Artenschutz
Keine Rechte für Frosch & Co.
Die Stadt Wertingen will im Süden der Stadt eine schnelle Durchgangsverbindung von der BAB A8 zur BAB A7 bei Giengen/Heidenheim schaffen. Hierbei soll der Verkehrsknotenpunkt der Staatsstraßen St2033, St2036 und St2027, die sogenannte Laugnakreuzung, mit einem Kreisverkehr ausgebaut und dieser für den Durchgangsverkehr auf der St2033 mit einer Dreifeldbrücke (sog. Overfly) überspannt werden. Das Projekt soll über 10 Mio. Euro kosten und zerstört einen schützenswerten Feuchtlebensraum seltener Tierarten.
Damit das von der Politik diktierte Planungsziel nicht verfehlt wird, nimmt man es bei der Straßenbaubehörde der Regierung von Schwaben wieder einmal mit den Belangen des Naturschutzes nicht so genau und redet die gravierenden Auswirkungen auf geschützte seltene Tierarten schön.
Der Bund Naturschutz hat nichts unversucht gelassen um diese unnötige Naturzerstörungen zu verhindern. Doch unserer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg abgewiesen.
Das Urteil verdeutlicht die Rechtlosigkeit bedrohter Arten
Das Urteil wendet sich hierbei eindeutig gegen den europäischen Artenschutz, um eine möglichst ungestörte Straßenplanung zu ermöglichen. Insbesondere hat das Gericht bei widerstreitenden fachlichen Meinungen stets nach der Devise entschieden, dass im Zweifelsfall der Vorhabensträger und die Behörde Recht hat. Dies ist nicht nachvollziehbar, denn der BN hat im Gegensatz zur gegnerischen Seite in allen strittigen Punkten seine Sicht der Dinge mit wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet.
Das Urteil zeigt, dass der Naturschutz in der deutschen Rechtssprechung nach wie vor einen schlechten Stellenwert hat. Der Bund Naturschutz wird weiterhin dafür kämpfen, dass sich dies ändert.
Im aktuellen Fall werden wir darauf achten, dass die vollmundigen Versprechen in Sachen Naturschutz, die seitens des Planungsbüros, der Stadt Wertingen und der Regierung von Schwaben während des Gerichtsverfahrens gemacht wurden, ohne Abstriche realisiert werden.