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Planfeststellung ermöglicht Enteignung

Der Bund Naturschutz erklärt, dass die Belange der Fledermäuse ein Planfeststellungsverfahren für die geplante Gemeindeverbindungstraße zwischen Pfaffenhofen und Donaumünster nicht erforderlich machen. Mit den Fledermäusen versuche man vielmehr, den wahren Grund zu verschleiern.

17.06.2025

„Da haben sie ja lange gebraucht, um zu akzeptieren, dass der Bund Naturschutz recht hat“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Denn bereits vor 11 Jahren hat der BN in seiner Stellungnahme zum geplanten Neubau dieser Ortsverbindungsstraße darauf hingewiesen, dass aufgrund des Artenschutzrechtes an der Schnakenbrücke über den Stockertgraben Kollisionsschutzwände für die Fledermäuse erforderlich sind. 

„An dieser Notwendigkeit ändert aber ein Planfeststellungsverfahren nichts“, so Leippert weiter. Denn das Artenschutzrecht hat auch bei einem Planfeststellungsverfahren seine Gültigkeit. Ein Planfeststellungsverfahren für ein Straßenbauvorhaben ist für die Belange des Naturschutzes sogar von Vorteil. Denn hierdurch verbessert sich die rechtliche Stellung des Bund Naturschutz als Anwalt der Natur erheblich, so dass er seinen Forderungen auch mehr Nachdruck verleihen kann. „Bei allen Planfeststellungsverfahren im Landkreis konnte der Bund Naturschutz deutliche Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz erzwingen, die allerdings dann für das Straßenbauvorhaben teuer waren“, erklärte Leippert.

Allerdings glaubt der BN nicht, dass das Planfeststellungsverfahren zum Wohle der Fledermäuse eingeleitet werden soll. Leippert verweist darauf, dass den Gemeinden Buttenwiesen und Tapfheim der Erwerb aller für das Straßenbauvorhaben erforderlichen Grundstücke nicht gelungen ist. Ebenso ist der Versuch gescheitert, sich die noch fehlenden Grundstücke über das Flurbereinigungsverfahren anzueignen.

„Nun soll es wohl ein Planfeststellungsverfahren richten. Denn nur für ein planfestgestelltes Straßenbauvorhaben kann man unwillige Grundstücksbesitzer enteignen“, so Leippert.