verschwiegen“, so R. Kayser. Der Biologe und Chemiker betont, dass im Reaktorprozess alles angrenzende Material durch den Neutronenbeschuss – auch die Luft im Reaktorraum- radioaktiv verändert (kontaminiert) wird. Dabei entstehen zahlreiche radioaktive Elemente und Verbindungen, die es vorher in der Natur nie gegeben hat. Diese künstlich erzeugte Radioaktivität darf mit der hier beschworenen „natürlichen Strahlung“ nicht gleichgesetzt werden! Diese radioaktiven Teilchen werden dann z.T. über Atemluft, Trinkwasser und Nahrung vor allem von Anwohnern in der Nähe aufgenommen, insbesondere in der Hauptwindrichtung. Im Körper strahlen sie weiter. Eine Zunahme von Krebserkrankungen und Erbschäden ist die Folge.

In mehreren Untersuchungen, zuletzt durch die „Fall-Studie“ im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), wurde in der Nähe aller 20 Atomkraftwerksstandorte Deutschlands ein deutlich erhöhtes Krebsrisiko vor allem von Kleinkindern hinsichtlich Leukämie festgestellt. „Auch wenn die einzelnen Wirkungsmechanismen im Detail noch nicht ausreichend untersucht sind, so sind strahlenbiologisch die einzelnen Zusammenhänge gut abgesichert“, so das Fazit der BN-Kreisvorsitzenden. „Gänzlich verschwiegen wird das noch viel größere Problem der völlig ungelösten Entsorgung: Trotz der etwa vierzig Jahre langen Suche seit Beginn der kommerziellen Nutzung der Atomenergie ist kein sicheres Endlager in Sicht. Der hochradioaktive und giftige Atommüll (Plutonium) aus z.T. längst stillgelegten Atomreaktoren muss für einige Hundertausende (!) von Jahren sicher von der Biosphäre getrennt gelagert werden- nirgendwo auf der Erde sind bisher solche Bedingungen gefunden worden. Schon jetzt sind zig-tausende Tonnen Abfall nur zwischengelagert. „Wenn die Geschäftsführung des Atomkraftwerks Gundremmingen nun Laufzeiten von ‚leicht bei 60 Jahren‘ anspricht, dann zeigt sie sicher ein hohes Maß an Geschäftssinn für 35 weitere Betriebsjahre, aber keinerlei Verantwortungsbewusstsein gegenüber unzähligen Nachfolgegenerationen“.

Lückenschluss Höchstädt: Weder Exampel noch Präzedenzfall, sondern unsinnige Zerstörung der Natur

Der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN) weist darauf hin, dass mit Rücksicht auf den Wahlkampf der eindeutige Etappensieg des Naturschutzes am Verwaltungsgericht Augsburg seitens des BN bisher sehr zurückhaltend kommentiert wurde. Die maßlosen Angriffe gegen den Bund Naturschutz und die teilweise unsinnige Polemik sowie die falschen Darstellungen wissender sowie unwissender Kommunalpolitiker und Wahlkämpfer sind jedoch nicht länger hinnehmbar.

Der BN weist darauf hin, dass er mit der Klage weder ein Exampel statuieren will noch hierin einen Präzedenzfall sieht. Vielmehr würde die Umsetzung des vorgesehenen Straßenbauprojektes aufgrund der mangelhaften naturschutzfachlichen Untersuchungen nicht hinnehmbare, sinnlose Zerstörungen der Natur verursachen, die mit etwas Willen vermeidbar wären. In einem Planfeststellungsverfahren hätte der BN als anerkannter Naturschutzverband auf diese gravierenden Planungsfehler hinweisen und auf eine Korrektur drängen können. Der Kreisvorsitzende weist darauf hin, dass in zahlreichen Landkreisen die Naturschutzverbände bei Straßenbauprojekten grundsätzlich in die Planungen eingebunden werden. Auf diese Weise lassen sich Miseren wie beim Lückenschluss in der Regel vermeiden. Die Verantwortlichen sollten zur Kenntnis nehmen, dass der BN die Strasse als solches nicht verhindern will, sondern lediglich eine naturverträgliche Lösung fordert. Dieses Anliegen sollte nach Auffassung des Kreisvorsitzenden Dieter Leippert für jedermann selbstverständlich sein, denn die Natur ist letztendlich unersetzliche Lebensgrundlage des Menschen.

Zudem ist aufgrund der Sachlage davon auszugehen, dass mit dem Bau des Lückenschlusses nach vorliegender Planung nationales und europäisches Naturschutzrecht mehrfach missachtet wird. Dieter Leippert weist darauf hin, dass für ihn deshalb eine Forderung zum Weiterbau des Lückenschlusses auf der Grundlage der bestehenden Planungen einer Aufforderung zur Mißachtung des Naturschutzrechtes gleichkommt. Der Kreisvorsitzende geht jedoch nicht davon aus, dass die amtierende Frau Bürgermeisterin Wanner der Stadt Höchstädt und ihr Herausforderer Hans Mesch mit ihren jüngsten Äußerungen dies verfolgten. Beachtenswert ist für den BN auch die eigenwillige Rechtssicht einiger Höchstädter Stadträte. Diese sollten bedenken, dass nicht Polizei und Richter Schuldige sind, wenn ein Täter eines Vergehens überführt wird. Auch bestimmt nicht eine Stadtratsmehrheit, was rechtens ist.

Nicht nachvollziehbar ist für den Kreisvorsitzenden des BN, dass der Landrat bis dato das Gespräch mit dem BN nicht gesucht hat, jedoch den Bund Naturschutz öffentlich als unwillig bezeichnet. Der BN sichert zu, daß er Vorschläge zur Beilegung des Rechtsstreit stets wohlwollend prüfen wird.

Jedoch muss gewährleistet sein, dass 1) der Artenschutz beachtet, 2) nationales und europäisches Naturschutzrecht uneingeschränkt eingehalten, und 3) bei künftigen Planungen die Wiederholung derartiger naturschutzfachlichen Fehler durch eine frühzeitige Beteiligung des BN vermieden wird. Hierzu bedarf es jedoch der Einsicht des Vorhabenträgers, daß die Einwände des BN begründet sind. Aufgrund der Beschwerde des Landkreises gegen den Baustop beim Verwaltungsgerichtshof München sind jedoch diesbezüglich Zweifel angebracht.

Naturschützer verwahren sich gegen Angriffe. Ortsentlastungsspange Höchstädt: Baustopp als unumgänglich verteidigt. Schützenswertes Biotop zerstört.

Höchstädt l pm l Der Bund Naturschutz (BN) verwahrt sich gegen die öffentlichen Angriffe von Höchstädts Bürgermeisterin Hildegard Wanner (Verzögerer und Verhinderer). Laut Kreisvorsitzendem Dieter Leippert versuchen die Aktiven des BN lediglich das sinnlose Töten zahlreicher wildlebender Tiere zur verhindern. So sollte bereits wenige Tage nachdem der Baustopp erwirkt wurde, mit der Verlegung eines Grabens begonnen werden, was in der Realität nichts anderes bedeutet hätte, als den bestehenden Graben zuzuplanieren. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan der Baumaßnahme werde jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Graben um ein schützenswertes Froschbiotop handelt. Außerdem leben in dem Graben zahlreiche Fische unter anderem die geschützte Groppe.

Frösche nicht über Menschen

Leippert: Die Mitglieder des Bundes Naturschutz investieren Jahr für Jahr unzählige Stunden ihrer Freizeit, häufig unter Einsatz ihres Privatvermögens, für die Rettung der Frösche vor dem Tod auf der Straße. Man könne nicht verlangen, dass sie tatenlos zusehen, wenn wie beim Bau des Lückenschlusses bei Höchstädt rücksichtslos unzählig Frösche niedergewalzt werden sollen. Hierbei stelle man Frösche oder andere wildlebende Tiere nicht über den Menschen, sondern weise darauf hin, dass nicht Frosch und Co. mit dem Auto umherfahren und die Verkehrsprobleme verursachten.

Bereits von Beginn der Bauarbeiten am Lückenschluss bei Höchstädt sei ersichtlich gewesen, dass der Naturschutz keine Beachtung finden solle. Leippert dazu. So wurde die erforderlich ökologische Bauleitung nicht installiert. Dies hatte zur Folge, dass naturschutzfachlich wertvolle Gehölzbestände abgeholzt und im weiteren Verlauf ein schützenswertes Biotop mit Zustimmung der Stadt zerstört wurde.

Landkreis und die Stadt entschuldigten dieses Vorgehen mit dem Hinweis auf Unwissenheit und verschwiegen aber, dass der landschaftspflegerische Begleitplan, der auf den Wert dieser Biotope hinweist, von Landrat Schrell und Bürgermeisterin Wanner unterzeichnet ist. Die Geschehnisse zeigten, dass die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bei den politisch Verantwortlichen häufig als lästige rechtliche Vorgabe für die Schreibtischschublade und nicht als sinnvolles Handwerkszeug zur Minimierung der negativen Folgen von Straßenbaumaßnahmen auf die Natur verstanden würden.

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen zum Lückenschluss habe man festgestellt, dass u.a. die naturschutzfachliche Untersuchungen erhebliche Defizite aufweisen. Im Falle eines Planfeststellungsverfahren hätte der BN wie bei der Dillinger B16-Umgehung die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Im Falle Dillingens arbeite man, so Leippert, konstruktiv mit dem Bauamt Krumbach zusammen. Die drastische Maßnahme eines gerichtlichen Baustops war zur Vermeidung weiterer Schäden unumgänglich, nachdem das Landratsamt der Bitte des zuständigen Richters einer freiwilligen Aussetzung der Bauarbeiten bis zur Entscheidung des Eilverfahrens nicht entgegengekommen sei.

(Bericht der Donauzeitung am 12.11.2007)