BUND legt Widerspruch gegen Flurneuordnung Pfaffenhofen ein
„Der Flurbereinigungsplan zu Pfaffenhofen III ist unter allen uns bekannten Flurneuordnungen das rücksichtsloseste Vorhaben dieser Art gegenüber den Belangen des Natur- und Bodenschutzes“, erläutert Dieter Leippert, BN-Kreisgruppenreferent für Eingriffsplanungen und Artenschutz.
Die Naturschützer wollen unter anderem verhindern, dass neben der geplanten neuen Gemeindeverbindungsstraße Pfaffenhofen-Tapfheim zusätzlich beidseits Anwandwege für Landwirtschaftsfahrzeuge gebaut werden sollen. Hierbei soll zum Ärgernis des BN der westliche Anwandweg sogar noch die Dimension eines Haupterschließungsweges erhalten, obwohl nach geltendem Recht diese Funktion die Gemeindeverbindungsstraße zu leisten hat und seitens der Gemeinde auch nicht verwehrt werden kann.
Thomas Hefele berichtete, dass erste Schreiben zu den Kosten an die Grundeigentümer versandt wurden, in denen weitere Kosten angekündigt sind: „Es ist auch in unserem Interesse, genau hinzusehen. Wenn da über die Flurneuordnung Anwandwege gebaut werden, erhöht das die Kosten der Gesamtmaßnahme und jeder Grundstückseigentümer muss dadurch mehr zahlen,“ warnte Hefele.
Heidi Terpoorten, Vorsitzende der Dillinger Kreisgruppe ergänzte: „Behörden sind gesetzlich zu sorgsamem Umgang mit Boden verpflichtet. Es ist also unverständlich, dass mit der Flurneuordnung wertvoller Ackerboden zerstört werden soll und die Landwirte diese Untat über die Erschließungskosten auch noch finanzieren sollen“.
„Sollte der Flurbereinigungsplan hinsichtlich der Belange des Natur- und Bodenschutzes nicht deutlich verbessert werden, werden wir als Anwalt der Natur und Umwelt juristische Mittel in Erwägung ziehen müssen“, erklärte Alexander Helber, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Donau-Ries.